RVaktuell - Fachzeitschrift und amtliche Mitteilungen
RVaktuell - Fachzeitschrift und amtliche Mitteilungen der Deutschen Rentenversicherung

Nachhaltigkeit in der Deutschen Rentenversicherung Bund

RVaktuell 2/2022
Die Deutsche Rentenversicherung Bund nimmt ihren Grundsatz „Sicherheit für Generationen“ in all seinen Facetten wahr. So orientiert sie sich bereits jetzt am neuen Maßnahmenprogramm der Bundesregierung zur Nachhaltigkeit und setzt die Bestrebungen zum nachhaltigen Handeln fort. Dazu wurden u.a. Arbeitsgruppen gebildet, die die Nachhaltigkeitsbestrebungen vorantreiben, ein Umweltmanagementsystem wird eingeführt, bei baulichen Maßnahmen werden Umweltaspekte berücksichtigt und nicht zuletzt werden Initiativen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu nachhaltigen Themen unterstützt.
Dr. Caterina Kausch ist Leiterin des Nachhaltigkeits- und Ideenmanagements im Bereich Unternehmensentwicklung der Deutschen Rentenversicherung Bund

1. Nachhaltigkeit in der Verwaltung

Nachhaltigkeit in all ihren Facetten rückt in der Verwaltung zunehmend stärker in den Fokus und gewinnt somit auch für die Deutsche Rentenversicherung Bund an Bedeutung. 2015 beschlossen die Vereinten Nationen die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung – auch bekannt als Agenda 2030. Zu ihnen gehören „keine Armut“, „Gesundheit und Wohlergehen“, „sauberes Wasser“, „Maßnahmen zum Klimaschutz“ sowie „menschenwürdige Arbeit“. Die Ziele umfassen alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit: Soziales, Ökologie und Ökonomie. Als nachhaltig gilt etwas, wenn diese drei Bereiche mit gleichem Gewicht berücksichtigt werden und mit Blick auf die Zukunft eine langfristige, tragfähige Lösung bilden.

1.1  Rechtliche Grundlagen

Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) soll zum Schutz vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben gewährleisten. In Abschnitt 5 beschreibt das KSG zudem die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand. Für die Deutsche Rentenversicherung Bund als Körperschaft des öffentlichen Rechts entfaltet das KSG noch keine unmittelbare Wirkung, jedoch beschreibt § 15 Abs. 3 KSG, dass der Bund in den unter seiner Aufsicht stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, in seinen Sondervermögen sowie in den sich ausschließlich oder zum Teil in seinem Eigentum befindenden juristischen Personen des Privatrechts darauf hinwirkt, dass auch diese ihre Verwaltungstätigkeit klimaneutral organisieren.

Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung ihr Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit – Weiterentwicklung 2021 „Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen“ beschlossen. Am 25.8.2021 wurden damit weitergehende Maßnahmen für insgesamt zehn Bereiche verabschiedet, u. a. zu klimaneutraler Verwaltung bis 2030, nachhaltiger Beschaffung und Mobilität. Neben den ökologischen Aspekten wurden aber auch die sozialen Aspekte – wie Gesundheit, Teilhabe und Diversität – im weiterentwickelten Maßnahmenprogramm gestärkt.

1.2  Rundschreiben des Bundesamts für Soziale Sicherung

Aktuell besteht wie beschrieben für die Deutsche Rentenversicherung Bund als Körperschaft des öffentlichen Rechts zwar noch keine unmittelbare Verpflichtung, die Regeln im Sinne des KSG einzuhalten. Gleichwohl bittet das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) in seinem Rundschreiben vom 9.9.2021 alle bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger mit Nachdruck darum, sich weitreichend am Maßnahmenprogramm zu orientieren:

„Auch wenn Ihre Häuser als bundesunmittelbare Sozialversicherungsträger mit Selbstverwaltung nicht zu dem primär genannten Adressatenkreis der hier in Rede stehenden Maßnahmen zählen, ruft das Maßnahmenprogramm auch alle weiteren Behörden und Einrichtungen (einschließlich Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) auf, sich zumindest an den Festlegungen des Maßnahmenprogramms zu orientieren. Insoweit wird im Maßnahmenprogramm ausgeführt, dass die Ressorts gegenüber den sonstigen unter ihrer Aufsicht stehenden Behörden und Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen (…) darauf hinwirken, dass auch diese ihre Verwaltungstätigkeit in entsprechender Anwendung des Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit nachhaltig organisieren“ (Auszug aus dem Rundschreiben) 1 1 BAS (2021)Zum Rundschreiben .

