RVaktuell - Fachzeitschrift und amtliche Mitteilungen
RVaktuell - Fachzeitschrift und amtliche Mitteilungen der Deutschen Rentenversicherung

Förderung der Riester-Rente durch Zulagen und Sonderausgabenabzug: Weiterer Rückgang bei den geförderten Personen im Beitragsjahr 2018 im Vergleich zum Beitragsjahr 2017

RVaktuell 2/2022
Das Beitragsjahr 2018 war das siebzehnte Jahr, für das eine staatliche Förderung durch die Zulageförderung und/oder durch den Sonderausgabenabzug zum Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge gewährt wurde. Dargestellt werden die Ergebnisse zum aktuellen Auswertungsstichtag 15.10.2021, der aufgrund von Umstellungen in der EDV - einmalig - vom üblichen Auswertungsstichtag 15.5. abweicht. Aufgrund des mehrjährigen Zeitraums, in dem die Veranlagung für die Einkommensteuer abgewickelt wird, sind die Ergebnisse zur steuerlichen Förderung für das Beitragsjahr 2018 noch als vorläufig anzusehen, während für die Zulageförderung nach Beendigung des zweijährigen Zeitraums für die Beantragung der Zulagen bis Ende 2020 nunmehr die statistischen Ergebnisse für das Beitragsjahr 2018 nahezu vollständig und überprüft zur Verfügung stehen. Als wichtigstes Ergebnis ist herauszustellen, dass im Beitragsjahr 2018 knapp 10,8 Millionen Personen durch Zulagen bzw. durch den Sonderausgabenabzug gefördert wurden. Das berechnete Fördervolumen beträgt für das Beitragsjahr 2018 rd. 4,018 Mrd. EUR, davon entfallen rd. 2,872 Mrd. EUR auf Zulagen und rd. 1,146 Mrd. EUR auf die zusätzliche Steuerentlastung durch den Sonderausgabenabzug. Von den rd. 2,872 Mrd. EUR an Zulageförderung entfällt knapp die Hälfte mit rd. 1,399 Mrd. EUR auf Kinderzulagen. Der Beitrag basiert auf den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Internet veröffentlichten Auswertungsergebnissen und konzentriert sich auf die Verteilung der geförderten Personen nach wichtigen soziodemographischen Merkmalen. Im Mittelpunkt stehen hier u.a. die geförderten Personen nach der Höhe der maßgebenden Jahreseinnahmen, der Anzahl der gewährten Kinderzulagen, dem Geschlecht und dem Alter. Zudem werden Förderhöhen, Eigenbeiträge, Steuerentlastungen und Zulagequoten ermittelt. Ergänzend zu den Ergebnissen des Beitragsjahres 2018 werden auch aktualisierte Ergebnisse für das Beitragsjahr 2017 und vorläufige Ergebnisse für die Beitragsjahre 2019 und 2020 betrachtet.
Katja Timpe und Mathias Weber arbeiten im Dezernat „Statistische Analysen“ in der Abteilung GQ (Grundsatz und Querschnitt) Finanzen und Statistik der Deutschen Rentenversicherung Bund. Edgar Kruse ist Leiter dieses Dezernats. Antje Rohde ist Mitarbeiterin in der Abteilungsleitung der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).

1. Bedingungen der Zulageförderung für das Beitragsjahr 2018

Die Regelungen zur Riester-Förderung haben sich für das Beitragsjahr 2018 im Vergleich zum Beitragsjahr 2017 verändert 1 1 Das Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz) vom 17.8.2017 (BGBl. I S. 3214) soll die betriebliche Altersversorgung und die private Altersvorsorge verbessern und ist am 1.1.2018 in Kraft getreten. Wesentliche Maßnahmen sind: Erhöhung der jährlichen maximalen Riester-Grundzulage von 154 EUR auf 175 Euro, Beitragsfreiheit von Riester-geförderten Betriebsrenten in der Kranken- und Pflegeversicherung, begrenzte Anrechnung von Zusatzrenten auf die Grundsicherung im Alter. . So wurde z.B. ab dem Beitragsjahr 2018 die maximale Grundzulage von 154 EUR auf 175 EUR erhöht. Die weiteren wesentlichen Kenngrößen wie die Kinderzulage, der Berufseinsteiger-Bonus, der maximal mögliche Sonderausgabenabzug und der Mindesteigenbeitrag sind konstant geblieben. Die Untersuchung basiert auf den vorliegenden Daten zum Auswertungsstichtag 15.10.2021, deren wichtigste Ergebnisse jährlich auf der Internetseite des BMF veröffentlicht werden 2 2 Vgl. BMF: Statistik zur Riester-Förderung, Download unter BundesfinanzministeriumZur Statistik .

Bei der Interpretation der Ergebnisse ist der geänderte Auswertungsstichtag – 15.10.2021 statt 15.5.2021 (s. oben) – zu beachten. Bei Zeitvergleichen können durch den Bezug auf unterschiedliche Monate der Auswertungsstichtage leichte Verzerrungen entstehen. Die nächste Auswertung ist wieder zum üblichen Auswertungsstichtag 15.5. im Jahr 2022 geplant.

Im Fokus der Untersuchung stehen wieder die Daten zu Personen mit zulagegeförderten Konten, die um Daten zur zusätzlichen steuerlichen Förderung im Rahmen des Sonderausgabenabzugs ergänzt werden 3 3 Ab dem Beitragsjahr 2011 werden die statistischen Auswertungen zur Förderung der Riester-Rente nur noch von der ZfA durchgeführt, vgl. Änderung des § 2a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Steuerstatistiken durch Art. 16 Nr. 2 Buchst. a und b des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1809) m. W. v. 30.6.2013. Zu früheren Ergebnissen vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Staatliche Förderung der Riester-Rente 2010, www.destatis.de, Wiesbaden 2014. .

