In veränderter Zusammensetzung verfolgen weiter drei Herausgeber mit 25 Autoren das ambitionierte Ziel, eine Basisbibliothek des Sozialrechts zu erarbeiten. Ihr Themenfeld reicht zunächst vom „Europäischen Sozialrecht“ der Koordinierungs-Verordnung EG 883/2004 über die allgemeinen Sozialgesetzbücher I bis XII und deren besondere Übergangsregelungen gem. § 68 Nummer 1 bis 17 SGB I. Das Sozialgerichtsgesetz einschließend (über 114 Seiten) ist diese Sozialrechrtsgrundlage als einbändiges Werk konzipiert.
Die aufgeführten Autoren erläutern aus ihrer beruflichen Erfahrung jeweils einen Teil des Sozialrechts. Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, stellt die verschiedenen Altersrenten nach dem SGB VI dar. Waltermann, Professor an der Universität Bonn, kommentiert Vorschriften zur Krankenversicherung aus dem SGB V. Fichte, Richter am BSG, konzentriert Ausführungen zum Sozialverwaltungsrecht, auf Bestimmungen des SGB X, Erstes Kapitel. Knickrehm, Vorsitzende Richterin am BSG, schreibt neben Aufgaben aus der Herausgeberschaft Fachtexte zum SGB II über Grundsicherung für Arbeitsuchende, ggf. mit Bürgergeld.
Mit den Vorauflagen seit 2009 bildet der Kommentar zum Sozialrecht ein Fundament dieses Rechtsgebiets. Sein Gewicht misst physisch 2,2 Kilo.