2. Netzwerk Nachhaltigkeit in der Deutschen Rentenversicherung Bund

2019 hat Dr. Christoph Freudenberg aus dem Dezernat Entwicklungsfragen der Sozialen Sicherheit und Altersvorsorge gemeinsam mit dem Direktor der Deutschen Rentenversicherung Bund Dr. Stephan Fasshauer den Artikel „Welchen Beitrag leistet die Rentenversicherung zur Agenda 2030?“ in der DRV 3/2019 veröffentlicht. Aus der dafür notwendigen Recherche bei fachlichen Ansprechpartnerinnen und -partnern entwickelte sich ein Netzwerk von am Thema Nachhaltigkeit interessierten Kolleginnen und Kollegen. Aus fast allen Bereichen und Abteilungen der Deutschen Rentenversicherung Bund beteiligen sich darin Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und tauschen sich drei- bis viermal jährlich gemeinsam aus. Seit Juni 2020 finden diese Treffen pandemiebedingt als Videokonferenz statt. Hieraus wurden erste Maßnahmen initiiert. Die Mitglieder wirken auch als Nachhaltigkeits-Botschafterinnen und -Botschafter innerhalb der Deutschen Rentenversicherung Bund und sensibilisieren weitere Mitarbeitende für nachhaltige Themen.

2.1  Austausch zu vielfältigen Nachhaltigkeitsthemen

In den Netzwerktreffen berichten Mitglieder aus ihren Bereichen über die Prozesse der Nachhaltigkeit in der Deutschen Rentenversicherung Bund. Themen waren z.B. bereits:

–        Modernisierung des Heizkraftwerks am Berliner Standort der Deutschen Rentenversicherung Bund

–        Inwiefern kann Nachhaltigkeit bei der Beschaffung Berücksichtigung finden

–        Mobilitätskonzept der Deutschen Rentenversicherung Bund

–        „Wirtschaftlichkeit und Klimawandel – Ein Widerspruch?“

–        Anlage der Nachhaltigkeitsrücklage unter Nachhaltigkeits-Gesichtspunkten

–        „Agenda 2030 – Welchen Beitrag leistet die Deutsche Rentenversicherung Bund und welche Handlungsoptionen können sich daraus ergeben“

–        Welche Nachhaltigkeitsmaßnahmen werden bereits erfolgreich in den 28 Reha-Kliniken umgesetzt

–        Aufbau des Nachhaltigkeitsmanagements in der Deutschen Rentenversicherung Bund

Impulsvorträge externer Gastrednerinnen und -redner ergänzen die Beiträge der Netzwerkmitglieder und bieten die Gelegenheit, über die Grenzen der Deutschen Rentenversicherung Bund hinaus Erfahrungen zu Aspekten der Nachhaltigkeit auszutauschen und voneinander zu lernen. So sprachen z.B. Prof. Stefan Rahmstorf (Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung) über „Die unterschätzte Klimakrise“, Kristina Jeromin (bis 2021 stellvertretende Vorsitzende des Sustainable Finance Beirats der Bundesregierung) über „Ein nachhaltiges Finanzsystem für die Große Transformation“ sowie Dr. Anne Hübner (Anästhesistin und ehrenamtliche Klimamanagerin im Ev. Amalie-Sieveking-Krankenhaus, Hamburg) über „Klimaschutz im Krankenhaus“.

