RVaktuell - Fachzeitschrift und amtliche Mitteilungen
RVaktuell - Fachzeitschrift und amtliche Mitteilungen der Deutschen Rentenversicherung

Förderung der Riester-Rente durch Zulagen und Sonderausgabenabzug: Leichter Rückgang bei den geförderten Personen im Beitragsjahr 2019 im Vergleich zum Beitragsjahr 2018

RVaktuell 2/2023
Der Beitrag basiert auf den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Internet veröffentlichten Auswertungsergebnissen und konzentriert sich auf die Verteilung der geförderten Personen nach wichtigen soziodemographischen Merkmalen im Beitragsjahr 2019. Im Mittelpunkt stehen hier u.a. die geförderten Personen, differenziert nach der Höhe der maßgebenden Jahreseinnahmen, der Anzahl der gewährten Kinderzulagen, dem Geschlecht und dem Alter. Das Beitragsjahr 2019 war das achtzehnte Jahr, für das eine staatliche Förderung durch die Zulageförderung und/oder durch den Sonderausgabenabzug zum Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge gewährt wurde. Dargestellt werden die Ergebnisse zum aktuellen Auswertungsstichtag 15.5.2022. Aufgrund des mehrjährigen Zeitraums, in dem die Veranlagung für die Einkommensteuer abgewickelt wird, sind die Ergebnisse zur steuerlichen Förderung für das Beitragsjahr 2019 noch als vorläufig anzusehen, während für die Zulageförderung nach Beendigung des zweijährigen Zeitraums für die Beantragung der Zulagen bis Ende 2021 nunmehr die statistischen Ergebnisse für das Beitragsjahr 2019 nahezu vollständig und überprüft zur Verfügung stehen. Als wichtigstes Ergebnis ist herauszustellen, dass im Beitragsjahr 2019 knapp 10,7 Millionen Personen durch Zulagen bzw. durch den Sonderausgabenabzug mit insgesamt rd. vier Milliarden EUR gefördert wurden.
Katja Timpe und Mathias Weber arbeiten im Dezernat „Statistische Analysen“ in der Abteilung GQ Finanzen und Statistik der Deutschen Rentenversicherung Bund. Edgar Kruse ist Leiter dieses Dezernates. Antje Rohde ist Mitarbeiterin in der Abteilungsleitung der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).

1. Bedingungen der Zulageförderung für das Beitragsjahr 2019

Die Untersuchung basiert auf den vorliegenden Daten zum Auswertungsstichtag 15.5.2022, deren wichtigste Ergebnisse jährlich auf der Internetseite des BMF veröffentlicht werden 1 1 Vgl. BMF: Statistik zur Riester-Förderung, Download unter BundesfinanzministeriumZur Statistik . Bei der Interpretation der Ergebnisse im Zeitverlauf sind die Veränderungen der Regelungen zur Riester-Förderung zu beachten 2 2 Das Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz) vom 17.8.2017 (BGBl. I S. 3214) soll die betriebliche Altersversorgung und die private Altersvorsorge verbessern und ist am 1.1.2018 in Kraft getreten. Zusätzliche Maßnahmen sind: Beitragsfreiheit von Riester-geförderten Betriebsrenten in der Kranken- und Pflegeversicherung, begrenzte Anrechnung von Zusatzrenten auf die Grundsicherung im Alter . So wurde z.B. ab dem Beitragsjahr 2018 die maximale Grundzulage von 154 EUR auf 175 EUR erhöht. Desweiteren wird darauf hingewiesen, dass die statistischen Auswertungsergebnisse der letzten Veröffentlichung auf dem abweichenden Stichtag 15.10.2021 beruhen 3 3 Zu den Ergebnissen zum Auswertungsstichtag 15.10.2021 vgl. Kruse, Rohde, Timpe, Weber: Förderung der Riester-Rente durch Zulagen und Sonderausgabenabzug: Weiterer Rückgang bei den geförderten Personen im Beitragsjahr 2018 im Vergleich zum Beitragsjahr 2017, RVaktuell 2/2022, www.rvaktuell.de/02-2022/. .

