Berater der Bundesregierung haben rund drei Monate vor der Bundestagswahl eine Reform hin zur Rente mit 68 vorgeschlagen. Es drohten „schockartig steigende Finanzierungsprobleme in der gesetzlichen Rentenversicherung ab 2025“, prognostizierte der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium – ein 39-köpfiges Beratergremium aus Wissenschaftlern – anlässlich seines neuen Gutachtens zur Zukunft der Rente in Berlin und schlägt nun vor, das Renteneintrittsalter bis 2042 weiter auf 68 anzuheben. Das Renteneintrittsalter könne nicht langfristig von der Entwicklung der Lebenserwartung abgekoppelt werden, betonten die Experten für das Ministerium von Peter Altmaier (CDU). „Stattdessen müssen die zusätzlichen Lebensjahre nach einer klaren Regel zwischen mehr arbeiten und länger Rente beziehen aufgeteilt werden.“ Dafür solle es eine „dynamische Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung“ geben. Das Verhältnis der in Arbeit und in Rente verbrachten Lebenszeit solle konstant bleiben. Gemäß den derzeitigen Prognosen der Lebenserwartung würde mit einer solchen Regel das Rentenalter im Jahr 2042 mit 68 Jahren erreicht, sagte der Direktor am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in München, Prof. Axel Börsch-Supan, bei dem die Federführung des Gutachtens lag. Der Beirat betonte in seiner Mitteilung: „Sollte die Lebenserwartung abnehmen, kann auch das Rentenalter sinken.“
Das Gremium machte mit der Forderung der Koppelung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung einen Vorschlag, der bereits seit Jahren immer wieder für hohe Wellen in den rentenpolitischen Debatten in Deutschland sorgt. Illusionär sei es zu erwarten, „dass sich höhere Beiträge und ein niedrigeres Rentenniveau dauerhaft vermeiden lassen“, so die Expertenrunde. Nach Einschätzung des Beirats müssten „stark steigende Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt“ in die Rentenkasse fließen, wenn die gültigen Haltelinien für die Beiträge und das Rentenniveau gehalten werden sollten. „Das ginge zulasten von Zukunftsinvestitionen zum Beispiel in Bildung, Infrastruktur und Klimaschutz und würde die Tragfähigkeit unseres Sozialsystems untergraben“, sagte der Vorsitzende des Beirats, Klaus M. Schmidt, laut der Mitteilung. Zu den Vorschlägen des Beirats zählt auch, bei den Rentenerhöhungen Bestandsrenten weniger stark zu dynamisieren als neue Renten.
Nach geltender Rechtslage wird die Altersgrenze für die Rente ohne Abschläge schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Aktuell geht der Jahrgang 1956 lt. Deutscher Rentenversicherung mit 65 Jahren und 10 Monaten in Rente. Bis 2029 wird das Eintrittsalter schrittweise auf 67 angehoben. Seit 2012 kommt jedes Jahr ein Monat dazu, ab 2024 sind es jedes Jahr zwei Monate. Der Jahrgang 1964 ist laut Deutscher Rentenversicherung der erste, der mit 67 in Rente gehen wird.