 

 

 

 

2. Ergebnisse der Förderung der Riester-Rente für das Beitragsjahr 2018

2.1 Geförderte Personen und Fördervolumen im Überblick

Für das Beitragsjahr 2018 wurden insgesamt 10 798 528 Personen durch Zulagen und/oder einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug mit einem oder mehreren Riester-Verträgen gefördert. Hierbei erhielten 10 694 866 Personen eine Zulage und 4 519 211 Personen zusätzlich eine darüber hinausgehende Steuerentlastung durch einen Sonderausgabenabzug. In den vorläufigen Angaben zu den insgesamt 4 622 873 Personen mit einer Steuerentlastung sind 103 662 Personen enthalten, die nur einen Sonderausgabenabzug, aber keine Zulage erhalten haben (s. Tabelle 1). Der Vorjahresvergleich zum Beitragsjahr 2017 erfolgt mit den aktualisierten Ergebnissen zum Auswertungsstichtag 15.10.2021 und nicht mit den Ergebnissen zum Auswertungsstichtag 15.5.2020 4 4 Zu den Ergebnissen zum Auswertungsstichtag 15.5.2020, vgl. Kruse, Rohde, Timpe, Weber: Förderung der Riester-Rente durch Zulagen und Sonderausgabenabzug: Leichter Rückgang bei den geförderten Personen im Beitragsjahr 2017, RVaktuell 2/2021, S. 12-29. Hinweis: Die Zeitschrift RVaktuell erscheint seit 2021 in digitaler Form. Download der Ausgabe 2/2021 unter: https://rvaktuell.de/02-2021/. , da es aufgrund der Überprüfungsverfahren auch noch Änderungen der Ergebnisse zum Beitragsjahr 2017 – insbesondere bei Fällen mit einer Berechtigung aufgrund einer Kindererziehungszeit – gab. Durch den einmalig späteren Auswertungsstichtag 15.10. im Jahr 2021 statt des 15.5. kann es zu leichten Verzerrungen im Ausmaß der Veränderungen beim Vorjahresvergleich kommen. Der in Abb. 1 dargestellte Rückgang der Zahl der geförderten Personen für das Beitragsjahr 2018 gegenüber dem Jahr 2017 ist jedoch unstrittig. Die Zahl der geförderten Personen ist um rd. 171 000 bzw. 1,6 % gesunken.

Tabelle 1: Zentrale Ergebnisse zu den geförderten Personen nach Förderart für die Beitragsjahre 2017 bis 2020 zum Auswertungsstichtag 15.10.2021

Abb. 1: Entwicklung der Anzahl der geförderten Personen nach Förderart für die Beitragsjahre 2002 bis 2018 zum Auswertungsstichtag 15.10.2021

Weitere Strukturergebnisse für das Beitragsjahr 2018 sind: Von den insgesamt 10 798 528 geförderten Personen waren rd. 57,1 % Frauen. Neben den 10 694 866 gewährten Grundzulagen erhielten 3 910 480 Personen Kinderzulagen. Weitere 105 449 Personen erhielten einen Berufseinsteiger-Bonus 5 5 Der Berufseinsteiger-Bonus bezeichnet den einmaligen Erhöhungsbetrag der Grundzulage für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. . Die Zahl der Zulageempfänger mit einer Grundzulage sank im Vergleich zu den aktualisierten Ergebnissen zum Beitragsjahr 2017 um rd. 1,4 %; ebenso die Zahl der Empfänger mit einer Kinderzulage um rd. 1,2 % und die Zahl der Zulageempfänger mit einem gleichzeitig gewährten Berufseinsteiger-Bonus um rd. 0,5 %.

  • Knapp die Hälfte der Zulageförderung durch Kinderzulagen

An Zulageförderung wurden insgesamt rd. 2,872 Mrd. EUR für das Beitragsjahr 2018 berechnet. Davon entfielen rd. 1,455 Mrd. EUR auf Grundzulagen und rd. 1,399 Mrd. EUR auf Kinderzulagen sowie rd. 19 Mio. EUR auf den Berufseinsteiger-Bonus. Damit entfällt auf die Kinderzulage knapp die Hälfte des Zulagefördervolumens. Die über die steuerliche Zulagenförderung hinausgehende Einkommensteuerentlastung durch Sonderausgabenabzug für das Beitragsjahr 2018 betrug vorläufig 6 6 Da sich die Veranlagungen zur Einkommensteuer über einen Zeitraum von bis zu vier Jahren erstrecken und daher noch nicht alle Meldungen zur steuerlichen Förderung von Riester-Verträgen der ZfA zum Auswertungsstichtag 15.10.2021 vorlagen, könnte die tatsächliche zusätzliche steuerliche Förderung etwas höher als der hier ausgewiesene Wert sein. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass erst ab dem Beitragsjahr 2011 die Steuerentlastung aus der ZfA-Statistik für abgeschlossene Beitragsjahre zuverlässig und mit einer nur als gering eingestuften Untererfassung ermittelt werden kann. rd. 1,146 Mrd. EUR, so dass sich eine Gesamtförderung der Riester-Rente für das Beitragsjahr 2018 von knapp 4,018 Mrd. EUR ergibt.

Gegenüber dem Beitragsjahr 2017 stieg die berechnete Zulageförderung im Beitragsjahr 2018 deutlich um rd. 6,3 %. Hauptgrund hierfür ist die Erhöhung der maximalen Grundzulage von 154 EUR auf 175 EUR ab dem Beitragsjahr 2018. Das führt dazu, dass das Fördervolumen der Grundzulage trotz gesunkener Fallzahlen um rd. 12,2 % zugenommen hat. Auch das Volumen der Kinderzulage ist mit rd. 0,9 % und das Volumen des berechneten Berufseinsteiger-Bonus mit rd. 0,3 % leicht gestiegen. Das Beitragsvolumen – Summe aus Eigenbeiträgen und Zulagen – aller geförderten Riester-Verträge umfasste für das Beitragsjahr 2018 insgesamt 11,877 Mrd. EUR. Gegenüber den aktualisierten Ergebnissen des Beitragsjahres 2017 stellt das einen Anstieg um rd. 2,1 % dar.

Die Zwischenergebnisse für das Beitragsjahr 2019 sehen wie folgt aus: Es wurde bisher für gut 10,45 Millionen Personen eine Zulage berechnet und bei rd. 150 000 Personen lag eine Meldung mit ausschließlicher Steuerentlastung vor. Die berechnete Zulageförderung betrug für das Beitragsjahr 2019 bisher rd. 2,796 Mrd. EUR und das bisherige Beitragsvolumen lag bei rd. 12,044 Mrd. EUR.

