RVaktuell - Fachzeitschrift und amtliche Mitteilungen
RVaktuell - Fachzeitschrift und amtliche Mitteilungen der Deutschen Rentenversicherung

Rentenversicherungsträger entwickeln die Rehabilitation weiter – Bundesprogramm „Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“

RVaktuell 3/2021
Mit dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes wurde mit § 11 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) für die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Träger) und die Jobcenter eine Möglichkeit eröffnet, durch Erprobung innovativer Leistungsformen und Strukturen die Rehabilitation in Deutschland weiter auszubauen. Um diesen Prozess zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das Förderprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe – rehapro“ ins Leben gerufen und eine Förderung geeigneter Projekte in mehreren Aufrufen in Aussicht gestellt. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Modellvorhaben der Deutschen Rentenversicherung im ersten Förderaufruf.
Katarzyna Kowalska ist Mitarbeiterin im Bereich „rehapro“ des Geschäftsbereichs Prävention, Rehabilitation und Sozialmedizin der Deutschen Rentenversicherung Bund.

1. Hintergründe

Während über die gesetzliche Weiterentwicklung des SGB IX diskutiert wurde, war stets auch die Notwendigkeit des weiteren Ausbaus der Rehabilitation im deutschen Sozialversicherungssystem im Bewusstsein. In dem am 23. 12. 2016 erlassenen und am 1. 1. 2018 in Kraft getretenen SGB IX i. d. F. des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wurde dieser Forderung nachgegangen. Um einen Prozess der Fortentwicklung der Rehabilitation anzustoßen, wurde im § 11 des SGB IX i. d. F. des BTHG eine Rechtsgrundlage für ein Bundesförderprogramm geschaffen, bei dem den RV-Trägern und den Trägern der Grundsicherung (Jobcentern) die Möglichkeit eröffnet wurde, innovative Ideen auszuprobieren. Es wurden hierzu Haushaltsmittel in Höhe von jeweils 500 Mio. EUR für die Durchführung von Modellprojekten zur Verfügung gestellt.

Das Bundesprogramm „Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“, kurz auch nur „rehapro“ genannt, stieß von Anfang an auf viel Interesse. Nachdem die notwendigen Strukturen für das umfangreiche Förderprogramm geschaffen wurden und der erste Förderaufruf im Jahr 2018 erfolgte, kann drei Jahre später, im Jahr 2021, ein Blick in die Vergangenheit wie in die Zukunft geworfen werden – die Projekte der Deutschen Rentenversicherung laufen bereits und lassen auf spannende Erkenntnisse hoffen.

Der Beitrag dient einer Annäherung an die wichtigsten Ziele und die leitenden Themen des Bundesprogrammes rehapro und erlaubt einen Einblick in die thematische Vielfalt der Projekte der RV-Träger.

