Der „Creifelds“, der Klassiker unter den Rechtswörterbüchern, erscheint nun in der 24. Auflage unter einem neuen Namen. Sein Namensgeber Klaus Weber ist ein alter Bekannter. Er prägt das Werk mit seiner über fünfzigjährigen Geschichte seit der 15. Auflage als alleiniger Herausgeber. Unterstützt wird er von einem juristisch breit aufgestellten Team aus Praxis, Lehre, Rechtsprechung und Verwaltung.
Das Rechtswörterbuch ist seit seinem Bestehen immer auf dem aktuellen Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung, Rechtsentwicklung und sich ständig verändernden Rahmenbedingungen, die auf das deutsche Recht einwirken. Dabei ist es den Autoren gelungen, der Grundkonzeption treu zu bleiben, nämlich “…in einem handlichen Werk Rechtsbegriffe aus allen Gebieten zusammenzustellen und zu erläutern, um Juristen und Nichtjuristen eine rasche Orientierung bei der täglichen Berührung mit Rechtsfragen zu ermöglichen” (Vorwort zur 1. Auflage). In lexikalischer Form finden sich 13 200 Begriffe – sowohl solche, die das deutsche Recht prägen, als auch solche mit rechtlichem Hintergrund aus Wirtschaft, Politik und Geschichte.
Die Begriffe werden knapp und präzise erklärt. Nicht zuletzt dank der Verweise auf die einschlägigen Normen sind die Erläuterungen ein guter Ausgangspunkt für die juristische Arbeit.
Um die Aktualität zwischen den Auflagen zu gewährleisten, stellt der Verlag den Nutzern des Werkes einen Freischaltcode zur Verfügung. Mit diesem erhalten sie Zugriff auf die Onlineversion des Werkes in „beck-online.DIE DATENBANK“ sowie die vierteljährlich veröffentlichten Aktualisierungen bis zum Erscheinen der 25. Auflage des „Webers’“.
Der herausnehmbare Anhang bietet u.a. nützliche Übersichten über Gesetzgebung, Gerichtswesen und Rechtsmittelzüge.
Das Rechtwörterbuch bietet den Lesern einen hervorragenden Zugang zu den einschlägigen Rechtsgebieten, unabhängig davon, ob sie Juristen oder interessierte Laien sind. Es wird damit dem Anspruch des Ratsuchenden und seines ersten Herausgebers mehr als gerecht.