Für das Beitragsjahr 2020, bei dem die Zulagen noch bis zum Ablauf des Beitragsjahres 2022 beantragt werden können und darüber hinaus noch Überprüfungsverfahren laufen, lagen zum aktuellen Auswertungsstichtag 15.10.2021 für rd. 10,2 Millionen Zulageberechtigte vorläufige Ergebnisse mit einem berechneten Zulagevolumen von rd. 2,780 Mrd. EUR und einem Beitragsvolumen von rd. 11,922 Mrd. EUR vor.

Ergebnisse zur zusätzlichen Steuerentlastung für das Beitragsjahr 2020 wurden bis zum Auswertungsstichtag nur von wenigen Finanzämtern gemeldet, so dass die Fallzahl erheblich untererfasst ist und noch keine Aussage zulässt.

Bei der langfristigen Betrachtung des Fördervolumens seit 2002 zeigt Abb. 2, dass das Fördervolumen nach starken Zuwächsen bis zum Beitragsjahr 2008 seitdem immer noch leicht steigt und im aktuellen Beitragsjahr 2018 etwas kräftiger zulegt. Jedoch stagniert bzw. sinkt aktuell leicht die Anzahl der geförderten Personen (s. Abb. 1).

Abb. 2: Entwicklung des Fördervolumens nach Förderform für die Beitragsjahre 2002 bis 2018 zum Auswertungsstichtag 15.10.2021

Hinweis: Das Volumen der Steuerentlastung wurde bis zum Beitragsjahr 2010 aus Angaben des Statistischen Bundesamtes übernommen. Ab dem Beitragsjahr 2011 ist ein Nachweis aus der ZfA-Statistik möglich.

2.2 Geförderte Personen nach der Höhe der maßgebenden Jahreseinnahmen

Die Anzahl der geförderten Personen des Beitragsjahres 2018 wird nach den maßgebenden Jahreseinnahmen – die der Zulageberechnung zugrunde liegen – differenziert 7 7 Ausgeschlossen werden bei dieser Analyse mittelbar berechtigte Zulageempfänger, weil deren Einnahmen für die Riester-Förderung nicht relevant sind und deshalb nicht erfasst werden. .  Den Einnahmeklassen von 20.000 bis unter 40 000 EUR sind rd. 35,4 % der geförderten Personen zuzurechnen und Einnahmen von über 40 000 EUR erzielten rd. 33,3 % (s. Tabelle 2). Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt, dass männliche geförderte Personen über höhere maßgebliche Einnahmen verfügen als weibliche 8 8 Informationen zu den Einnahmen von Ehepaaren bzw. zu den Haushaltseinnahmen liegen nicht vor. . So beziehen bei den Männern rd. 72,8 % Einnahmen von mindestens 30 000 EUR, während bei Frauen rd. 66,0 % Einnahmen von weniger als 30 000 EUR aufweisen.

Tabelle 2: Geförderte Personen nach der Höhe der maßgebenden Jahreseinnahmen* nach Geschlecht – Beitragsjahr 2018 zum Auswertungsstichtag 15.10.2021

*Mittelbar berechtigte Zulageempfänger wurden nicht berücksichtigt.
Hinweis: Prozentangaben beziehen sich jeweils auf die Spaltensummen; Abweichungen der Summe von 100 % sind rundungsbedingt.

Mit diesen Ergebnissen kann jedoch keine Aussage zur Frage der Verbreitung unter den förderberechtigten Personen nach Einnahmehöhe getroffen werden, da die Einnahmeverteilung in der Grundgesamtheit (z.B. der Einnahmestruktur aller Förderberechtigten, ggf. auch im Haushaltszusammenhang) nicht bekannt ist. Hinweise hierzu geben die Ergebnisse einer Personenbefragung zur „Verbreitung der zusätzlichen Altersvorsorge 2019“ unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Demnach lag der Anteil der Riester-Sparer bei der befragten Gruppe im Alter zwischen 25 und 65 Jahren insgesamt bei rd. 29,6 % 9 9 Vgl. Alterssicherungsbericht der Bundesregierung 2020 (BT-Drucks. 19/24926), S. 120. Hinweis: Diese Aussage gilt nur für die untersuchte Gruppe der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 25 bis 65 Jahren. Die Gruppe der förderberechtigten Personen ist umfassender. . Auch hier zeigt sich, dass die Riester-Verträge bei den Frauen eine höhere Verbreitung aufwiesen. Der Anteil der Frauen mit einer Riester-Rente liegt mit 33,6 % höher als der Anteil der Männer mit 26,1 %.

Eine weitere Studie im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung Bund und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ergab, dass von den 40- bis 59-Jährigen in Deutschland rd. 29,5 % einen Riester-Vertrag im Jahr 2016 besessen haben 10 10 Vgl. Frommert, Rieckhoff: Riester-Rente: Beteiligung und Anwartschaften in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens, RVaktuell 1/2020, S. 16 f. .

 

2.3 Kinderzulagen und Altersstruktur der Zulageempfänger

Von den Zulageempfängern im Beitragsjahr 2018 haben rd. 36,6 % neben der Grundzulage auch mindestens für ein Kind eine Kinderzulage erhalten (s. Tabelle 3) 11 11 Der Anteil der Zulageempfänger mit für die Kinderzulage berücksichtigtem Kind kann nicht mit dem Anteil der Zulageempfänger mit Kindern gleichgesetzt werden, da die Kinderzulage nur einem Elternteil und nur für die Dauer des Kindergeldbezugs gewährt wird.

Tabelle 3: Zulageempfänger nach der Anzahl der Kinderzulagen und nach Geschlecht* – Beitragsjahr 2018 zum Auswertungsstichtag 15.10.2021

* Personen mit ausschließlicher Steuerentlastung werden hier nicht berücksichtigt.
Hinweis: Prozentangaben beziehen sich jeweils auf die Spaltensummen; Abweichungen der Summe von 100 % sind rundungsbedingt.