2.2  Initiativen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Neben dem regelmäßigen hausweiten Austausch stößt das Netzwerk eigene Initiativen an. Anlässlich der Deutschen Aktionstage Nachhaltigkeit haben Netzwerkmitglieder im September 2021 im Rahmen einer Handysammelaktion des Naturschutzbund Deutschland (NABU) unter dem Motto „Wie wir mit Handys Hummeln helfen“ dazu aufgerufen, ihre ausgedienten privaten Smartphones, Handys oder Tablets zu spenden. Bei der Aktion kamen in nur drei Wochen 25 große Sammelboxen zusammen. Derartige Aktionen verbinden Mitarbeitende und sensibilisieren gleichzeitig für das Thema Nachhaltigkeit.

3.  Verantwortung und gesellschaftliche Vorbildfunktion der Deutschen Rentenversicherung Bund

Sicherheit für Generationen ist das Leitbild der Deutschen Rentenversicherung Bund. Mit ihren Leistungen trägt sie zur sozialen und wirtschaftlichen Sicherheit in Deutschland bei. Für eine lebenswerte Zukunft sollen künftig soziale, ökonomische und ökologische Aspekte noch stärker miteinander in Einklang gebracht werden, um der Vorbildfunktion in der Gesellschaft gerecht zu werden. Die Deutsche Rentenversicherung Bund will eine attraktive Arbeitgeberin und eine faire Partnerin für alle Interessengruppen sein.

So soll gezeigt werden, dass öffentliche Verwaltungen einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen des Struktur- und Gesellschaftswandels leisten können. Denn Nachhaltigkeit bedeutet mehr, als nur Treibhausgasemissionen zu vermeiden und zu reduzieren. Nachhaltigkeit bedeutet auch: Lieferketten frei von Kinderarbeit, saubere Städte, Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe.

3.1  Erklärung nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK)

Zur Stärkung der Nachhaltigkeitsaktivitäten der Deutschen Rentenversicherung Bund wurde im Jahr 2020 eine systematische Bestandsanalyse durchgeführt. Dazu hat die Deutsche Rentenversicherung Bund die bewährte Systematik der Erklärung nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) angewandt. Der DNK wurde 2010 vom Rat für Nachhaltige Entwicklung mit Vertreterinnen und Vertretern der Politik, des Finanzmarkts, von Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Organisationen in einem Dialogprozess entwickelt und dient als Rahmenwerk zur Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaktivitäten. Im Dezember 2020 wurde die Erklärung nach dem DNK abgegeben und bot die erwartete umfassende Bestandsaufnahme der Nachhaltigkeitsaktivitäten und insbesondere der CO2-Emissionen.

Die Zusammenstellung der ökologischen Indikatoren in der Erklärung zum DNK gibt uns einen deutlichen Fingerzeig auf Schwerpunkte (s. Abb. 1). Denn verbessert werden kann nur, was auch gemessen wird.

Abb.1: CO2-Fußabdruck der Deutschen Rentenversicherung Bund (Berichtszeitraum 2019)

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund

4. Nachhaltigkeitsstrategie der Deutschen Rentenversicherung Bund

Nachhaltiges Planen und Handeln betrifft alle Bereiche der Deutschen Rentenversicherung Bund und erfordert ein ganzheitliches Nachhaltigkeitsmanagement. Aus diesem Grund wurde im Frühjahr 2021 damit begonnen, ein Nachhaltigkeitsmanagement zu etablieren, das die Nachhaltigkeitsaktivitäten der Deutschen Rentenversicherung Bund strategisch plant und koordiniert, sozusagen „das große Ganze im Blick hat“, die Umsetzung der dafür notwendigen Maßnahmen anstößt sowie die daraus resultierenden ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen aufbereitet und kommuniziert.

Bis zum Sommer 2021 wurden partizipatorisch das Nachhaltigkeitsleitbild und drei übergeordnete Nachhaltigkeitsbestrebungen erarbeitet und abgestimmt. Diese lauten:

·       Wir werden bis 2030 treibhausgasneutral sein.

·       Wir reduzieren unseren Ressourcenverbrauch.

·       Wir richten unsere Beschaffung nachhaltig aus.

Das Leitbild sowie die Nachhaltigkeitsziele entsprechen inhaltlich dem Gedanken des im Herbst veröffentlichten „Maßnahmenprogramms der Bundesregierung – Nachhaltigkeit Weiterentwicklung 2021 Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen“.