2. Thematische Ausrichtung von rehapro

Die Förderziele von rehapro werden in der am 2. 5. 2018 veröffentlichten Förderrichtlinie genannt. Demnach sollen durch die Erprobung neuer Maßnahmen bzw. Strukturen in den Projekten der Deutschen Rentenversicherung und der Jobcenter die Grundsätze „Prävention vor Rehabilitation“ und „Rehabilitation vor Rente“ stärker in den Fokus genommen werden. Weitere Ziele bilden die Wiederherstellung bzw. der Erhalt der Erwerbsfähigkeit und somit die Senkung der künftigen Erwerbsminderungsrentenansprüche und der künftigen Leistungen der Eingliederungshilfe. Als mögliche förderfähige Themen werden die Zusammenarbeit der Akteure, individualisierte Bedarfsorientierung und Leistungserbringung, frühzeitige Intervention sowie Nachsorge und nachhaltige Teilhabe benannt. Zu der Zielgruppe zählen Menschen mit zu erwartenden oder beginnenden Rehabilitationsbedarfen, Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen sowie Menschen mit komplexen gesundheitlichen Unterstützungsbedarfen. Diese aus der gesellschaftspolitischen Perspektive sehr wichtigen Ziele und Zielgruppen werden durch die einzelnen RV-Träger in den Zielsetzungen der jeweiligen Modellvorhaben aufgegriffen. Die Förderrichtlinie ist hier ausreichend offen, um den regionalen Besonderheiten viel Spielraum zu lassen. Was jedoch alle Projekte verbindet, ist die durch das BTHG angeregte Stärkung der Perspektive der Betroffenen – der Rehabilitanden und Menschen mit Rehabilitationsbedarfen. Die Verbesserung der Teilhabechancen jedes und jeder Einzelnen steht hier im Mittelpunkt. Auch die Beteiligung der Selbsthilfe im institutionellen Sinne (Vereine und Selbsthilfegruppen) kommt in rehapro nicht zu kurz. Zum einen werden die Antragsteller aufgerufen, ihre Projekte nach Möglichkeit gemeinsam mit Betroffenen zu konzipieren und durchzuführen. Zum anderen wird durch die Beteiligung der Selbsthilfeverbände am Begutachtungsverfahren in rehapro sichergestellt, dass die Perspektive der behinderten und chronisch erkrankten Menschen adäquat berücksichtigt wird.

3. Beteiligung der RV-Träger

Am ersten Förderaufruf von rehapro haben sich alle RV-Träger beteiligt, entweder als Antragssteller oder als Kooperationspartner. An den 30 Projekten der RV-Träger kann man deutlich erkennen, welche Themen für die rehabilitative Versorgung von Bedeutung sind und auf welche Fragen bezüglich der Weiterentwicklung der Rehabilitation Antworten gesucht werden. Manchmal richten sich die Projekte an eine spezifische Zielgruppe, die sich durch eine Indikation oder ein Beschwerdebild charakterisiert und manchmal sind es strukturelle Gegebenheiten, die auf dem Prüfstand stehen. Bestimmte Aspekte, wie z. B. die Verbesserung des Zugangs zu Leistungen wie Prävention, Rehabilitation oder Nachsorge, betreffen so gut wie alle Träger der Rehabilitation. Andere RV-Träger haben sich in ihren Projekten wiederum sehr spezifischen Themen wie z.B. der Verbesserung der Versorgung von Menschen mit neurologischen Defiziten zugewandt. Diese Heterogenität der Projekte verdeutlicht, welche unterschiedlichen Bedarfe existieren und wie komplex die Behandlungsprozesse sich gestalten können.

Das Ziel des BTHG und damit von rehapro ist es, Menschen mit komplexen Bedarfen zu identifizieren und optimal zu versorgen. In der Förderrichtlinie werden zudem bestimmte Zielgruppen, die sich in den einzelnen Projekten wiederfinden, explizit benannt.

3.1 Psychische Erkrankungen im Fokus von rehapro-Projekten

Mehr als zehn rehapro-Projekte wenden sich der Rehabilitation von Menschen mit psychischen Erkrankungen zu. Im Projekt SEMpsych 1 1 Für eine bessere Lesbarkeit werden in dem Aufsatz ausschließlich die Akronyme der Projekte verwendet. Zu den vollständigen Projektnamen vgl. Tabelle 1. der Deutschen Rentenversicherung Bund wird z. B. erprobt, inwiefern durch niedrigschwellige Angebote, wie eine (träger-)unabhängige Beratung, der Zugang zu geeigneten Maßnahmen optimiert werden kann. Einen ähnlichen Weg beschreitet die Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen im Projekt SEMRES, bei dem ebenfalls durch eine angemessene Ansprache und Beratung den potenziellen Rehabilitanden der Weg in die Versorgung gebahnt wird. Im Projekt SEMPRE wird zudem erprobt, inwiefern ein zweitägiges medizinisch-therapeutisches Assessment („Reha-Kompass“) in dieser frühen Kontaktphase sinnvoll sein kann.