Da die Kinderzulage immer nur an ein Elternteil gezahlt wird und dies i. d. R. die Mutter ist 12 12 Bei Eltern, die steuerrechtlich gemeinsam veranlagt sind, wird die Kinderzulage standardmäßig der Mutter bzw. dem Lebenspartner, für den das Kindergeld festgesetzt wird, gewährt, auf Antrag beider Elternteile dem Vater bzw. dem anderen Lebenspartner, vgl. § 85 Abs. 2 EStG. , erscheint an dieser Stelle der Anteil der Frauen, die eine Kinderzulage erhalten haben, an allen Zulagenempfängerinnen aussagekräftiger. Er lag mit rd. 52,3 % auch deutlich höher als für männliche Antragsteller mit rd. 15,5 %. Bei den Frauen war der Anteil mit Kinderzulagen für zwei Kinder am größten, dicht gefolgt vom Anteil mit nur einer Kinderzulage. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass im Kalenderjahr 2021 abschließend das Überprüfungsverfahren für das Beitragsjahr 2018 stattgefunden hat, bei dem sowohl die Grund- als auch die Kinderzulagen dem Grunde und der Höhe nach überprüft wurden. Dies kann zu einem leichten Rückgang der Anzahl der Förderberechtigten mit Kinderzulage für das Beitragsjahr 2018 auf Basis der aktualisierten Ergebnisse am nächsten Auswertungsstichtag führen.

Bezogen auf die Altersstruktur zeigt sich, dass unter allen geförderten Personen des Beitragsjahres 2018 die Geburtsjahrgänge 1961 bis 1970 mit rd. 30,8 % am stärksten vertreten sind (s. Abb. 3).

Abb. 3: Entwicklung der Zahl der geförderten Personen nach Geburtsjahrgängen für die Beitragsjahre 2016 bis 2018 zum Auswertungsstichtag 15.10.2021

Das zeigt sich an den Fallzahlen und Anteilswerten innerhalb der Gruppe der geförderten Personen. Dass die jüngeren Geburtsjahrgänge ab 1991 schwächer vertreten sind, dürfte – neben der Altersverteilung in der Bevölkerung – vor allem daran liegen, dass sich viele noch in der Ausbildungsphase – z. B. Studium – befinden und damit in der Regel nicht zum förderberechtigten Personenkreis der Riester-Rente gehören. Bei den älteren Geburtsjahrgängen vor 1956 dürfte ein Teil schon in die Rentenphase eingetreten sein, die dann nicht mehr gefördert werden. Eine Auszahlungsstatistik von geförderten Riester-Renten wird derzeit von der ZfA im Auftrag des BMF vorbereitet. Diese Statistik wird auf den Meldungen im Rentenbezugsmitteilungsverfahren basieren, das u.a. ab dem 1.1.2019 um zwei zusätzliche statistische Merkmale zur Identifikation von Riester-Verträgen erweitert wurde.

Zudem bleibt zu vermuten, dass ein Teil dieser Personen bereits vor der Einführung der Riester-Rente Produkte der privaten Altersvorsorge erworben hatte und somit auf den Abschluss eines Riester-Vertrags verzichtete. Auch im Vergleich zu den Beitragsjahren 2016 und 2017 zeigen sich in der Abb. 3 unter den geförderten Personen ein weiterer Rückgang von älteren Personen der Geburtsjahrgänge vor 1976 und ein Anstieg der jüngeren Personen der Geburtsjahrgänge ab 1986.

2.4 Vollständigkeit der Zulagen und Zulagenberechtigung

Werden die Zulageempfänger nach dem Anteil der realisierten Zulage dargestellt, so zeigt sich für das Beitragsjahr 2018, dass rd. 53,6 % den vollen Zulageanspruch realisierten. Rechnet man die Zulageempfänger hinzu, die ihren Zulageanspruch zu mindestens 90 % ausschöpften, so kann für rd. 59,5 % der Zulageempfänger festgestellt werden, dass sie ihren individuellen Zulageanspruch (fast) vollständig verwirklichten (s. Tabelle 4).

 

Tabelle 4: Zulageempfänger nach dem Anteil der realisierten Zulage und nach Geschlecht – Beitragsjahr 2018 zum Auswertungsstichtag 15.10.2021

Hinweis: Prozentangaben beziehen sich jeweils auf die Spaltensummen; Abweichungen der Summe von 100 % sind rundungsbedingt.

Weniger als die Hälfte ihres Zulageanspruchs realisierten dagegen rd. 22,0 % der Zulageempfänger.

Bei den weiblichen Zulageempfängern liegen die Anteile mit maximaler Zulageförderung bei 57,7 % bzw. 63,1 % mit einer Zulageförderung von 90 % und mehr wesentlich höher als bei den Männern, da Frauen wegen vergleichsweise geringerer Einnahmen und der häufiger gewährten Kinderzulage einen niedrigeren Mindesteigenbeitrag zur Gewährung einer maximalen Zulage leisten müssen. Eine geringe Ausschöpfung des individuellen Zulageanspruchs scheint das Erreichen eines ausreichenden Sicherungsniveaus im Alter zunächst in Frage zu stellen. Eine Bewertung kann dabei jedoch nur im Gesamtzusammenhang mit der individuellen Vorsorgesituation erfolgen 13 13 Vgl. dazu auch Stolz, Rieckhoff: Zulagen in Höhe von 2,4 Mrd. EUR: Förderung der Riester-Rente für das Beitragsjahr 2009, RVaktuell 12/2012, S. 394. . Gegenüber dem Beitragsjahr 2017 sind die Anteile der Zulageempfänger mit einer vollständigen Zulageausschöpfung leicht gestiegen.

Die Analyse der Zulageempfänger nach ihrer sozialrechtlichen Stellung („Personengruppe der Förderberechtigung“) verdeutlicht, dass mit rd. 86,8 % der weitaus größte Teil der Zulageempfänger für das Beitragsjahr 2018 in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV) aktiv versichert waren (s. Tabelle 5).

Tabelle 5: Zulageempfänger nach Personengruppe der Berechtigung und nach Geschlecht – Beitragsjahr 2018 zum Auswertungsstichtag 15.10.2021*

* DU = Dienstunfähigkeit, EM = Erwerbsminderung.
** Der hohe Anteil der „Personengruppe unbekannt“ bei Frauen besteht überwiegend aus gesetzlich Rentenversicherten, bei denen die Zulageberechtigung, z.B. als Kindererziehende noch geprüft wird.
Hinweis: Prozentangaben beziehen sich jeweils auf die Spaltensummen; Abweichungen der Summe von 100 % sind rundungsbedingt.