In der Konkretisierung der Nachhaltigkeitsziele der Deutschen Rentenversicherung Bund wurden mithilfe einer Wesentlichkeitsanalyse thematische Schwerpunkte identifiziert und daraus Handlungsfelder abgeleitet. Strom und Wärme erweisen sich neben dem Ressourcenverbrauch als größte Emissionsquellen und damit als wichtige Handlungsfelder. Die Möglichkeiten, darauf Einfluss zu nehmen, bestehen in geeigneten Maßnahmen vor allem im Bereich des Energiebezuges und des Bauens, nicht zuletzt aber durch die Ausschöpfung der Energieeffizienzpotenziale und der Änderungen des Verbrauchsverhaltens. Das gilt auch für einen weiteren Bereich: die Mobilität. In Arbeitsgruppen, die mit den entsprechenden Expertinnen und Experten besetzt sind, werden nun geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung in verschiedenen Handlungsfeldern festgelegt und umgesetzt.

Das Beschaffungswesen hat ebenfalls wesentlichen Einfluss auf die Umsetzung unserer Nachhaltigkeitsbestrebungen. Neben den ökonomischen Aspekten muss es daher zunehmend ökologische und soziale Aspekte berücksichtigen. Die für die öffentliche Hand verpflichtenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen müssen an die sich ändernden Anforderungen des Klimaschutzes angepasst werden. Der Betrachtungszeitraum muss sich außerdem über die gesamte Lebensdauer des zu Beschaffenden erstrecken, um sämtliche Kosten der zu vergleichenden Varianten berücksichtigen zu können. Nur so kann mit den öffentlichen Geldern verantwortungsvoll umgegangen werden. Diese Aspekte werden in einer weiteren Arbeitsgruppe konkretisiert.

Ein weiteres großes Potenzial, um den Ressourcenverbrauch und die damit verbundenen Emissionen zu reduzieren, ergibt sich aus der Digitalisierung. Der bereits vor Beginn der Corona-Pandemie konsequent begonnene Ausbau flexibler Arbeitsformen sowie die Umstellung auf die papierlose Aktenbearbeitung haben neben der Reduzierung von Ressourcen und Fahrtwegen zugleich die kundenorientierte Erbringung der Leistungen während der Corona-Pandemie gewährleistet. Ein weiterer Aspekt ist die voranschreitende Automatisierung und Optimierung von Geschäftsprozessen.

Um künftig die ökologischen und sozialen Auswirkungen messen, steuern und diese auch transparent kommunizieren zu können, werden aktuell Nachhaltigkeitsindikatoren und ein Prozess zur Datenerhebung festgesetzt. Daten werden z.B. auch bei der Einführung eines Umweltmanagements und der Berücksichtigung von Umweltaspekten bei baulichen Maßnahmen benötigt, die im Folgenden vorgestellt werden.

5. Umweltmanagement mit Eco Management and Audit Scheme (EMAS)

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat sich zum Ziel gesetzt, ihre Umweltleistung auch mit Hilfe eines Umweltmanagementsystems zu verbessern.

5.1 Vorteile eines Umweltmanagementsystems

Umweltmanagementsystemen liegt – wie auch Qualitätsmanagementsystemen – die Logik eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses zugrunde. Hierbei werden Handlungsfelder und Maßnahmen systematisch ermittelt, regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und ggf. nachjustiert.

Bei ihnen liegt der Fokus auf Umweltthemen und Interaktionen der Organisation mit der sie umgebenden Umwelt. Ziel eines Umweltmanagements ist es, die Energie- und Materialeffizienz systematisch zu verbessern, schädliche Umweltwirkungen und umweltbezogene Risiken zu reduzieren sowie die Rechtssicherheit für die Organisation in Umweltbelangen zu erhöhen. Durch die Verbesserung der Energie- und Materialeffizienz können sich zudem ökonomische Vorteile ergeben, die die Verwaltungskosten positiv beeinflussen.

