1. Hinweise zur Methodik
Die Statistik von geförderten Riester-Verträgen in der Auszahlungsphase basiert auf den im Rahmen des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens (RBM-Verfahren) an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) übermittelten Prozessdaten. Die Datenmeldung erfolgt gem. § 22a Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) durch die mitteilungspflichtigen Stellen (bei Riester-Verträgen sind das die Anbieter i. S. von § 80 EStG bis zum letzten Tag des Monats Februar des auf die Rentenzahlung folgenden Kalenderjahres. Die ZfA leitet die Daten an die jeweils zuständige Landesfinanzbehörde weiter. Rechtsgrundlage der hier vorliegenden Statistik sind neben dem EStG das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) und die Abgabenordnung (AO).
Die ZfA ist außerdem berechtigt, die Daten des RBM-Verfahrens von geförderten Riester-Verträgen in der Auszahlungsphase mit den Daten aus dem Zulagekonto, in dem die Daten aus dem Verfahren der Zulagengewährung und Überprüfung des Sonderausgabenabzugs (ZUSY-Daten) von der ZfA gespeichert werden, zu verknüpfen, zu speichern und zu verarbeiten (§ 22a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 EStG).
Das RBM-Verfahren stellt einen wesentlichen Baustein der mit dem Alterseinkünftegesetz vom 5.7.2004 (BGBl. I S. 1427) eingeführten nachgelagerten Besteuerung von Alterseinkünften dar. Die Rentenbezugsmitteilungen (RBM) dienen also vorrangig der verfassungsrechtlich gebotenen Verifikation bei der Gewährleistung der steuerlichen Erfassung von Altersbezügen. Insoweit ist der amtlich vorgeschriebene Datensatz danach ausgerichtet, eine korrekte steuerliche Erfassung der Altersbezüge zu gewährleisten. Leistungen werden daher entsprechend ihrer Besteuerungsgrundlage und nicht separat zu statistischen Zwecken zusammengefasst. Die RBM wurde daher eigens um zwei statistische Datenfelder (Vertragsnummer des Riester-Vertrages und Auszahlungsform der Leistung) erweitert, damit geförderte Riester-Verträge in der Auszahlungsphase für statistische Zwecke identifiziert werden können. Da es sich hierbei um nicht besteuerungserhebliche Zusatzmerkmale handelt, ist die Qualität der Beschickung dieser Merkmale hinsichtlich Vollständigkeit und Korrektheit teilweise gering. Eine korrekte statistisch-methodische Einordnung der Ergebnisse zur Riester-Statistik ist insofern geboten und wird daher u.a. in diesem Beitrag vorgenommen.
Die Grundgesamtheit der Statistik stellen alle Personen mit mindestens einem, sich in der Auszahlung befindlichen und geförderten Riester-Vertrag zum Auswertungsstichtag dar. Personen, die einen ungeförderten Riester-Vertrag in der Auszahlungsphase haben, werden dagegen nicht erfasst. Auch vorzeitige Auszahlungen aus Riester-Verträgen aufgrund einer schädlichen Verwendung, z. B. bei einer Kündigung, werden in dieser Statistik nicht berücksichtigt.
Als Auswertungsstichtag wurde der 15.5. eines Jahres festgelegt, da anzunehmen ist, dass bis dahin nahezu alle Meldungen für die zugeflossene Leistung aus geförderten Riester-Verträgen des Vorjahres bei der ZfA vorliegen. Im Fokus der aktuellen Statistik zum Auswertungsstichtag 15.5.2023 steht das Leistungsjahr 2022. Die Ergebnisse sind hierfür nahezu vollständig, da nach dem Auswertungsstichtag nur noch wenige Nachmeldungen eingehen. Zusätzlich erfolgt eine Auswertung für die Leistungsjahre 2021 und 2020 sowie die Darstellung von Neufällen der Jahre 2022 und 2021, für die in diesen Jahren erstmals eine Leistung bezogen wurde. Die statistische Erfassung beginnt ab dem Leistungsjahr 2020, da vorher eine erhebliche Untererfassung vorlag.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen verzichtet. Angaben zum Geschlecht „divers“ bzw. „ohne Angabe“ werden zwar gesondert erfasst, aber wegen der sehr geringen Fallzahlen mit dadurch eingeschränkter Aussagekraft und unter Beachtung des Datenschutzes in den Auswertungen nicht gesondert ausgewiesen, sondern pauschal dem weiblichen Geschlecht zugeordnet.