Mit einem eher geringen Anteil machen Beamte 14 14 Zur Gruppe der Förderberechtigten „Beamten“ zählen u. a. auch Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. . und mittelbar Zulageberechtigte 15 15 Ehe-/Lebenspartner von unmittelbar Förderberechtigten, die selbst über keinen unmittelbaren Förderanspruch verfügen. mit 6,0 % bzw. 4,4 % aller Zulageberechtigten die nächstgrößeren Gruppen aus. Alle anderen Personengruppen waren für das Beitragsjahr 2018 von eher untergeordneter Bedeutung. Im Vergleich zu früheren Beitragsjahren zeigt sich bei den mittelbar Zulageberechtigten seit dem Beitragsjahr 2012 ein deutlicher Rückgang. So ist die Anzahl an mittelbaren Zulageempfängern im Beitragsjahr 2018 mit rd. 468 000 um rd. 191 000 niedriger als noch im Beitragsjahr 2011 mit rd. 659 000 16 16 Vgl. Jaworek, Kruse, Scherbarth: Förderung der Riester-Rente durch Zulagen und Sonderausgabenabzug: Aktuell 10,9 Millionen geförderte Personen im Beitragsjahr 2013, RVaktuell 3/2017, S. 83. . Das dürfte u.a. eine Folge der Rechtsänderung sein, da ab dem Beitragsjahr 2012 der mittelbare Zulageberechtigte mindestens 60 EUR auf seinen Vertrag geleistet haben muss, um eine Förderung zu erhalten. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass nicht alle mittelbar Berechtigten ihren Mindestbeitrag angepasst haben, um eine Zulage zu erhalten.

2.5 Gesamtbeiträge nach Anbietertypen

Werden alle Gesamtbeiträge (Eigenbeiträge bzw. Tilgungsleistungen + Zulagen) des Beitragsjahres 2018 danach analysiert, bei welchem Anbietertyp 17 17 Eine Zuordnung der Zulageempfänger nach Anbietertyp ist nicht möglich, da ein Zulageempfänger pro Beitragsjahr – innerhalb der maximal möglichen Förderung – für bis zu zwei Riester-Verträge eine Zulage erhalten kann. Bei den auch enthaltenen Fällen mit Steuerentlastung kann eine unbegrenzte Zahl an Riester-Verträgen durch den Sonderausgabenabzug gefördert werden. Im folgenden Abschnitt basieren die Angaben daher auf vertrags- und nicht auf personenbezogenen Auswertungen. diese angelegt wurden, so ergibt sich folgendes Bild: Mit rd. 55,5 % wurde der überwiegende Teil der Gesamtbeiträge beim Anbietertyp Versicherungen gespart, gefolgt von Bausparkassen, die rd. 17,9 % aller Gesamtbeiträge auf sich vereinen konnten. Den dritten Platz erreichten die Kapitalanlagegesellschaften mit rd. 15,9 %, denen die übrigen Kreditinstitute mit rd. 6,8 % und die Pensions- und Zusatzversorgungskassen mit rd. 2,0 % bzw. rd. 1,8 % folgen (s. Tabelle 6).

Gegenüber dem Beitragsjahr 2017 sind nur geringfügige Änderungen der Verteilung erkennbar. Erneut können vor allem die Bausparkassen ihren Anteil an den Gesamt-beiträgen etwas steigern.

Tabelle 6: Struktur der Gesamtbeiträge der geförderten Riester-Verträge nach Anbietertypen für die Beitragsjahre 2017 bis 2018 zum Auswertungsstichtag 15.10.2021

* Die Zahlen für das Beitragsjahr 2017 sind aktualisierte Ergebnisse zum Auswertungsstichtag 15.10.2021.
Hinweis: Prozentangaben beziehen sich jeweils auf die Spaltensummen; Abweichungen der Summe von 100 % sind rundungsbedingt.

Während Pensionsfonds, Pensionskassen und Zusatzversorgungskassen nur einen geringen Anteil aller Gesamtbeiträge auf sich vereinen können, zeigt sich bei den durchschnittlichen Gesamtbeiträgen je Vertrag ein ganz anderes Bild: Hier weisen Pensionskassen mit rd. 1 453 EUR den höchsten und Pensionsfonds mit rd. 1 252 EUR für das Beitragsjahr 2018 den vierthöchsten Wert aus. Diese Werte liegen deutlich über dem Durchschnittswert aller geförderten Riester-Verträge von rd. 1 046 EUR. Kreditinstitute und Versicherungen verzeichnen hingegen mit rd. 924 EUR bzw. 971 EUR – im Vergleich zu allen geförderten Riester-Verträgen – an dieser Stelle weiterhin unterdurchschnittliche Werte (s. Tabelle 7). Es ist zu vermuten, dass die geförderten Personen, die einen Riester-Vertrag bei einer Pensionskasse bzw. einem Pensionsfonds abschließen, über höhere Einnahmen verfügen als Personen mit einer geförderten Riester-Rentenversicherung bzw. einem Riester-Banksparplan. Das führt – bei voller Ausschöpfung des Zulageanspruchs – zu höheren Eigenbeiträgen und damit auch zu höheren Gesamtbeiträgen bei den erstgenannten Anbietertypen.

Für Bezieher höherer Einnahmen dürfte die Abschaffung der doppelten Verbeitragung 18 18 Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz müssen für Riester-Verträge in der betriebliche Altersvorsorge seit 2018 in der Rentenphase keine Sozialversicherungsbeiträge mehr auf die Leistungen gezahlt werden; zudem wurde der Förderrahmen der steuer- und sozialversicherungsfreie Einzahlungen von 4 % auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze erweitert (§ 3 Nr. 63 EStG). ab dem Jahr 2018 – sowohl in der Beitrags- als auch in der Leistungsphase – nur von geringer Bedeutung sein, da sie ggf. Einnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze beziehen oder Mitglied einer privaten Krankenkasse sind.