5.2 Differenzierte Betrachtung einzelner Standorte mit EMAS

EMAS ist ein Umweltmanagementsystem, das sich mit den Umweltaspekten und umweltbezogenen Risiken einer Organisation befasst. Als bevorzugtes Umweltmanagementsystem der Bundesregierung für öffentliche Verwaltungen ermöglicht EMAS anhand von neun obligatorischen Kernindikatoren eine differenzierte Betrachtung in sechs Schlüsselbereichen:

·       Energieeffizienz

·       Materialeffizienz

·       Abfall

·       Wasser

·       Biologische Vielfalt

·       Emissionen

Durch die turnusmäßige Betrachtung und den Vergleich dieser Kriterien können Trends frühzeitig erkannt und mit entsprechenden Verbesserungsmaßnahmen gesteuert werden.

Eine Besonderheit von EMAS ist die Betrachtung des Standortes als kleinste Einheit einer Verwaltung. Gerade in komplexen Organisationen mit einer Vielzahl von Standorten kann dies für eine sukzessive Einführung förderlich sein. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund wird EMAS jeweils an einem Standort der Kliniken und der Hauptverwaltung pilotiert. Als Handlungsrahmen des Umweltmanagementsystems dient das Nachhaltigkeitsleitbild der Deutschen Rentenversicherung Bund in der ökologischen Perspektive.

Mit einer Umweltprüfung wird aktuell die Ausgangslage in Bezug auf umweltrelevante Themen der Organisation an den Pilotstandorten erfasst. Die Bestandsaufnahme erstreckt sich insbesondere auf die Erfassung interessierter Parteien (Stakeholder), die Feststellung bindender rechtlicher und behördlicher Anforderungen (Rechtskataster) sowie die Erfassung und Bewertung direkter und indirekter Umweltwirkungen. Hier kann z.T. auf bereits in anderen Projekten und Managementsystemen vorhandene Daten zurückgegriffen werden (z. B. United Against Waste, KliK Green etc.). Die Ergebnisse werden in der Umwelterklärung dokumentiert.

5.3 Verbesserung der Umweltleistung im Fokus

Bei der Erfassung der direkten und indirekten Umweltaspekte ist festzustellen, welche Umweltauswirkungen durch die Organisation entstehen sowie ob diese direkt über Aktivitäten, Produkte und Prozesse gesteuert oder nur indirekt beeinflusst werden können. Mit der Bewertung der direkten und indirekten Umweltaspekte werden auch die wesentlichen Handlungsfelder identifiziert.

In einem weiteren Schritt wird partizipativ auf Basis der in der Bestandsaufnahme (Umweltprüfung) erhobenen Aspekte und Daten sowie des Nachhaltigkeits- bzw. Umweltleitbildes ein Umweltprogramm erarbeitet. Dazu werden für die betrachteten Standorte konkrete, smarte (von spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch und terminiert) Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltleistung entwickelt. Die Maßnahmenpläne werden dann durch ein Steuerungsgremium aus Führungskräften und Experten und Expertinnen und unter Beteiligung der Mitarbeitervertretung bewertet, priorisiert und entsprechend beauftragt. Das zentrale Nachhaltigkeitsmanagement ist hier Bindeglied zu den weiteren Aktivitäten im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Das Umweltmanagement nach EMAS kann insofern als Innovationsmotor dienen. Aus den Pilotverfahren sollen zudem konkrete Erkenntnisse zum Verfahren, zu Wirkungen, aber auch zu Hemmnissen für eine spätere Etablierung eines Umweltmanagementsystems an weiteren Standorten gewonnen werden.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund kann im Ergebnis festhalten, die sowohl im Maßnahmenprogramm als auch im aktuellen Koalitionsvertrag benannten Themen proaktiv voranzutreiben.

6. Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)

Die Nachhaltigkeitsbestrebungen der Deutschen Rentenversicherung Bund finden auch bei Bau- und Sanierungsvorhaben Anwendung.

