Die verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation vom März 2017, veröffentlicht am 25. August 2017, wird aufgehoben. Sie tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2023 außer Kraft.
Die Entscheidung beruht auf § 138 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe a und Absatz 2 Satz 1 SGB VI in Verbindung mit § 51 Absatz 2 Nummer 4 der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Zuständigkeit des Bundesvorstandes ergibt sich aus § 138 Absatz 2 Satz 2 SGB VI, § 53 Absatz 2 der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Bund in Verbindung mit dem Beschluss der Vertreterversammlung (heute: Bundesvertreterversammlung) über die Delegation von Aufgaben vom 1. Oktober 2005.
Die Entscheidung wird mit der Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Deutschen Rentenversicherung Bund verbindlich.
Berlin, im Mai 2023
Anja Piel
Alexander Gunkel
Datum der Veröffentlichung: 27.6.2023
*Nichtamtliche fortlaufende Nummerierung