Bei Zeitvergleichen können daher durch den Bezug auf diese unterschiedlichen Auswertungsstichtage leichte Verzerrungen entstehen.

Im Fokus der Untersuchung stehen die Daten zu Personen mit zulagegeförderten Konten, die um Daten zur zusätzlichen steuerlichen Förderung im Rahmen des Sonderausgabenabzugs ergänzt werden. Für die Beitragsjahre 2020 sowie 2021 liegen noch keine vollständigen Daten vor. Die Daten für die Beantragung der Zulagen sind noch nicht in vollem Umfang vorhanden und die Ergebnisse zur Steuerentlastung für das Beitragsjahr 2021 wurden bis zum Auswertungsstichtag nur von wenigen Finanzämtern gemeldet, so dass die Fallzahl erheblich untererfasst ist und noch keine Aussage zulässt.

2. Ergebnisse der Förderung der Riester-Rente für das Beitragsjahr 2019

2.1 Geförderte Personen und Fördervolumen im Überblick

Für das Beitragsjahr 2019 wurden insgesamt 10,7 Millionen Personen, darunter rd. 57,1 % Frauen, durch Zulagen und/oder einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug mit einem oder mehreren Riester-Verträgen gefördert. Hierbei erhielten rd. 10,5 Millionen Personen eine Zulage und rd. 4,6 Millionen Personen zusätzlich eine darüber hinausgehende Steuerentlastung durch einen Sonderausgabenabzug. In den vorläufigen Angaben zu den insgesamt rd. 4,6 Millionen Personen mit einer Steuerentlastung sind rd. 164 000 Personen enthalten, die nur einen Sonderausgabenabzug, aber keine Zulage erhalten haben. Schließlich erhielten knapp 100 000 Personen einen Berufseinsteiger-Bonus (s. Tabelle 1).

Tabelle 1: Zentrale Ergebnisse zu den geförderten Personen nach Förderart für die Beitragsjahre 2018 bis 2021 zum Auswertungsstichtag 15.5.2022

Im Vergleich des Beitragsjahres 2019 zu den aktualisierten Ergebnissen des Beitragsjahres 2018 sank die Zahl der geförderten Personen um rd. 84 000 bzw. 0,8 %.

An Zulageförderung wurden insgesamt rd. 2,809 Mrd. EUR für das Beitragsjahr 2019 berechnet. Davon entfielen rd. 1,413 Mrd. EUR auf Grundzulagen und rd. 1,378 Mrd. EUR auf Kinderzulagen sowie rd. 17,5 Mio. EUR auf den Berufseinsteiger-Bonus. Damit entfällt auf die Kinderzulage knapp die Hälfte des Zulagefördervolumens. Die über die Zulageförderung hinausgehende Einkommensteuerentlastung durch den Sonderausgabenabzug für das Beitragsjahr 2019 betrug vorläufig 4 4 Da sich die Veranlagungen zur Einkommensteuer über einen Zeitraum von bis zu vier Jahren erstrecken und daher noch nicht alle Meldungen zur steuerlichen Förderung von Riester-Verträgen der ZfA zum Auswertungsstichtag 15.5.2022 vorlagen, könnte die tatsächliche zusätzliche steuerliche Förderung etwas höher als der hier ausgewiesene Wert sein. rd. 1,188 Mrd. EUR, so dass sich eine Gesamtförderung der Riester-Rente für das Beitragsjahr 2019 von knapp 4 Mrd. EUR ergibt.

Das Beitragsvolumen (Summe aus Eigenbeiträgen und Zulagen) aller geförderten Personen umfasste für das Beitragsjahr 2019 insgesamt 11,849 Mrd. EUR.