6.1 Entwicklung von Bewertungssystemen für Rehabilitationskliniken

Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist nicht nur Betreiberin, sondern zugleich auch Bauherrin von Rehabilitationsklinken. Sie will daher ihrem schon für den Betrieb geltenden hohen Qualitätsanspruch auch in Bezug auf das Bauen gerecht werden. Dazu orientiert sie sich am Bewertungssystem für Nachhaltiges Bauen. Allerdings umfasste das BNB bislang keine Systemvariante für Bauten von Rehabilitationskliniken. Gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat die Deutsche Rentenversicherung Bund daher zunächst ein geeignetes Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für den Neubau von Rehabilitationskliniken (BNB_RN) entwickelt. Das Zertifizierungsverfahren soll erstmals für den geplanten Klinikneubau in Mölln angewandt werden.

Weiterhin hat die Deutsche Rentenversicherung Bund gemeinsam mit dem BBSR die Entwicklung eines Bewertungssystems für die Komplettsanierung von Rehabilitationskliniken (BNB_RK) begonnen.

Bei der strategischen Ausrichtung im Rahmen des BNB werden die ökologische, ökonomische, soziokulturelle, funktionale und technische Qualität mit je 22,5 %, die Prozessqualität mit 10 % gewichtet. Das stellt eine ausgewogene und ganzheitliche Betrachtung sicher.

6.2 Anwendung an den Standorten der Deutschen Rentenversicherung Bund

Die Deutsche Rentenversicherung Bund wird an den Standorten ihrer Rehabilitations-Zentren das Bewertungssystem für Nachhaltiges Bauen für Reha-Zentren nach Einschaltung eines BNB-Koordinators für alle Neu- und Erweiterungsbauten, die Außenanlagen, für Bestandsgebäude mit oder ohne Zertifizierung (derzeit in Planung) und für das Betreiben von Gebäuden anwenden.

Das bereits entwickelte Bewertungssystem für die Neubaumaßnahmen der Reha-Zentren wird derzeit in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und dem BBSR final abgestimmt. Zudem wird eine Kooperationsvereinbarung mit dem BMI/BBSR erarbeitet.

Konkret wird das BNB bei Ersatzneubauten an drei Standorten und bei Erweiterungsbauten an vier Standorten angewandt. Für Bestandsgebäude wird nach Anforderung der Maßnahmen die Systemanforderung des BNB sukzessive geprüft und nach Absprache mit dem BNB-Koordinator umgesetzt.

Auch bei der Modernisierung des Dienstgebäudekomplexes Ruhrstraße findet das BNB Anwendung. Die Deutsche Rentenversicherung Bund wird seit der Planung von einem BNB-Auditor begleitet. Dass 60% der Fläche des Gebäudes unter Denkmalschutz steht, stellt eine Herausforderung dar. Aus diesem Grund muss z. B. die Eignung der Dächer für die Bebauung mit Photovoltaikanlagen noch untersucht werden. Vorbereitend werden in den Häusern jedoch bereits Einspeisepunkte für diese verbaut. Um den BNB-Kriterien und dem Denkmalschutz gerecht zu werden, werden z. B. die Fassaden mit speziellen ressourcen-schonenden Materialien von innen gedämmt, so dass die Erscheinung der Häuser gewahrt bleibt. Die historischen Doppelkastenfenster werden überarbeitet und erhalten auf der Innenseite neue Glasscheiben und zusätzliche Dichtungen, um die energetischen Eigenschaften des Bauteils zu verbessern. Schadstoffbelastete Materialien werden bei der Modernisierung grundsätzlich entfernt, so dass der Gebäudekomplex nach der Sanierung vollständig schadstofffrei sein wird. Weiterhin werden die Höfe begrünt und zum Lärm- und Emissionsschutz die Werkstätten und Anlieferstellen verlagert. Um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Nutzung des Fahrrades als Alternative für den Arbeitsweg zu erleichtern, werden Fahrradkeller mit Ladesäulen, Umkleiden, Spinden und Duschen gebaut.

7. Fazit

Um Klimaneutralität zu erreichen, braucht es Erneuerungen in der Gegenwart. Umweltschutz und Ressourcenschonung sind jedoch kein Selbstzweck. Sie stellen sicher, dass unser Planet auch künftig noch bewohnbar und lebenswert ist.

