In Deutschland kommen weiterhin nur weniger als die Hälfte aller Betriebe ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Beschäftigung Schwerbehinderter nach. Nach Angaben der BA waren im Jahr 2021 insgesamt 1,11 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Die Pflicht gilt stufenweise für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten. Unternehmen mit mehr als 60 Mitarbeitenden müssen fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze für Schwerbehinderte zur Verfügung stellen. Tun sie es nicht, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen, die sich zwischen 140 EUR und 360 EUR pro nicht besetztem Schwerbehinderten-Arbeitsplatz monatlich bewegt.
Den Zahlen der Bundesagentur zufolge erfüllten im Jahr 2021 etwa 39 % der Arbeitgeber ihre Pflicht. Fünf Jahre zuvor habe die Quote mit 39,9 % noch um fast einen Prozentpunkt höher gelegen. 35,1 % der Arbeitgeber hätten ihre Pflicht mit der Beschäftigung zumindest einiger Schwerbehinderter teilweise erfüllt, 25,9 % hätten gar keine Schwerbehinderten beschäftigt.