 

2.2 Geförderte Personen nach der Höhe der maßgebenden Jahreseinnahmen

Die Anzahl der geförderten Personen des Beitragsjahres 2019 wird nach den maßgebenden Jahreseinnahmen – die der Zulageberechnung zugrunde liegen – differenziert 5 5 Ausgeschlossen werden bei dieser Analyse mittelbar berechtigte Zulageempfänger, weil deren Einnahmen für die Riester-Förderung nicht relevant sind und deshalb nicht erfasst werden. . Zulagen werden überwiegend von Personen mit geringem und mittlerem Einkommen in Anspruch genommen. Der Anteil der unmittelbar geförderten Zulageempfänger mit einem Jahreseinkommen von unter 40 000 EUR liegt bei rd. 64 %. Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt, dass männliche geförderte Personen über höhere maßgebliche Einnahmen verfügen als weibliche 6 6 Informationen zu den Einnahmen von Ehepaaren bzw. zu den Haushaltseinnahmen liegen nicht vor. . So beziehen bei den Männern rd. 75,6 % Einnahmen von mindestens 30 000 EUR, während bei Frauen rd. 63,5 % Einnahmen von weniger als 30 000 EUR aufweisen.

Tabelle 2: Geförderte Personen nach der Höhe der maßgebenden Jahreseinnahmen* nach Geschlecht – Beitragsjahr 2019 zum Auswertungsstichtag 15.5.2022

*Mittelbar berechtigte Zulageempfänger wurden nicht berücksichtigt.
Hinweis: Prozentangaben beziehen sich jeweils auf die Spaltensummen; Abweichungen der Summe von 100 % sind rundungsbedingt.

Mit diesen Ergebnissen kann jedoch keine Aussage zur Frage der Verbreitung unter den förderberechtigten Personen nach Einnahmehöhe getroffen werden. Die Einnahmeverteilung in der Grundgesamtheit (z.B. der Einnahmestruktur aller Förderberechtigten, ggf. auch im Haushaltszusammenhang) ist nicht bekannt. Hinweise hierzu geben die Ergebnisse einer Personenbefragung zur „Verbreitung der zusätzlichen Altersvorsorge 2019“ unter den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten 7 7 Vgl. Keck, Walther, Leinert, Schiel: Zusätzliche Altersvorsorge von Beschäftigten in Deutschland, DRV 1/2022, S. 89-109. .

2.3 Kinderzulagen und Altersstruktur der Zulageempfänger

Von den Zulageempfängern im Beitragsjahr 2019 haben rd. 36,4 % neben der Grundzulage auch mindestens für ein Kind eine Kinderzulage erhalten (s. Tabelle 3) 8 8 Der Anteil der Zulageempfänger mit für die Kinderzulage berücksichtigtem Kind kann nicht mit dem Anteil der Zulageempfänger mit Kindern gleichgesetzt werden, da die Kinderzulage nur einem Elternteil und nur für die Dauer des Kindergeldbezugs gewährt wird. .

Tabelle 3: Zulageempfänger nach der Anzahl der Kinderzulagen und nach Geschlecht* – Beitragsjahr 2019 zum Auswertungsstichtag 15.5.2022

* Personen mit ausschließlicher Steuerentlastung werden hier nicht berücksichtigt.
Hinweis: Prozentangaben beziehen sich jeweils auf die Spaltensummen; Abweichungen der Summe von 100 % sind rundungsbedingt.

Da die Kinderzulage immer nur an ein Elternteil gezahlt wird und das i. d. R. die Mutter ist 9 9 Bei Eltern, die steuerrechtlich gemeinsam veranlagt sind, wird die Kinderzulage standardmäßig der Mutter bzw. dem Lebenspartner, für den das Kindergeld festgesetzt wird, gewährt, auf Antrag beider Elternteile dem Vater bzw. dem anderen Lebenspartner, vgl. § 85 Abs. 2 EStG. , erscheint an dieser Stelle der Anteil der Frauen, die eine Kinderzulage erhalten haben, an allen Zulageempfängerinnen aussagekräftiger. Er lag mit rd. 52,2 % auch deutlich höher als für männliche Bezieher mit einem Anteil von rd. 15,3 % an allen männlichen Zulageempfängern. Bei den Frauen war der Anteil mit Kinderzulagen für zwei Kinder am größten, dicht gefolgt vom Anteil mit nur einer Kinderzulage. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass im Kalenderjahr 2022 abschließend das Überprüfungsverfahren für das Beitragsjahr 2019 stattgefunden hat, bei dem sowohl die Grund- als auch die Kinderzulagen dem Grunde und der Höhe nach überprüft wurden. Das führt zu einem leichten Rückgang der Anzahl der Förderberechtigten mit Kinderzulage für das Beitragsjahr 2019 auf Basis der aktualisierten Ergebnisse am nächsten Auswertungsstichtag.