2. Interpretationshinweise
In der Statistik von geförderten Riester-Verträgen in der Auszahlungsphase werden folgende Auszahlungsformen unterschieden, wobei unter Erwerbsminderungsrenten auch Berufsunfähigkeitsleistungen sowie Dienstunfähigkeitsleistungen fallen können:
- laufende Alters- oder Erwerbsminderungsrenten,
- laufende Alters- oder Erwerbsminderungsrenten mit einmaliger Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 %,
- einmalige Abfindung einer Kleinbetragsrente,
- laufende Leistung an den Hinterbliebenen sowie
- sonstige Zahlungsformen (z. B. nach dem Beginn der Auszahlungsphase unmittelbar an die Leistungsempfänger ausgezahlte Zulagen).
Die Auszahlungsstatistik von geförderten Riester-Verträgen weist einige Besonderheiten auf, die bei der Interpretation der Ergebnisse zu beachten sind. Diese sind im Folgenden:
- Empfänger mit den Auszahlungsformen „Einmalige Abfindung einer Kleinbetragsrente“ und „laufende Alters- und Erwerbsminderungsrenten mit einmaliger Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 %“ erhalten zum Teil sehr hohe Leistungsbeträge, die nur im ersten Leistungsjahr auftreten. Im Folgejahr werden die früheren Empfänger einer abgefundenen Kleinbetragsrente in der Regel nicht mehr als Bestandsfall erfasst sein.
- Umgekehrt ist auch die Leistungshöhe einer Alters- und Erwerbsminderungsrente bei Fällen mit einer früheren Teilkapitalauszahlung geringer.
- Bei den Bestands- und Neufällen hängt die Leistungshöhe u. a. von der Länge der Ansparphase, der Höhe der gezahlten und geförderten Beiträge bzw. der erhaltenen Zulagen und der Rendite bzw. den Kosten des Vertrages ab. Diese Merkmale liegen in der Riester-Auszahlungsstatistik allerdings nicht vor. Da die Länge der Ansparphase durch die Einführung der Riester-Rente im Jahr 2002 in die Vergangenheit begrenzt ist, ist zu erwarten, dass sowohl Neu- als auch Bestandsfälle in künftigen Berichtsjahren im Schnitt längere Ansparphasen und mithin höhere Auszahlungsbeträge aufweisen werden. Dafür sollte insbesondere die Entwicklung der Neufälle im Zeitvergleich einen Hinweis geben.
- Bei der Auszahlungsform „laufende Alters- oder Erwerbsminderungsrenten mit einmaliger Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 %“ ist eine Aufteilung in beide Teilbeträge nicht möglich. Aufgrund der einheitlichen Besteuerungsgrundlage wird die Höhe der Leistung in der RBM als ein Gesamtbetrag übermittelt. Dementsprechend ist nicht eindeutig zu differenzieren, welcher Betrag als Teilkapitalauszahlung und welcher Betrag als laufende Alters- oder Erwerbsminderungsrente gezahlt wird.
- Personen mit geförderten Riester-Verträgen werden in der statistischen Auswertung nach den genannten fünf Formen der Auszahlung unterschieden, wobei durch den Bezug mehrerer Leistungen auch eine Mehrfachnennung möglich ist.