Auf den ersten Blick mag der Nachhaltigkeits-Schwerpunkt der Deutschen Rentenversicherung Bund auf der ökologischen Dimension liegen. Klimaschutz ist aber auch immer Gesundheitsschutz. Aktuelle Studien zeigen, dass Investitionen in den Klimaschutz, also Maßnahmen zur Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels, sich rechnen – sowohl sozial als auch ökonomisch. Weniger Luftverschmutzung und Erderwärmung bedeuten gesündere Menschen mit einer längeren Lebenserwartung und verhindern Arbeitsausfälle.

Weiterhin sind soziale Aspekte der Nachhaltigkeit bereits vielseitig gelebte Praxis in der Deutschen Rentenversicherung Bund. Beispiele hierfür sind das Betriebliche Gesundheitsmanagement, die Betriebliche Sozialberatung und psychologische Kurzzeitintervention, der Gleichstellungsplan, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege durch flexibles Arbeiten und diverse Teilzeitmodelle sowie die Mitgliedschaft in der Charta der Vielfalt.

Um die Zukunft der Deutschen Rentenversicherung Bund über alle drei Dimensionen noch nachhaltiger zu machen, sind große Herausforderungen zu meistern. Das wird uns als Gemeinschaftsprojekt mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelingen. Alle Aspekte der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen, die Weichen jetzt zu stellen, begonnene Veränderungen voranzubringen und Maßnahmen auszuweiten sind die Aufgaben, die die Deutsche Rentenversicherung Bund antreiben.

RVaktuell 2/2022
Das Beitragsjahr 2018 war das siebzehnte Jahr, für das eine staatliche Förderung durch die Zulageförderung und/oder durch den Sonderausgabenabzug zum Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge gewährt wurde. Dargestellt werden die Ergebnisse zum aktuellen Auswertungsstichtag 15.10.2021, der aufgrund von Umstellungen in der EDV - einmalig - vom üblichen Auswertungsstichtag 15.5. abweicht. Aufgrund des mehrjährigen Zeitraums, in dem die Veranlagung für die Einkommensteuer abgewickelt wird, sind die Ergebnisse zur steuerlichen Förderung für das Beitragsjahr 2018 noch als vorläufig anzusehen, während für die Zulageförderung nach Beendigung des zweijährigen Zeitraums für die Beantragung der Zulagen bis Ende 2020 nunmehr die statistischen Ergebnisse für das Beitragsjahr 2018 nahezu vollständig und überprüft zur Verfügung stehen. Als wichtigstes Ergebnis ist herauszustellen, dass im Beitragsjahr 2018 knapp 10,8 Millionen Personen durch Zulagen bzw. durch den Sonderausgabenabzug gefördert wurden. Das berechnete Fördervolumen beträgt für das Beitragsjahr 2018 rd. 4,018 Mrd. EUR, davon entfallen rd. 2,872 Mrd. EUR auf Zulagen und rd. 1,146 Mrd. EUR auf die zusätzliche Steuerentlastung durch den Sonderausgabenabzug. Von den rd. 2,872 Mrd. EUR an Zulageförderung entfällt knapp die Hälfte mit rd. 1,399 Mrd. EUR auf Kinderzulagen. Der Beitrag basiert auf den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Internet veröffentlichten Auswertungsergebnissen und konzentriert sich auf die Verteilung der geförderten Personen nach wichtigen soziodemographischen Merkmalen. Im Mittelpunkt stehen hier u.a. die geförderten Personen nach der Höhe der maßgebenden Jahreseinnahmen, der Anzahl der gewährten Kinderzulagen, dem Geschlecht und dem Alter. Zudem werden Förderhöhen, Eigenbeiträge, Steuerentlastungen und Zulagequoten ermittelt. Ergänzend zu den Ergebnissen des Beitragsjahres 2018 werden auch aktualisierte Ergebnisse für das Beitragsjahr 2017 und vorläufige Ergebnisse für die Beitragsjahre 2019 und 2020 betrachtet.

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