Personen, die unter psychischen Erkrankungen leiden, sind zudem besonders auf nahtlose Übergänge in der Versorgungskette angewiesen. Eine Chronifizierung psychischer Störungen erschwert nicht nur das persönliche Wohlbefinden, sondern auch maßgeblich die Teilhabe am Erwerbsleben. Mit Einführung eines „Job-Coaches“ möchte die Deutsche Rentenversicherung Nord im Projekt IPS-ZIB überprüfen, ob ein gezieltes Aufsuchen während der Akutbehandlung und eine Unterstützung beim Zugang zur Rehabilitation und darüber hinaus, dazu führen kann, dass die Erwerbsfähigkeit länger erhalten bleiben kann. Einen anderen Weg, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder psychischen Komorbiditäten rechtzeitig anzusprechen und das Risiko einer Berentung wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu reduzieren, beschreitet ebenfalls die Deutsche Rentenversicherung Nord im Projekt AktiFAME. Mithilfe von RI-EMR (Risikoindex für das Eintreten einer Erwerbsminderungsrente) 2 2 Der an der Uni Lübeck von Prof. Matthias Bethge entwickelte Risiko-Index kann auf der Grundlage der Sozialversicherungsdaten im Versichertenkonto des Rentenversicherungsträgers ermittelt werden (vgl. Bethge et al. (2011): Risikoindex Erwerbsminderungsrente (RI-EMR). In: Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz, 54: p. 1221-1228). wird versucht, Menschen mit potenziellem Reha-Bedarf frühzeitig zu identifizieren, anzusprechen und ihnen ein entsprechendes Versorgungsangebot zu unterbreiten.

Nach den praktischen Erfahrungen der RV-Träger und den Erkenntnissen aus der Reha-Forschung mangelt es vielmehr an entsprechenden frühzeitigen, flexiblen und auf die Arbeitsplatzanforderungen angepassten Behandlungsangeboten. Z. B. erprobt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover im Projekt Reha-Integrativ die Praktikabilität und den Erfolg einer flexiblen Gestaltung des Reha-Prozesses und teilt die medizinisch-psychomatische Behandlung in zwei Phasen: Eine zweiwöchige Intensivphase mit einem (teilhabeorientierten-)psychotherapeutischen Schwerpunkt und eine vierwöchige Rehabilitationsbehandlung mit einem beruflichen Schwerpunkt.

Die Berücksichtigung des beruflichen Bezuges in neuen Behandlungsangeboten findet sich in mehreren Projekten für psychisch Erkrankte wieder. Diese Zielgruppe hat aufgrund bestehender Symptomatik oftmals Schwierigkeiten, sowohl nach der Akutbehandlung als auch nach einer Reha-Maßnahme auf ihren bisherigen Arbeitsplatz zurückzukehren bzw. ihn zu behalten. Im Bereich der beruflichen Rehabilitation – den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) – untersucht die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover in den Projekten INN3plus und JobProtection, inwiefern zusätzliche Kontingente an unterschiedlichen Leistungen (Elemente aus der medizinischen Rehabilitation, Psychotherapie, Beratung etc.) die Hauptmaßnahme sinnvoll ergänzen können. Darüber hinaus sollen im Projekt JobProtection niedrigschwellige Nachsorgeleistungen, wie eben Beratung, individuell in Anspruch genommen werden können.