3. Ergebnisse von geförderten Riester-Verträgen in der Auszahlungsphase
3.1 Geförderte Riester-Verträge und Fördervolumen im Überblick
Im Leistungsjahr 2022 erhielten etwas mehr als eine Million Personen, darunter rd. 53,5 % Frauen, eine Auszahlung aus mindestens einem geförderten Riester-Vertrag 1 1 Vgl. BMF: Statistik zur Riester-Förderung, Download unter BundesfinanzministeriumZur Statistik . Das sind rd. 388 000 Personen mehr als im Leistungsjahr 2021 und mehr als doppelt so viele Personen im Vergleich zum Leistungsjahr 2020 (s. Tabelle 1). Diese starke Steigerung ist vor allem durch die Zahl der Personen mit laufenden Alters- und Erwerbsminderungsrenten gekennzeichnet, die im Jahr 2021 um rd. 125 000 und im Jahr 2022 um rd. 360 000 Personen gegenüber dem jeweiligen Vorjahr zunahm.
Die zweithäufigste Auszahlungsform bildeten mit rd. 85 000 Personen im Jahr 2022 die Kleinbetragsabfindungen infolge einer kurzen Ansparphase oder wegen niedriger Auszahlungsbeiträge. Diese Fälle sind nur in dem einen Leistungsjahr in der Bestandsstatistik enthalten, in dem die Leistung ausgezahlt wurde. Die laufenden Alters- oder Erwerbsminderungsrenten mit einmaliger Teilkapitalauszahlungen von bis zu 30 % folgen an dritter Stelle mit rd. 57 000 Personen.
Rd. 51 000 Personen erhielten im Leistungsjahr 2022 Leistungen aus mindestens zwei geförderten Riester-Verträgen, jedoch gab es für etwas mehr als 964 000 Personen genau einen geförderten Riester-Vertrag, der sich im Leistungsjahr 2022 in der Auszahlungsphase befand. Der größte Teil der Personen erhielt als Auszahlungsform eine laufende Alters- oder Erwerbsminderungsleistung.
Personen, die im vorherigen Leistungsjahr noch keinen Vertrag in der Auszahlungsphase hatten, werden als Neufälle bezeichnet. Neufälle werden deshalb betrachtet, weil sie die Dynamik in der Auszahlungsphase aufzeigen. Bestandsveränderungen werden beeinflusst durch Wegfälle (insbesondere durch Einmalzahlungen) sowie durch Neufälle. Mehr als 500 000 Personen im Leistungsjahr 2022 und somit mehr als doppelt so viele Personen im Vergleich zum Leistungsjahr 2021 hatten erstmals eine Auszahlung aus einem geförderten Riester-Vertrag. Mit rd. 53,5 % der Bestandsfälle und mit rd. 57,3 % der Neufälle waren die Bezieher im Leistungsjahr 2022 weiblichen Geschlechts.
* Vertrag war im Vorjahr noch nicht in der Auszahlungsphase.
** Jahresbeträge, im Personenkonzept Summe aus allen Verträgen.
Das Auszahlungsvolumen von geförderten Riester-Verträgen betrug bei den Bestandsfällen im Leistungsjahr 2022 rd. 1,6 Mrd. EUR. Damit lag das Volumen rd. 400 Mio. EUR über dem Betrag im vorherigen Leistungsjahr und war mit mehr als 700 Mio. EUR höher als im Leistungsjahr 2020. Fast die Hälfte des Auszahlungsvolumens wurde als laufende Alters- oder Erwerbsminderungsleistung ausgezahlt. Das zweithöchste Volumen mit rd. 346 Mio. EUR wurde als einmalige Abfindung einer Kleinbetragsrente ausgezahlt. Knapp 314 Mio. EUR wurde als laufende Alters- oder Erwerbsminderungsleistung inklusive einer einmaligen Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % ausgezahlt (s. Tabelle 2).
Bei Betrachtung der Neufälle des Leistungsjahres 2022 ist ersichtlich, dass über die Hälfte des Auszahlungsvolumens als einmalige Abfindung einer Kleinbetragsrente oder als laufende Alters- oder Erwerbsminderungsleistung inklusive einer einmalige Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % und weniger als die Hälfte des Auszahlungsvolumens als laufende Alters- oder Erwerbsminderungsleistung ausgezahlt wurde.
