Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages hatte sich jüngst mit sechs Oppositionsanträgen zum Thema Alterssicherung befasst. Die drei Anträge der AfD-Fraktion fordern u. a. einen Härtefallfonds im Zusammenhang mit der DDR-Rentenüberleitung, Klarheit über die beitragsfremden Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV) und Verbesserungen bei freiwilligen zusätzlichen Zahlungen an die RV. In zwei Anträgen fordert die Fraktion Die Linke ebenfalls, freiwillige Zusatzbeiträge in der gesetzlichen RV auszubauen. Sie möchte dafür die Riester-Förderung beenden. Außerdem verlangt sie die vollständige Anerkennung von Rentenleistungen aus DDR-Arbeitsverhältnissen. Im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird gefordert, die gesetzliche RV zu stärken und eine Bürgerversicherung einzuführen.
Für die Idee der Zusatzbeiträge sprachen sich u. a. der Sozialverband Deutschland (SoVD), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Sozialverband VdK Deutschland aus. In seiner Stellungnahme bezeichnet der VdK die Riester-Rente als gescheitert. Freiwillige Zusatzbeiträge bereits ab dem 40. Lebensjahr führten zu niedrigeren und damit erschwinglicheren Zusatzbeiträgen, schreibt der VdK. „Sowohl die betriebliche als auch die private Altersvorsorge (Riester-Rente) sind nicht in der Lage, die Leistungskürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen“, heißt es in der Stellungnahme des SoVD. Und der DGB schreibt: „Dabei dürfen aber die Beiträge auf den Lohn plus die zusätzlichen Beiträge zusammen die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigen“, um Spitzenverdiener nicht einseitig zu übervorteilen. Auch die Ausweitung der freiwilligen Beitragszahlung für alle Nicht-Pflichtversicherten lehnt der DGB ab. „Wer sich der Solidargemeinschaft nicht verpflichtet fühlt, kann auch von ihr keine Solidarität erwarten.“
Kritisch gegenüber Zusatzbeiträgen sprach sich Christian Hagist, Professor für Wirtschafts- und Sozialpolitik, in seiner Stellungnahme aus: Man könne davon ausgehen, dass sich vor allem Spitzenverdiener, die eine höhere Rendite erwarteten, für solche Beiträge entscheiden würden. „Somit steigen die Belastungen für zukünftige Generationen beziehungsweise die fiskalische Tragfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung leidet.“ Auch die Professoren Eckart Bomsdorf und Heinz-Dietrich Steinmeyer äußerten sich sehr skeptisch. Ebenso die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA): Zwar käme es auch hier zunächst zu einer temporären Entlastung durch die zusätzlichen Beitragseinnahmen. Diesen stünden aber zusätzliche Leistungsansprüche in der Zukunft gegenüber, die in einer Zeit erfüllt werden müssten, in denen das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern deutlich weniger günstig als heute ist, schreibt der Verband.
Unterschiedliche Bewertungen gab es auch hinsichtlich des Härtefallfonds für bisher nicht realisierte Rentenansprüche aus DDR-Arbeitsverhältnissen. Die Sozialverbände und der DGB unterstützten diese Forderung, während die Deutsche Rentenversicherung Bund und auch einige der Einzelsachverständigen diese eher ablehnten.