Tabelle 1: Geförderte rehapro-Projekte im Rahmen des ersten Förderaufrufs

Projekt-AkronymProjekttitelRentenversicherungsträger
AktiFAMEAktiver Zugang, Beratung und Fallmanagement bei Versicherten mit hohem Risiko einer ErwerbsminderungDeutsche Rentenversicherung Nord
BEASBegleiteter Einstieg ins Arbeitsleben durch StarthilfeDeutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
BEM intensivFrühzeitige Bedarfserkennung und Einleitung von Teilhabeleistungen durch aufsuchendes BEM-Management im Betrieb im Rahmen des Firmenservice der Deutschen RentenversicherungDeutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
BORA TBBerufsorientierte Teilhabebegleitung in der Rehabilitation von AbhängigkeitserkrankungenDeutsche Rentenversicherung Westfalen
digIRENANachhaltiger Therapieerfolg und ein flächendeckendes Nachsorgeangebot mit Hilfe einer multimodalen Tele-RehabilitationsplattformDeutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
ELANrEturn to LeArNDeutsche Rentenversicherung Nordbayern
ESPNachhaltige Sicherung von Beschäftigung bei besonderen Personenkreisen im Anschluss an Leistungen zur Teilhabe am ArbeitslebenDeutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
FIREFrühzeitige Intervention für den direkten Zugang zur Rehabilitation bei Entgiftung in der AkutversorgungDeutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
FREEMIFallmanagement zur Rückkehr in das Erwerbsleben bei EM-Rentenbezug mit Intervallreha Deutsche Rentenversicherung Rheinland
GIBIGanzheitliche Klärung des Interventionsbedarfs bei gefährdeter beruflicher IntegrationDeutsche Rentenversicherung Nord
INN3plusIntegrationsnetzwerk Niedersachsen – motivieren, qualifizieren, integrieren - Effektivität einer Kombination aus medizinisch-beruflicher Rehabilitation und teilhabe- und motivationsorientierter PsychotherapieDeutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
IPS-ZIBIPS-Coaching - Zurück ins BerufslebenDeutsche Rentenversicherung Nord
JobProtectionNachhaltige Sicherung von Beschäftigung bei besonderen Personenkreisen im Anschluss an Leistungen zur Teilhabe am ArbeitslebenDeutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
KidS²Kinder-Reha, Sport & SchuleDeutsche Rentenversicherung Rheinland
KiTKoordination individueller Teilhabe: Bedarfsermittlung und Leistungserbringung wie aus einer Hand Deutsche Rentenversicherung Bund
PiNAModellvorhaben zur Steigerung der PräventionsinanspruchnahmeDeutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
PrävAloPrävention für ArbeitsloseDeutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
proFisProaktiver FirmenserviceDeutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
Reha ohne GrenzenRegionale Verzahnung von Leistungen zur beruflichen Teilhabe und ArbeitsförderungDeutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
ReHa WeBReha-Haus WestbrandenburgDeutsche Rentenversicherung Berlin- Brandenburg
Reha-IntegrativReha-Integrativ - Integrative stationäre Behandlung von Versicherten mit besonderen beruflichen ProblemlagenDeutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
Rehakompass - SEMPRE, SEMRESSchnittstellenmanagement zur frühzeitigen Ermittlung des Rehabedarfs und rechtzeitigen Steuerung in die Rehabilitation von Menschen mit Sucht- und psychosomatischen BelastungenDeutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen
SEMpsychDie Gesundheits- und Arbeitspiloten: Systemisches Eingliederungsmanagement bei Menschen mit psychischen BeeinträchtigungenDeutsche Rentenversicherung Bund
SERVESektorenübergreifende präventive Identifikation, Beratung und Unterstützung von Versicherten mit besonderen beruflichen Problemlagen Deutsche Rentenversicherung Hessen
STARTStufenweise Wiedereingliederung mit Assistenz des Reha‐TeamsDeutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Ü35Ü35‐Gesundheitscheck mit WAIDeutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Wabe-NetÜberwindung der Arbeitslosigkeit durch vernetzte Bedarfsermittlung und Leistungserbringung – ein kooperatives Verbundprojekt in Rheinland-Pfalz und im SaarlandDeutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