* Vertrag war im Vorjahr noch nicht in der Auszahlungsphase.
** Jahresbeträge, im Personenkonzept Summe aus allen Verträgen.
3.2 Durchschnittliche Gesamtleistungsbeträge von Personen mit geförderten Riester-Verträgen in der Auszahlungsphase
Die durchschnittlichen Gesamtleistungsbeträge von Personen mit geförderten Riester-Verträgen in der Auszahlungsphase im Leistungsjahr 2022 sind abhängig von der jeweiligen Auszahlungsform sowie der Anzahl an Verträgen. Die folgenden Daten beziehen sich auf Personen mit genau einem geförderten Riester-Vertrag in der Auszahlungsphase. Damit Verzerrungen in der Statistik durch Ausreißer vermieden werden, wird bei der Betrachtung der durchschnittlichen Gesamtleistungsbeträge der Median verwendet. Der Median ist der Wert, der an der mittleren und somit zentralen Stelle einer nach Größe geordneten Reihe steht. Entsprechend liegen jeweils 50 % der Werte über bzw. unter dem Median.
Bei der Interpretation der Leistungshöhen bei Neufällen bzw. bei den in den Bestandsfällen enthaltenen Neufällen ist zu berücksichtigen, dass die Leistungshöhen einen Jahresbetrag darstellen, der bei laufenden Renten je nach Leistungsbeginn auch auf weniger als zwölf Monaten beruhen kann. Bei Neufällen kann somit von der Höhe des Jahresleistungsbetrags anhand der Division durch 12 nicht auf einen monatlichen Leistungsbetrag geschlossen werden. Auch ein Vergleich der durchschnittlichen Leistungshöhen der Neufälle zu den Bestandsfällen ist daher nicht uneingeschränkt möglich, da bei Bestandsfällen die laufenden Renten in der Regel auf zwölf Zahlungen beruhen.
Die höchsten Mediane der Gesamtleistungsbeträge sind bei laufender Alters- oder Erwerbsminderungsrente inklusive einmaliger Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % sowie einer einmaligen Abfindung einer Kleinbetragsrente zu erkennen. Nach einer vollen Kapitalauszahlung wegen Abfindung einer Kleinbetragsrente kann in der Zukunft keine weitere Auszahlung des geförderten Riester-Vertrages mehr erfolgen. Eine Teilkapitalauszahlung führt dazu, dass der durchschnittliche Gesamtleistungsbetrag bei den künftigen Leistungsjahren für laufende Alters- oder Erwerbsminderungsleistungen erheblich niedriger sein wird. Diese Einmaleffekte sorgen für die höheren durchschnittlichen Werte.
Bei Betrachtung der Geschlechter fällt auf, dass der Median des Gesamtleistungsbetrages für Frauen in den Auszahlungsformen „einmalige Abfindung einer Kleinbetragsrente“ sowie „sonstige Zahlungsform“ höher ist als für Männer. Eine einmalige Abfindung einer Kleinbetragsrente ist nur möglich, wenn über die gesamte Auszahlungsphase ein monatlicher Rentenbetrag von einem Prozent der monatlichen Bezugsgröße (West) nach § 18 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) nicht überschritten wird. Zum 1.1.2022 betrug die monatliche Bezugsgröße 3 290 EUR, so dass im Jahr 2022 eine Kleinbetragsrente bei einem monatlichen Rentenbetrag von nicht mehr als 32,90 EUR vorlag. Für die Berechnung der Rentenhöhe sind alle Verträge bei einem Anbieter zusammenzurechnen. Bestehen bei einem Anbieter mehrere Verträge, aus denen sich unterschiedliche Auszahlungstermine ergeben, liegt eine Kleinbetragsrente vor, wenn alle für die Altersversorgung zur Auszahlung kommenden Leistungen, die auf geförderten Altersvorsorgebeiträgen beruhen, den Wert von einem Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht übersteigen. Bei größeren angesparten Summen kommen daher nur laufende Alters- oder Erwerbsminderungsleistungen sowie laufende Alters- oder Erwerbsminderungsleistungen mit Teilkapitalauszahlungen von bis zu 30 % als Auszahlungsform in Frage. In beiden Kategorien liegt der Median des Gesamtleistungsbetrages hingegen bei Männern höher als bei Frauen (s. Abb. 1).
