Der Januar 2025 bringt gute Nachrichten für Minijobberinnen und Minijobber: Dank der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 EUR pro Stunde können sie ab dann etwas mehr verdienen und behalten trotzdem die Vorteile eines Minijobs. Darauf machte die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See aufmerksam.
Die monatliche Verdienstgrenze steigt im neuen Jahr von 538 EUR auf 556 EUR, was einer Jahresverdienstgrenze von 6 672 EUR entspricht. Diese Grenze wird regelmäßig an den Mindestlohn angepasst.
Auswirkungen auf die maximale Arbeitszeit
Trotz des höheren Mindestlohns bleibt die maximale Arbeitszeit für Minijobber unverändert. Auch mit der neuen Verdienstgrenze sind 2025 rd. 43 Stunden pro Monat möglich.
Sollte der Stundenlohn über dem Mindestlohn liegen, verringert sich die zulässige Arbeitszeit entsprechend, so die Minijob-Zentrale. Es empfiehlt sich also, genau zu berechnen, wie viele Stunden im Monat gearbeitet werden dürfen, um den Minijob-Status zu behalten.