Bezogen auf die Altersstruktur zeigt sich, dass unter allen geförderten Personen des Beitragsjahres 2019 die Geburtsjahrgänge 1961 bis 1970 mit rd. 30,6 % am stärksten vertreten sind (s. Abb. 1). Das lässt sich durch die Altersverteilung der Bevölkerung erklären.

Abb. 1: Entwicklung der Zahl der geförderten Personen nach Geburtsjahrgängen für die Beitragsjahre 2017 bis 2019 zum Auswertungsstichtag 15.5.2022

Dass die jüngeren Geburtsjahrgänge ab 1991 schwächer vertreten sind, dürfte vor allem daran liegen, dass sich viele noch in der Ausbildungsphase – z. B. Studium – befinden und damit in der Regel nicht zum förderberechtigten Personenkreis der Riester-Rente gehören. Bei den älteren Geburtsjahrgängen vor 1956 dürfte ein Teil schon in die Rentenphase eingetreten sein, diese werden dann nicht mehr gefördert. Eine Auszahlungsstatistik von geförderten Riester-Verträgen wird zz. von der ZfA im Auftrag des BMF vorbereitet. Diese Statistik wird auf den Meldungen im Rentenbezugsmitteilungsverfahren basieren, das ab dem 1.1.2019 u.a. um zwei zusätzliche statistische Merkmale zur Identifikation von Riester-Verträgen erweitert wurde.

Zudem bleibt zu vermuten, dass ein Teil dieser Personen bereits vor der Einführung der Riester-Rente Produkte der privaten Altersvorsorge erworben hatte und somit auf den Abschluss eines Riester-Vertrags verzichtete. Auch im Vergleich zu den Beitragsjahren 2017 und 2018 zeigen sich in der Abb. 1 unter den geförderten Personen ein weiterer Rückgang von älteren Personen der Geburtsjahrgänge vor 1975 und ein Anstieg der jüngeren Personen, insbesondere der Geburtsjahrgänge ab 1991.

2.4 Vollständigkeit der Zulagen und Zulageberechtigung

Werden die Zulageempfänger nach dem Anteil der realisierten Zulage dargestellt, so zeigt sich für das Beitragsjahr 2019, dass etwas mehr als die Hälfte den vollen Zulageanspruch realisierte. Rd. 22,9 % der Zulageempfänger realisierten hingegen weniger als die Hälfte ihres Zulageanspruchs (s. Tabelle 4).

Tabelle 4: Zulageempfänger nach dem Anteil der realisierten Zulage und nach Geschlecht – Beitragsjahr 2019 zum Auswertungsstichtag 15.5.2022

Hinweis: Prozentangaben beziehen sich jeweils auf die Spaltensummen; Abweichungen der Summe von 100 % sind rundungsbedingt.

Bei den Zulageempfängerinnen liegen die Anteile mit maximaler Zulageförderung mit 56,1 % wesentlich höher als bei den Männern, da Frauen wegen vergleichsweise geringerer Einnahmen und der häufiger gewährten Kinderzulage einen niedrigeren Mindesteigenbeitrag zur Gewährung einer maximalen Zulage leisten müssen. Eine geringe Ausschöpfung des individuellen Zulageanspruchs scheint das Erreichen eines ausreichenden Sicherungsniveaus im Alter zunächst in Frage zu stellen. Eine Bewertung kann dabei jedoch nur im Gesamtzusammenhang mit der individuellen Vorsorgesituation erfolgen 10 10 Vgl. dazu auch Stolz, Rieckhoff: Zulagen in Höhe von 2,4 Mrd. EUR: Förderung der Riester-Rente für das Beitragsjahr 2009, RVaktuell 12/2012, S. 394. .