Bei den Bestandsfällen beträgt der Median des jährlichen Gesamtleistungsbetrages einer laufenden Alters- oder Erwerbsminderungsleistung im Leistungsjahr 2022 bei Männern rd. 794 EUR und bei Frauen bei rd. 670 EUR. Im Gesamtdurchschnitt ergibt dies einen jährlichen Gesamtleistungsbetrag von rd. 729 EUR. Über alle Auszahlungsformen hinweg und unabhängig von der Anzahl an geförderten Riester-Verträgen erhielten Männer im Leistungsjahr 2022 im Median jährlich rd. 896 EUR und Frauen mit 787 EUR etwas weniger. Zusammengefasst ergibt das einen Median des jährlichen Gesamtleistungsbetrages von rd. 840 EUR.
3.3 Altersstruktur der Personen mit geförderten Riester-Verträgen in der Auszahlungsphase
Fast 900 000 Personen mit geförderten Riester-Verträgen in der Auszahlungsphase hatten im Leistungsjahr 2022 am Jahresende ein vollendetes Alter von 65 oder mehr Jahren (s. Tabelle 3). Das entspricht einer Quote von 88,3 % aller Personen mit geförderten Riester-Verträgen in der Auszahlungsphase. 49,2 % hatten hierbei am Jahresende ein vollendetes Alter von 65 bis unter 70 Jahren. Leistungsempfänger ab einem Alter von 70 Jahren sind mit einer geförderten Riester-Rente im Vergleich zur Gesamtbevölkerung eher selten vorhanden, da Riester-Verträge erst seit dem Jahr 2002 existieren und für eine laufende Riester-Rente eine gewisse Ansparphase erforderlich ist. Zudem gelangen derzeit immer stärker besetzte Geburtsjahrgänge der Baby-Boomer-Generation ins Rentenalter. Diese Dynamik in den Fallzahlen ist bereits an der zunehmenden Anzahl von Neufällen in den Jahren 2022 und 2021 und beim Anstieg der Bestände in den Leistungsjahren 2020 zu 2022 zu erkennen. Somit werden in den nächsten Jahren sukzessiv auch die Fallzahlen in höheren Altersgruppen im Bestand zunehmen.
* Ohne Personen mit nur nachrichtlich ausgewiesenen Verträgen bei förderunschädlicher Auflösung oder Verminderung des Wohnförderkontos ("Wohn-Riester").
Hinweis: Prozentangaben beziehen sich jeweils auf die Spaltensummen; Abweichungen der Summe von 100 % sind rundungsbedingt.
3.4 Geschlechtsspezifische Verteilung der Gesamtleistungsbeträge
Die in Abb. 1 dargestellten Durchschnittswerte erlauben keine Aussage darüber, wie sich die Gesamtleistungsbeträge zwischen Personen unterschiedlicher Leistungshöhen verteilen. Eine Verteilung der Jahresbeträge in Klassen von unter 500 bis über 10 000 EUR zeigt Tabelle 4. Rd. 816 000 Personen, was knapp 80,4 % aller Personen mit mindestens einem geförderten Riester-Vertrag in der Auszahlungsphase entspricht, bekamen im Leistungsjahr 2022 einen jährlichen Gesamtleistungsbetrag von weniger als 2 000 EUR. Weniger als 1 000 EUR – oder auch vereinfacht umgerechnet weniger als 85 EUR monatlich – erhielten 57,2 % aller Personen. Bei Frauen ist der Anteil derer, die weniger als 1 000 EUR als Gesamtleistungsbetrag in einem Jahr erhielten, mit 59,3 % größer als bei den Männern mit rd. 54,9 %. Bis zu einem jährlichen Gesamtleistungsbetrag von weniger als 2 000 EUR gleichen sich die Werte mit 81,7 % bei den Frauen und 79,0 % bei den Männern an. Hingegen erhielten fast 58 000 Personen im Leistungsjahr 2022 – bzw. rd. 5,7 % – mit einem geförderten Riester-Vertrag in der Auszahlungsphase einen Leistungsbetrag von 6 000 EUR oder mehr.