Tabelle 7: Durchschnittliche Gesamtbeiträge je gefördertem Vertrag nach Anbietertypen für die Beitragsjahre 2017 bis 2018 zum Auswertungsstichtag 15.10.2021

 

* Zu beachten ist, dass eine geförderte Person über mehrere geförderte Altersvorsorgeverträge verfügen kann.
** Die Zahlen für das Beitragsjahr 2017 sind aktualisierte Ergebnisse zum Auswertungsstichtag 15.10.2021.

Gegenüber den aktualisierten Ergebnissen des Beitragsjahres 2017 mit rd. 1 002 EUR zeigt sich ein Anstieg der durchschnittlichen Gesamtbeiträge aller geförderten Riester-Verträge in 2018 um rd. 44 EUR auf rd. 1 046 EUR je Vertrag. Den höchsten Anstieg mit rd. 192  EUR verzeichnen die Zusatzversorgungskassen, gefolgt von den Bausparkassen mit 74 EUR.

 

 

2.6 Durchschnittsförderung der geförderten Personen

Der durchschnittliche Gesamtförderbetrag durch Zulagen und/oder eine Steuerentlastung durch den Sonderausgabenabzug beträgt im Beitragsjahr 2018 rd. 372 EUR (s. Tabelle 8). Die Förderung ist bei Frauen aufgrund des höheren Anteils von gewährten Kinderzulagen mit rd. 404 EUR um rd. 75 EUR höher als bei Männern mit rd. 329 EUR.

Differenziert nach den einzelnen Förderformen ergeben sich folgende Durchschnittswerte:

Die durchschnittliche Förderung mit Grundzulage je Zulageempfänger betrug für das Beitragsjahr 2018 rd. 136 EUR. Dabei lag sie für Frauen mit durchschnittlich rd. 140 EUR um rd. 9 EUR über der von Männern. Die Gründe hierfür dürften zum einen die höheren maßgebenden Einnahmen der Männer sein, die für die gleiche absolute Zulageförderung entsprechend höhere Eigenbeiträge erfordern. Zum anderen ist unter den Frauen der Anteil der Fälle mit Kinderzulage wesentlich höher als unter den Männern (s. Tabelle 3, Abschnitt 2.3). Die Berücksichtigung der Kinderzulagen bei der Mindesteigenbeitragsberechnung führt zu einem entsprechend geringeren Mindesteigenbeitrag 19 19 Der „Mindesteigenbeitrag“ ist die Höhe des Eigenbeitrags, der für die Gewährung der vollen Zulage erforderlich ist. Dieser Betrag errechnet sich in der Regel aus 4 % der maßgebenden Einnahmen abzüglich des Zulageanspruchs unter Beachtung des festgelegten Sockelbetrages von 60 EUR jährlich. . bzw. bei gleichen Einnahmen und gleicher Zulagenhöhe zu einem entsprechend geringeren notwendigen Eigenbeitrag. Gegenüber dem Beitragsjahr 2017 ist die durchschnittliche Förderung mit Grundzulage für das Beitragsjahr 2018 bei Männern und Frauen stark gestiegen.

Hier zeigt sich die Reformwirkung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes mit einer Erhöhung der maximal erreichbaren Grundzulage ab dem Beitragsjahr 2018 von 154 EUR auf 175 EUR. Die durchschnittliche Grundzulage ist mit rd. 136 EUR für das Beitragsjahr 2018 um rd. 16 EUR und damit um rd. 13,8 % höher als im Beitragsjahr 2017 mit rd. 119,51 EUR. Diese Steigerung ist mit fast 0,2 Prozentpunkten sogar etwas höher als die Steigerung der maximalen Zulage mit 13,6 % 20 20 Formel: 175 EUR / 154 EUR = 13,6 % ., was auf den gestiegenen Anteil der realisierten Zulage zurückzuführen ist.

Diejenigen Zulageempfänger, die neben der Grundzulage auch Anspruch auf den Berufseinsteiger-Bonus hatten, erhielten diesen in Höhe von durchschnittlich rd. 179 EUR. Gegenüber dem Beitragsjahr 2017 liegt die durchschnittliche Höhe des Berufseinsteiger-Bonus für das Beitragsjahr 2018 um gut einen Euro höher.

Zulageempfänger mit einem Anspruch auf Kinderzulagen erhielten diese für das Beitragsjahr 2018 in durchschnittlicher Höhe von rd. 358 EUR. Gegenüber dem Beitragsjahr 2017 stieg die durchschnittliche Kinderzulage um knapp sieben Euro. Das dürfte auf den steigenden Anteil von Kindern ab dem Geburtsjahr 2008 zurückzuführen sein, für die ein Zulageanspruch von 300 EUR besteht (für vor 2008 geborene Kinder: 185 EUR).

Tabelle 8: Durchschnittliche Förderung nach Form der Förderung und nach Geschlecht für die Beitragsjahre 2017 bis 2018 zum Auswertungsstichtag 15.10.2021

* Die Durchschnittswerte sind jeweils bezogen auf Empfänger mit der jeweiligen Förderform. Die den jeweiligen Durchschnitten zugrunde liegenden Fallzahlen sind in Tabelle 1 ausgewiesen.
** Die Zahlen für das Beitragsjahr 2017 sind aktualisierte Ergebnisse zum Auswertungsstichtag 15.10.2021.

Die durchschnittliche Förderung durch alle Zulagen beträgt pro Zulageempfänger im Beitragsjahr 2018 rd. 269 EUR und ist bei Frauen wegen der häufigeren Gewährung von Kinderzulagen mit rd. 328 EUR erheblich höher als bei Männern mit rd. 190 EUR.

Die durchschnittliche Steuerentlastung durch den Sonderausgabenabzug beträgt im Beitragsjahr 2018 rd. 248 EUR und ist bei Männern mit rd. 288 EUR um rd. 79 EUR höher als bei Frauen mit rd. 209 EUR. Der Grund hierfür dürften die im Durchschnitt höheren maßgebenden Einnahmen und der dadurch bedingte höhere Grenzsteuersatz bei Männern sein.

Insgesamt kann festgehalten werden, dass Frauen durch Zulagen derzeit in einem höheren Ausmaß gefördert werden als Männer, während Männer stärker von der Steuerentlastung profitieren 21 21 Jedoch kann diese Aussage nur auf Personenebene getroffen werden, da der Haushaltskontext bzw. die Haushaltseinnahmen und die Förderung je Haushalt aus den Verwaltungsdaten nicht ersichtlich sind. .

