Selbständig lehren bedeutet nicht nur Nachhilfe geben. Sei es Musik, Sprachen oder Sport – freiberufliche Lehrer gibt es in jedem Bereich. Doch wie sieht das dann mit der RV aus?
Wer freiberuflich unterrichtet, muss diese Tätigkeit innerhalb von drei Monaten nach Beginn bei der gesetzlichen Rentenversicherung anmelden. Darauf wies die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Damit ist aber nicht gesagt, dass selbständige Lehrkräfte automatisch auch Rentenbeiträge zahlen müssen. Denn das hängt vom Verdienst ab.
Wer bis zu 520 EUR monatlich verdient, muss keine Rentenbeiträge leisten. Diese Pflicht greift erst ab einem Einkommen ab 520,01 EUR pro Monat, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund mit. Die Beitragspflicht endet, sobald freiberufliche Lehrer, Trainer und Coaches mindestens einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen – dazu zählen auch Azubis.
Übrigens: Die Lehrtätigkeit ist nicht auf einen bestimmten Bereich beschränkt. Sie umfasst z. B. freiberufliche Dozenten an Volkshochschulen wie auch Sporttrainer und Lehrer von Kreativangeboten. Wer also ganz grundsätzlich Wissen oder Fähigkeiten vermittelt, erfüllt die Voraussetzungen für diese Zuordnung.