* Ohne Personen mit nur nachrichtlich ausgewiesenen Verträgen bei förderunschädlicher Auflösung oder Verminderung des Wohnförderkontos ("Wohn-Riester").
** Jahresbetrag aus allen Leistungen.
Hinweis: Prozentangaben beziehen sich jeweils auf die Spaltensummen; Abweichungen der Summe von 100 % sind rundungsbedingt.
Die sozialpolitisch wichtigste Auszahlungsform ist die laufende Alters- oder Erwerbsminderungsleistung, die das Langlebigkeitsrisiko abdeckt. Nur diese Auszahlungsform sorgt für eine langfristig stabile Ergänzung zur gesetzlichen sowie zur betrieblichen Säule der Alterssicherung. Daher wird der Blick auf die Höhe der Auszahlungen für eine laufende Alters- oder Erwerbsminderungsleistung von Personen mit geförderten Riester-Verträgen in der Auszahlungsphase im Leistungsjahr 2022 gegliedert nach 200er EUR-Klassen und getrennt nach Geschlecht fokussiert.
Fast 440 000 Frauen sowie rd. 400 000 Männer erhielten im Leistungsjahr 2022 mindestens eine laufende Alters- oder Erwerbsminderungsleistung aus einem geförderten Riester-Vertrag. Lediglich in der Klasse 2 000 EUR und mehr sind Männer in absoluten Zahlen häufiger vertreten als Frauen und zwar rd. 52 500 bzw. 13,2 % aller Männer (s. Abb. 2). Bei den Frauen waren es rd. 33 000 bzw. 7,5 % aller Frauen. Anders gestaltet sich die Situation in den unteren Klassen. Sowohl in absoluten als auch in relativen Zahlen sind Frauen mit geringen jährlichen Gesamtleistungsbeträgen überrepräsentiert. 43,3 % der Frauen erhielten im Leistungsjahr 2022 weniger als 600 EUR und vereinfacht umgerechnet weniger als 50 EUR im Monat. Bei den Männern lag die Quote mit 34,5 % deutlich niedriger.
Bei beiden Geschlechtern ist die Gruppe derer, die eine jährliche Gesamtleistung zwischen 400 EUR und 600 EUR bezogen, am häufigsten besetzt. 16,1 % der Männer sowie 17,6 % der Frauen sind dieser Klasse zuzuordnen. Erst ab rd. 1 200 EUR gleichen sich die relativen Werte zwischen Männern und Frauen an.
Hinweis: Prozentangaben beziehen sich jeweils auf die Spaltensummen; Abweichungen der Summe von 100 % sind rundungsbedingt.
4. Fazit
Etwas mehr als eine Million Personen erhielten im Leistungsjahr 2022 eine Auszahlung aus einem geförderten Riester-Vertrag. Das waren fast 400 000 Personen mehr als im vorherigen Leistungsjahr 2021. Knapp 500 000 Personen konnten im Jahr 2022 als Neufälle erstmals registriert werden.