2.7 Berechnung und Darstellung von Zulage- und Gesamtförderquoten

Die Zulagequote stellt dar, welchen Anteil die Zulagen am Gesamtbeitrag ausmachen 22 22 Formelmäßig: Zulagequote = alle Zulagen / (Eigenbeiträge bzw. Tilgungen + alle Zulagen) . In Berichterstattungen vor 2016 wurde das Volumen der Zulageförderung ins Verhältnis zu dem Volumen der Gesamtbeiträge der mit Zulagen geförderten Riester-Verträge gesetzt 23 23 Zuletzt Jaworek, Kruse, Scherbarth, a.a.O., S. 87 f. . Ein Ergebnis war, dass die Zulagequote tendenziell sinkt, da die Zulagen (Zähler) aufgrund der Maximalbeträge weitestgehend statisch sind, während die Eigenbeiträge (Bestandteil des Nenners) mit im Zeitablauf wachsenden Einkommen steigen. Bei einer verteilungsorientierten Betrachtung stehen die individuell berechneten Quoten im Fokus. Bekannt ist, dass die im Mikroansatz – also pro geförderter Person – in gleicher Weise berechneten Förderquoten in Abhängigkeit von weiteren Variablen (z.B. Geschlecht, Einkommen, Gebiet, Beitragshöhe, Kinderzahl, Alter, Anlegertyp) sehr stark streuen. Um eine derart differenzierte Betrachtung zu ermöglichen, wurde die Berechnung der Förderquoten zum ersten Mal für den Auswertungsstichtag 15.5.2015 auf Personenebene (Mikroansatz) analog zu früheren Berechnungen des Statistischen Bundesamtes erweitert 24 24 Für die vorliegende Auswertung wurde die Zulagequote auf Mikroebene analog dem Verfahren des Statistischen Bundesamtes berechnet (arithmetischer Durchschnitt und Median aller individuellen Zulagequoten). In früheren Artikeln in RVaktuell vor 2016 wurde die Zulagequote auf Makroebene (Summe der Zulageförderung im Verhältnis zur Summe der Gesamtbeiträge) berechnet. Zu den unterschiedlichen Berechnungsmethoden der Zulagequote vgl.: Rieckhoff, Dittrich und Gerber: Statistische Auswertung der Riester-Förderung, Wirtschaft und Statistik 7/2010, S. 653-663, hier insbes. S. 663. .

In Tabelle 9 sind Ergebnisse zweier Kennziffern der Verteilung (arithmetisches Mittel der individuellen Förderquoten und der Medianwert) zum aktuellen Auswertungsstichtag 15.10.2021 für die Beitragsjahre 2017 und 2018 differenziert nach Art der Förderquote, Geschlecht und Gebiet dargestellt.

Die Ergebnisse für das Beitragsjahre 2018 sind: Frauen weisen mit rd. 40,0 % eine mehr als doppelt so hohe durchschnittliche Zulagequote wie Männer mit rd. 19,8 % auf. Zudem ist Zulagequote von Männern in den neuen Bundesländern höher als in den alten Bundesländern. Der Medianwert der Zulagequote zeigt z. B., dass jeweils die Hälfte der weiblichen Zulageempfänger in den alten Bundesländern eine Zulagequote aufweist, die höher bzw. niedriger als 32,2 % ist, während bei Männern in den alten Bundesländern der Medianwert nur bei 11,3 % liegt. Die Ursachen hierfür dürften hauptsächlich in einem unterschiedlichen Einnahmenniveau und einer unterschiedlichen Höhe der jeweiligen Kinderzulage zu finden sein. Eine weitere Kennziffer ist die Gesamtförderquote. Sie stellt dar, welchen Anteil die Gesamtförderung aus Zulagen und/oder einer über die Zulage hinausgehenden Steuerentlastung am gesamten Sparbeitrag aller geförderten Personen ausmacht 25 25 Formelmäßig: Gesamtförderquote = (alle Zulagen + Steuerentlastung durch Sonderausgabenabzug) / (Eigenbeiträge bzw. Tilgungen + alle Zulagen) .

Die Gesamtförderquote ist bei Fällen mit Zulage und über die Zulage hinausgehender Steuerentlastung höher als die Zulagequote, da im Zähler neben der Zulage auch die über die Zulage hinausgehende Steuerentlastung berücksichtigt wird. Die Gesamtförderquote beträgt für das Beitragsjahr 2018 im arithmetischen Mittel insgesamt rd. 38,1 % und ist bei Frauen mit 45,4 % höher als bei Männern mit 28,5 % (s. Tabelle 9). Der Medianwert der Gesamtförderquote beträgt für das Beitragsjahr 2018 rd. 32,7 %. Das bedeutet, dass die Hälfte der geförderten Personen aktuell einen Förderanteil an den Gesamtbeiträgen von mindestens einem Drittel aufweist.

Im Vergleich zum Beitragsjahr 2017 sind die Zulagequoten und Gesamtförderquoten im Beitragsjahr 2018 in einem unterschiedlichen Umfang von 0,2 bis 1,9 Prozentpunkten – je nach Fallgruppe – gestiegen. Die mit der Reform erhöhte maximale Grundzulage von 154 EUR auf 175 EUR hat sich über die in Kapitel 2.6 dargestellten gestiegenen durchschnittlichen Förderbeträge steigernd auf alle Förderquoten ausgewirkt. Damit wurde der Trend stetig sinkender Zulage- und Gesamtförderquoten aufgrund statischer, d.h. konstanter Förderbeträge unterbrochen und die Förderniveaus wurden einmalig erhöht.

Tabelle 9: Durchschnittliche individuelle Förderquoten nach Art, Geschlecht und Region für das Beitragsjahr 2017 bis 2018 zum Auswertungsstichtag 15.10.2021

* Die Zulagequote berechnet sich pro Person mit Zulage aus: Summe der Zulagen im Verhältnis zur Summe der Gesamtbeiträge (Eigenbeiträge bzw. Tilgungen zzgl. aller Zulagen)
** Die Gesamtförderquote berechnet sich pro geförderter Person aus: Summe der Zulagen und Steuerentlastung im Verhältnis zur Summe der Gesamtbeiträge.
*** Arithmetisches Mittel der jeweiligen individuellen Quoten.
**** Jeweils 50 % der Fallgruppe haben eine individuelle Förderquote, die niedriger bzw. höher ist als der Medianwert.

