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Was Beamte bei der Rentenreform beitragen könnten

RVaktuell 2/2026

Für Johannes Winkel ist es eine Frage der „sozialen Gerechtigkeit“. Der 34-jährige Junge-Union-Vorsitzende möchte, dass die Renten in Deutschland nicht mehr automatisch mit den Löhnen steigen und jedes Jahr Milliardenkosten verursachen – und dass das auch für Beamte gilt. Bei den Reformüberlegungen der Alterssicherungskommission solle die Pensionshöhe „auf jeden Fall“ dazugehören, so Winkel in einem Interview. Von der SPD kommt eine zurückhaltende Reaktion. Fraktionsgeschäftsführer Dirk Wiese lehnt „Denkverbote“ vor der angekündigten Großreform bei der Rente ab. Was könnte also auf Beamtinnen und Beamte zukommen?

Ende Juni soll die Alterssicherungskommission der Bundesregierung einen großen Vorschlag präsentieren. Winkel sagte auf die Frage, ob eine Reform der Beamtenpensionen Bestandteil der Rentenreform sein müsste, im Podcast „Table.Today“ von „Table.Briefings“, das Berufsbeamtentum soll zwar nicht abgeschafft werden. Aber: „Was wir machen sollten, ist über Art und Höhe der Privilegien für Beamte zu sprechen.“ Winkel: „Was man auf jeden Fall meiner Meinung nach machen sollte, ist, dass man die Pensionserhöhungen abdämpft.“ Zentral sei erst einmal, dass der Nachhaltigkeitsfaktor bei der gesetzlichen Rente wieder eingeführt werde. Und dann sei eine Übertragung dieses Prinzips auf die Pensionen „einfach auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit in unserem Land“, sagt der Abgeordnete. Winkels Wort hallt in Rentenfragen nach, nachdem die jungen Unionsabgeordneten die Koalition im Dezember letzten Jahres mit ihrem drohenden Nein zum ersten schwarz-roten Rentenpaket in Existenznot gebracht hatten. Eingeführt wurde damals u. a. eine Garantie des Absicherungsniveaus bei den Renten im Verhältnis zu den Einkommen bis 2031, mit einem Rentenniveau von 48 %. Die Rentenformel mit dem Nachhaltigkeitsfaktor wird dafür außer Kraft gesetzt, wenn die Renten sonst nicht bis zu dieser Höhe steigen würden. Denn dieser Faktor würde sonst die Renten dämpfen – immer, wenn die Zahl der Rentnerinnen und Rentner schneller steigt als die Zahl der Beitragszahlenden. Wegen des Übertritts vieler Angehöriger geburtenstarker Babyboomer-Jahrgänge in die Rente ist das bis auf weiteres der Fall. „Nur die Rentenerhöhung in diesem Jahr kostet uns 20 Milliarden Euro“, so Winkel. Der Nachhaltigkeitsfaktor gehöre wieder eingeführt, das Prinzip auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. „Wenn es um Interesse der jungen Generation geht“, würden die Jungen in der Union ihre Forderungen wieder „in einer Schärfe“ vortragen, „die man auf jeden Fall wahrnehmen muss“.

SPD-Fraktionsgeschäftsführer Wiese verweist auf die Kommission. Die Koalition sei „gut beraten“, das Ergebnis abzuwarten. „Aber klar ist: Es gibt keine Denkverbote für die Rentenkommission.“ SPD und Union sind mit jeweils jungen Politikern in dem Gremium vertreten.

Von den Gewerkschaften kommt heftige Kritik. „Man kann nicht jeden Tag eine neue Sau durchs Dorf treiben“, sagte der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes, dbb, Volker Geyer, der Deutschen Presse-Agentur (dpa). „Das ist ein Unding, zumal der Vorstoß aus der Koalition selbst kommt.“ Die Bundesregierung habe extra die Kommission eingesetzt, die ihre Vorschläge am 30.6.2026 vorlege. „Das sollten nun alle erstmal abwarten.“ Wer Pensionen pauschal als Privileg darstelle, habe die Systematik des Beamtenrechts wohl nicht verstanden, sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. „Beamte erhalten keinen Lohn, sondern Besoldung“, erläutert sie. „Sie stehen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis, dürfen nicht streiken und haben besondere Pflichten.“ Im Gegenzug sei der Dienstherr verfassungsrechtlich verpflichtet, sie und ihre Familien amtsangemessen zu alimentieren – auch im Ruhestand. Hannack wirft Winkel „Stimmung gegen eine Beschäftigtengruppe“ vor.

Laut Statistischem Bundesamt gab es 2024 rd. 1,4 Millionen Pensionärinnen und Pensionäre des öffentlichen Dienstes. Sie erhielten ein durchschnittliches Ruhegehalt von 3 240 EUR brutto im Monat.

Aufhorchen ließ, dass es aus Fraktionskreisen dazu hieß, in der Unionsfraktion werde eine Übertragung der Rentenreform auf die Pensionen diskutiert. Beobachter weisen darauf hin, dass bereits frühere Rentenreformen auf Beamte übertragen wurden. So gilt die stufenweise Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre auch im Beamtenrecht. Der damals hochumstrittene Schritt wurde von der gesetzlichen RV übertragen. Denkbar scheint unter Beobachtern auch, dass es bestimmte Verschärfungen für Beamte gibt. So ist heute Voraussetzung für Anspruch auf Ruhegehalt eine mindestens fünfjährige Dienstzeit. Außerdem gilt ein Höchstsatz beim Ruhegehalt von 71,75 %. Denkbar wären hier demnach andere Werte. Im Mai 2025 hatte die damals frisch eingesetzte Bundesarbeitsministerin Bas schon einmal mit einem Vorstoß zum Einbeziehen von Beamten und Politikern in die gesetzliche RV für Schlagzeilen gesorgt. Zuletzt hatte ein „Bild“-Bericht Diskussionen ausgelöst, die Rentenkommission wolle eine Anhebung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre und eine langfristige Absenkung des Rentenniveaus empfehlen. Auch heute gilt allerdings: Noch liegen keine Empfehlungen des Gremiums vor.

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