Die Analyse der Zulageempfänger nach ihrer sozialrechtlichen Stellung („Personengruppe der Förderberechtigung“) verdeutlicht, dass mit rd. 86,2 % der weitaus größte Teil der Zulageempfänger für das Beitragsjahr 2019 in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV) aktiv versichert war (s. Tabelle 5).

Tabelle 5: Zulageempfänger nach Personengruppe der Berechtigung und nach Geschlecht – Beitragsjahr 2019 zum Auswertungsstichtag 15.5.2022

* DU = Dienstunfähigkeit, EM = Erwerbsminderung.
** Der hohe Anteil der „Personengruppe unbekannt“ bei Frauen besteht überwiegend aus gesetzlich Rentenversicherten, bei denen die Zulageberechtigung, z.B. als Kindererziehende noch geprüft wird.
Hinweis: Prozentangaben beziehen sich jeweils auf die Spaltensummen; Abweichungen der Summe von 100 % sind rundungsbedingt.

Im Vergleich zu früheren Beitragsjahren zeigt sich bei den mittelbar Zulageberechtigten seit dem Beitragsjahr 2012 ein deutlicher Rückgang. So ist die Anzahl an mittelbaren Zulageempfängern im Beitragsjahr 2019 mit rd. 435 000 um rd. 224 000 niedriger als noch im Beitragsjahr 2011 mit rd. 659 000 11 11 Vgl. Jaworek, Kruse, Scherbarth: Förderung der Riester-Rente durch Zulagen und Sonderausgabenabzug: Aktuell 10,9 Millionen geförderte Personen im Beitragsjahr 2013, RVaktuell 3/2017, S. 83. . Das dürfte u.a. eine Folge der Rechtsänderung sein, da ab dem Beitragsjahr 2012 der mittelbare Zulageberechtigte mindestens 60 EUR auf seinen Vertrag geleistet haben muss, um eine Förderung zu erhalten. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass nicht alle mittelbar Berechtigten ihren Mindesteigenbeitrag angepasst haben, um eine Zulage zu erhalten.

2.5 Gesamtbeiträge nach Anbietertypen

Werden alle Gesamtbeiträge (Eigenbeiträge bzw. Tilgungsleistungen + Zulagen) des Beitragsjahres 2019 danach analysiert, bei welchem Anbietertyp 12 12 Eine Zuordnung der Zulageempfänger nach Anbietertyp ist nicht möglich, da ein Zulageempfänger pro Beitragsjahr – innerhalb der maximal möglichen Förderung – für bis zu zwei Riester-Verträge eine Zulage erhalten kann. Bei den auch enthaltenen Fällen mit Steuerentlastung kann eine unbegrenzte Zahl an Riester-Verträgen durch den Sonderausgabenabzug gefördert werden. Im folgenden Abschnitt basieren die Angaben daher auf vertrags- und nicht auf personenbezogenen Auswertungen. diese angelegt wurden, so ergibt sich, dass der überwiegende Teil der Gesamtbeiträge mit 55,3 % weiterhin beim Anbietertyp Versicherungen zu verzeichnen ist (s. Tabelle 6).

Tabelle 6: Struktur der Gesamtbeiträge der geförderten Riester-Verträge nach Anbietertypen für die Beitragsjahre 2018 bis 2019 zum Auswertungsstichtag 15.5.2022

* Die Zahlen für das Beitragsjahr 2018 sind aktualisierte Ergebnisse zum Auswertungsstichtag 15.5.2022.
Hinweis: Prozentangaben beziehen sich jeweils auf die Spaltensummen; Abweichungen der Summe von 100 % sind rundungsbedingt.