3. Fazit

Die Förderung der Riester-Rente durch Zulagen und/oder einer über die Zulage hinausgehender Steuerentlastung durch den Sonderausgabenabzug erreichte für das Beitragsjahr 2018 knapp 10,8 Millionen Personen, wobei gegenüber den aktualisierten Ergebnissen für das Beitragsjahr 2017 ein Rückgang um rd. 171 000 Personen zu verzeichnen ist. Dieser Rückgang könnte etwas überhöht sein, da einmalig die Auswertung zum 15.10 anstatt wie sonst üblich zum 15.5. durchgeführt wurde und bekannt ist, dass im Zeitraum vom 15.5. bis zum 15.10. Überprüfungsverfahren laufen, die bei Entzug der Zulageförderung dazu führen können, dass das aktualisierte Ergebnis 2017 etwas niedriger ausfällt als bei einer Erhebung zum 15.5. eines Jahres. Die Summe der Zulageförderung von rd. 2,872 Mrd. EUR, die über die Zulage hinausgehende Steuerentlastung von rd. 1,146 Mrd. EUR und Eigenbeiträge von rd. 9,005 Mrd. EUR verdeutlichen die weiterhin hohe Bedeutung der geförderten Riester-Rente für die Altersvorsorge. Der Zuwachs der Grundzulage von 1,297 Mrd. EUR im Beitragsjahr 2017 auf 1,455 Mrd. EUR im Beitragsjahr 2018 um rd. 158 Mio EUR ist trotz gesunkener Fallzahlen vor allem auf die deutliche Erhöhung der maximalen Grundzulage von 154 EUR auf 175 EUR zurückzuführen. Von den rd. 2,872 Mrd. EUR an Zulageförderung entfällt mit rd. 1,399 Mrd. EUR fast die Hälfte auf Kinderzulagen.

Bei der Verteilungsanalyse der Förderung zeigt sich, dass der größere Teil der geförderten Personen unterdurchschnittliche maßgebliche Einnahmen bezieht. Unter den Zulageempfängern für das Beitragsjahr 2018 sind die Personen in der Mehrheit, bei denen neben der Grundzulage keine Kinderzulage gewährt wurde. Diese Aussage gilt jedoch nicht, sofern nur die weiblichen Zulageempfänger betrachtet werden. Da die Kinderzulage stets nur ein Elternteil erhält, kann nach wie vor davon ausgegangen werden, dass die Zulageförderung insbesondere Frauen mit Kindern zugutekommt. Bei der Analyse der Vollständigkeit der individuellen Zulageförderung kann festgehalten werden, dass trotz eines leichten Anstieges weiterhin viele Zulageempfänger nicht den vollen Eigenbeitrag leisten und daher ihren Zulageanspruch nicht vollständig realisierten. Bezogen auf die Altersstruktur zeigt sich, dass von allen geförderten Personen des Beitragsjahres 2018 die Geburtsjahrgänge 1961 bis 1970 mit 30,8 % am stärksten vertreten sind.

Unter den gewählten Anbietertypen dominieren die Versicherungen – gemessen an den Gesamtbeiträgen. Gemessen an den Durchschnittsbeiträgen je gefördertem Vertrag zeigen sich die Pensionskassen, die Bausparkassen, die Zusatzversorgungskassen und die Pensionsfonds führend, was als Indiz für eine Beteiligung von Personen mit höheren Einnahmen gewertet werden kann. Der durchschnittliche Gesamtförderbetrag durch Zulagen und/oder durch eine Steuerentlastung durch den Sonderausgabenabzug beträgt pro Person im Beitragsjahr 2018 rd. 372 EUR. Die Förderung ist bei Frauen aufgrund des höheren Anteils von Kinderzulagen mit rd. 404 EUR um rd. 75 EUR höher als bei Männern mit rd. 329 EUR. Demzufolge sind Zulagequote und Gesamtförderquote bei Frauen weiterhin höher als bei Männern.

Die Reformwirkung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes mit einer Erhöhung der maximal erreichbaren Grundzulage ab dem Beitragsjahr 2018 von 154 EUR auf 175 EUR zeigt sich deutlich in den Ergebnissen für das Beitragsjahr 2018 und in den vorläufigen Zahlen für 2019 und 2020. Die durchschnittliche Grundzulage ist mit rd. 136 EUR für das Beitragsjahr 2018 um rd. 16 EUR und damit um rd. 13,8 % höher als im Beitragsjahr 2017 mit rd. 120 EUR.

Insgesamt kann festgehalten werden, dass Frauen insbesondere mit Kindern durch Zulagen derzeit in einem höheren Ausmaß gefördert werden als Männer, während Männer stärker von der Steuerentlastung profitieren. Die Ergebnisse der Zulageförderung für das Beitragsjahr 2018 verdeutlichen, dass die Förderung der Riester-Rente wichtige Zielgruppen tatsächlich erreicht. Die Förderung der Riester-Rente leistet förderberechtigten Personen, sofern in voller Höhe genutzt, einen wichtigen Beitrag zum Aufbau der privaten Altersvorsorge. Die statistischen Ergebnisse, die jährlich vom BMF im Internet veröffentlicht werden, können gleichzeitig Anhaltspunkte für die diskutierte Reform dieses Förderinstruments liefern.

RVaktuell 2/2022
Die Vertreterversammlung hat im Dezember 2021 im schriftlichen Verfahren die folgende Entschädigungsregelung für die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse der Deutschen Rentenversicherung Bund beschlossen. Die Entschädigungsregelung ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten und ersetzt die bisherige Entschädigungsregelung vom 5. Dezember 2018. Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat die gem. § 41 Abs. 4 Satz 3 SGB IV vorgesehene Genehmigung erteilt.

Berlin, den 17. März 2022

Christian Amsinck
Vorsitzender des Vorstandes
Deutsche Rentenversicherung Bund

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