Die Altersstruktur von Leistungsempfängern zeigt eine Überrepräsentation von Personen mit einem am Jahresende vollendeten Lebensalter von über 65 und unter 70 Jahren. Das liegt daran, dass Riester-Verträge erst seit 2002 existieren und die Ansparphase relativ kurz war. Erst in den kommenden Jahren dürften die zahlenmäßig größten Altersgruppen mit Riester-Verträgen in die Auszahlungsphase gelangen, wie im Artikel zur Riester-Förderstatistik 2 2 Vgl. zuletzt Kruse, Rohde, Timpe, Weber: Förderung der Riester-Rente durch Zulagen und Sonderausgabenabzug: Erneut leichter Rückgang bei den geförderten Personen im Beitragsjahr 2020 im Vergleich zum Beitragsjahr 2019 - RVaktuell 1/2024.Zum Artikel ersichtlich ist. Diese Dynamik in den Fallzahlen ist zudem an der zunehmenden Zahl an Neufällen zu erkennen und auch bei den Bestandsfällen werden die Fallzahlen in höheren Altersgruppen dann zunehmen.
Das Auszahlungsvolumen hat sich vom Leistungsjahr 2020 bis zum Leistungsjahr 2022 um rd. 700 Mio. EUR auf nunmehr 1,6 Mrd. EUR erhöht.
Da die Ansparphase bei den derzeitigen Bestandsfällen und auch bei den Neufällen kein komplettes Versichertenleben umfassen kann, können die späteren jährlichen Auszahlungsbeträge bei Neurentnern höher ausfallen. Die höchsten durchschnittlichen jährlichen Gesamtleistungsbeträge sind bei einer laufenden Alters- oder Erwerbsminderungsrente inklusive einmaliger Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % sowie einer einmaligen Abfindung einer Kleinbetragsrente zu erkennen. Grund hierfür ist der Einmaleffekt durch die Teilkapitalauszahlung bzw. die Abfindung. Bei einer laufenden Alters- oder Erwerbsminderungsleistung erhielten Männer im Leistungsjahr 2022 im Durchschnitt einen höheren Betrag als Frauen.
Knapp 80,4 % aller Personen mit einem geförderten Riester-Vertrag in der Auszahlungsphase erhielten weniger als 2 000 EUR als jährliche Gesamtleistungsbetrag. Bis zu einem jährlichen Gesamtleistungsbetrag von 1 000 EUR sind es rd. 57,2 %. Innerhalb der Geschlechter lag die Quote bei den Frauen mit 59,3 % höher als bei den Männern mit rd. 54,9 %.
Bei der sozialpolitisch wichtigsten Auszahlungsform mit einer oder mehreren laufenden Alters- oder Erwerbsminderungsleistungen, die das Langlebigkeitsrisiko abdecken, sind Unterschiede zwischen den Geschlechtern und der Höhe der durchschnittlichen Gesamtleistungsbeträge deutlich erkennbar. Frauen erhielten im Leistungsjahr 2022 z. B. eine spürbar kleinere durchschnittliche Alters- oder Erwerbsminderungsleistung als Männer aber im Durchschnitt eine höhere Abfindung einer Kleinbetragsrente.
Abschließend muss konstatiert werden, dass mit dieser Statistik die Gründe für die Höhe des Auszahlungsbetrages bzw. für die Auszahlungsform nicht benannt werden können, da in der Datengrundlage hierfür keine erklärenden Merkmale vorliegen. Mögliche Erklärungen hierfür sind im Sparverhalten, der Höhe der gezahlten Beiträge, der Förderhöhe sowie der Rendite der gewählten Anlage während der Ansparphase sowie der persönlichen Situation zum Renteneintritt zu suchen. Einige Erklärungsansätze zu geschlechterspezifischen Unterschieden in der Höhe der geleisteten Beiträge und der Förderhöhe durch Zulagen und den Sonderausgabenabzug ergeben sich aus den Auswertungen der Riester-Förderstatistik einzelner Beitragsjahre. Gleichwohl lässt sich aus der Statistik entnehmen, dass die Förderung im Rahmen von Riester-Verträgen den Aufbau der individuellen Alterssicherung beider Geschlechter unterstützt, da Riester-Sparer nunmehr vermehrt in das Rentenalter für die Auszahlung aus einem geförderten Riester-Vertrag gelangen.