Bei den durchschnittlichen Gesamtbeiträgen je Vertrag zeigt sich ein ganz anderes Bild: Hier weisen Pensionskassen mit rd. 1 450 EUR den höchsten Wert aus. Diese Werte liegen deutlich über dem Durchschnittswert aller geförderten Riester-Verträge von rd. 1 061 EUR. (s. Tabelle 7). Es ist zu vermuten, dass die geförderten Personen, die einen Riester-Vertrag bei einer Pensionskasse abschließen, über höhere Einnahmen verfügen als Personen mit einer geförderten Riester-Rentenversicherung. Das führt – bei voller Ausschöpfung des Zulageanspruchs – zu höheren Eigenbeiträgen und damit auch zu höheren Gesamtbeiträgen.

Tabelle 7: Durchschnittliche Gesamtbeiträge je gefördertem Vertrag nach Anbietertypen für die Beitragsjahre 2018 bis 2019 zum Auswertungsstichtag 15.5.2022

* Zu beachten ist, dass eine geförderte Person über mehrere geförderte Altersvorsorgeverträge verfü-gen kann.
** Die Zahlen für das Beitragsjahr 2018 sind aktualisierte Ergebnisse zum Auswertungsstichtag 15.5.2022.

Gegenüber den aktualisierten Ergebnissen des Beitragsjahres 2018 mit rd. 1 035 EUR zeigt sich ein Anstieg der durchschnittlichen Gesamtbeiträge aller geförderten Riester-Verträge in 2019 um rd. 26 EUR auf rd. 1 061 EUR je Vertrag.

2.6 Durchschnittsförderung der geförderten Personen

Der durchschnittliche Gesamtförderbetrag durch Zulagen und/oder eine Steuerentlastung durch den Sonderausgabenabzug beträgt im Beitragsjahr 2019 rd. 375 EUR (s. Tabelle 8). Die Förderung ist bei Frauen aufgrund des höheren Anteils von gewährten Kinderzulagen mit rd. 406 EUR um rd. 72 EUR höher als bei Männern mit rd. 334 EUR.

Tabelle 8: Durchschnittliche Förderung nach Form der Förderung und nach Geschlecht für die Beitragsjahre 2018 bis 2019 zum Auswertungsstichtag 15.5.2022

* Die Durchschnittswerte sind jeweils bezogen auf Empfänger mit der jeweiligen Förderform. Die den jeweiligen Durchschnitten zugrunde liegenden Fallzahlen sind in Tabelle 1 ausgewiesen.
** Die Zahlen für das Beitragsjahr 2018 sind aktualisierte Ergebnisse zum Auswertungsstichtag 15.5.2022.

Die durchschnittliche Förderung durch alle Zulagen beträgt pro Zulageempfänger im Beitragsjahr 2019 rd. 268 EUR und ist bei Frauen wegen der häufigeren Gewährung von Kinderzulagen mit rd. 327 EUR erheblich höher als bei Männern mit rd. 188 EUR.

Die durchschnittliche Steuerentlastung durch den Sonderausgabenabzug beträgt im Beitragsjahr 2019 rd. 252 EUR und ist bei Männern mit rd. 292 EUR rd. 79 EUR höher als bei Frauen mit rd. 213 EUR. Gund hierfür dürften die im Durchschnitt höheren maßgebenden Einnahmen und der dadurch bedingte höhere Grenzsteuersatz bei Männern sein.

Insgesamt kann festgehalten werden, dass Frauen durch Zulagen derzeit in einem höheren Ausmaß gefördert werden als Männer, während Männer stärker von der Steuerentlastung profitieren 13 13 Jedoch kann diese Aussage nur auf Personenebene getroffen werden, da der Haushaltskontext bzw. die Haushaltseinnahmen und die Förderung je Haushalt aus den Verwaltungsdaten nicht ersichtlich sind. .

3. Fazit

Die Förderung der Riester-Rente durch Zulagen und/oder durch eine über die Zulage hinausgehende Steuerentlastung durch den Sonderausgabenabzug erreichte für das Beitragsjahr 2019 knapp 10,7 Millionen Personen, wobei gegenüber den aktualisierten Ergebnissen für das Beitragsjahr 2018 ein Rückgang um rd. 84 000 Personen zu verzeichnen ist. Die Summe der Zulageförderung von rd. 2,809 Mrd. EUR, die über die Zulage hinausgehende Steuerentlastung von rd. 1,188 Mrd. EUR und Eigenbeiträge von rd. 9,040 Mrd. EUR verdeutlichen die weiterhin hohe Bedeutung der geförderten Riester-Rente für die Altersvorsorge.

Bei der Verteilungsanalyse der Förderung zeigt sich, dass der größere Teil der geförderten Personen unterdurchschnittliche maßgebliche Einnahmen bezieht. Unter den Zulageempfängern für das Beitragsjahr 2019 sind die Personen in der Mehrheit, bei denen neben der Grundzulage keine Kinderzulage gewährt wurde. Diese Aussage gilt jedoch nicht, wenn nur die weiblichen Zulageempfänger betrachtet werden. Da die Kinderzulage stets nur ein Elternteil erhält, kann nach wie vor davon ausgegangen werden, dass die Zulageförderung insbesondere Frauen mit Kindern zugutekommt. Bei der Analyse der Vollständigkeit der individuellen Zulageförderung kann festgehalten werden, dass trotz eines leichten Anstiegs weiterhin viele Zulageempfänger nicht den vollen Eigenbeitrag leisten und daher ihren Zulageanspruch nicht vollständig realisierten. Bezogen auf die Altersstruktur zeigt sich, dass von allen geförderten Personen des Beitragsjahres 2019 die Geburtsjahrgänge 1961 bis 1970 mit 30,6 % am stärksten vertreten sind.

Unter den gewählten Anbietertypen dominieren die Versicherungen – gemessen an den Gesamtbeiträgen. Gemessen an den Durchschnittsbeiträgen je gefördertem Vertrag zeigen sich die Pensionskassen, die Bausparkassen, die Zusatzversorgungskassen und die Pensionsfonds führend, was als Indiz für eine Beteiligung von Personen mit höheren Einnahmen gewertet werden kann. Der durchschnittliche Gesamtförderbetrag durch Zulagen und/oder durch eine Steuerentlastung durch den Sonderausgabenabzug beträgt pro Person im Beitragsjahr 2019 rd. 375 EUR. Die Förderung ist bei Frauen aufgrund des höheren Anteils von Kinderzulagen mit rd. 406 EUR um rd. 72 EUR höher als bei Männern mit rd. 334 EUR.

Insgesamt kann festgehalten werden, dass Frauen insbesondere mit Kindern durch Zulagen derzeit in einem höheren Ausmaß gefördert werden als Männer, während Männer stärker von der Steuerentlastung profitieren. Die Ergebnisse der Zulageförderung für das Beitragsjahr 2019 verdeutlichen, dass die Förderung der Riester-Rente wichtige Zielgruppen tatsächlich erreicht. Die Förderung der Riester-Rente leistet förderberechtigten Personen, sofern die Förderung in hohem Anteil wahrgenommen wird, einen wichtigen Beitrag zum Aufbau der privaten Altersvorsorge. Die statistischen Ergebnisse, die jährlich vom BMF im Internet veröffentlicht werden, können gleichzeitig Anhaltspunkte für die diskutierte Reform dieses Förderinstruments liefern.

RVaktuell 2/2023
„Die gesellschaftliche Alterung wird insbesondere in den Sozialversicherungen zukünftig Finanzierungslücken hervorrufen. Denn während immer weniger junge potenzielle Beitragszahler nachrücken, bewirkt die steigende Lebenserwartung in den kommenden Jahrzehnten einen Anstieg der Personen im Ruhestand und damit einen Anstieg der Leistungsempfängerzahl.“ Solche und ähnliche Darstellungen prägen die Diskussionen um die Weiterentwicklung der Alterssicherung, die derzeit wieder intensiv in der Politik, aber auch in den Medien, in Wissenschaft und Verbänden geführt werden. Die Argumentation ist nicht neu – schon in den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts gab es ganz ähnliche – und in ihrer grundsätzlichen Ausrichtung auch nachvollziehbare – Debatten. Denn der demographische Wandel ist ohne Zweifel eine Herausforderung für die Sozialversicherungen und insbesondere auch für die gesetzliche Rentenversicherung (RV).

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