3.2 Besondere Unterstützung bei Abhängigkeitserkrankungen

Zu psychischen Störungsbildern gehören auch Abhängigkeitserkrankungen. Häufig ist der frühzeitige Zugang zum Versorgungssystem ein wesentlicher Aspekt, um gesundheitlichen wie sozialen Folgen einer Suchterkrankung vorzubeugen. Die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen überprüft im Projekt SEMPRE auch für diese besondere Zielgruppe die „Wirkweise“ des Reha-Kompass – einem zweitägigen Reha-Aufenthalt zur Bedarfsklärung. Im Projekt FIRE der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See wird wiederum versucht, durch aufsuchende Beratung den Übergang zwischen der akut-stationären Entzugsbehandlung und der rehabilitativen Entwöhnungsbehandlung zu optimieren. Obwohl die stabilisierende Wirkung der Entwöhnungsbehandlung – der sog. Sucht-Reha – nachgewiesen ist 3 3 Vgl. Bachmeier et al. (2018): Effektivität der stationären Suchtrehabilitation. FVS-Katamnese des Entlassjahrgangs 2015 von Fachkliniken für Alkohol-und Medikamentenabhängige. In: Sucht aktuell, 18(1): p. 49-65.; Rehm et al. (2014): Reduzierung alkoholbedingter Mortalität durch Behandlung der Alkoholabhängigkeit. In: SUCHT, 60(2): p. 93-105; Vogelgesang (2011): DGRW-Update: Alkoholabhängigkeit. In: Rehabilitation, 50(5): p. 292-297. , verzeichnen die RV-Träger eine zu geringe Inanspruchnahme 4 4 Vgl. Deutsche Rentenversicherung Bund (2018): Reha-Bericht 2018: Die medizinische und berufliche Rehabilitation der Rentenversicherung im Licht der Statistik. Statistik der Deutschen Rentenversicherung, ed. Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin. . Dabei können die Gründe für die Nicht-Teilnahme bzw. die Nicht-Antragsstellung sehr unterschiedlich sein. Die Heterogenität der Problemlagen von Sucht-Erkrankten wird auch im Projekt BORA-TB der Deutsche Rentenversicherung Westfalen aufgegriffen. So begleitet ein BORA 5 5 BORA, Abkürzung für „Berufliche Orientierung in der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker“. -Teilhabebegleiter Rehabilitandinnen und Rehabilitanden über den gesamten Reha-Verlauf hinweg und unterstützt deren beruflichen Integrationsprozess. Einen ähnlichen Ansatz verfolgt das Projekt BEAS der Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg. Ein speziell geschulter Case-Manager hilft dem Abhängigkeitserkrankten, sein Leben zu strukturieren und beruflich (wieder) aktiv zu werden.

3.3 Der erste Schritt auf dem Weg in die Reha – Optimierung des Reha-Zugangs

Nicht nur für Menschen mit psychischen oder Abhängigkeitserkrankungen (SEM-Psych, FIRE, SEMPRE) stellt der Zugang zu rehabilitativen Maßnahmen einen schwierigen, aber für die Genesung und die berufliche (Re-)Integration notwendigen Schritt, dar. Die Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung nach § 15 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) ist eine Antragsleistung 6 6 Vgl. §§ 15, 16, 17 SGB VI. . Die Hürden, einen Antrag auf Rehabilitation zu stellen, können hoch sein. Ob Unwissenheit, empfundene Kompliziertheit des Verfahrens oder mangelnde Bereitschaft – alle diese Gründe bewirken, dass rehabilitative Maßnahmen nicht rechtzeitig  in Anspruch genommen werden (können). Um diesem Zustand adäquat zu begegnen, beschreiten die RV-Träger unterschiedliche Wege. Einige Ansätze, Menschen mit beginnenden Rehabilitationsbedarfen zu identifizieren und ihnen einen passenden Versorgungsweg aufzuzeigen, erproben die RV-Träger in einigen bereits benannten Projekten für psychisch Erkrankte (SEMpsych, SEMRES, SEMPRE, FIRE). Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg knüpft im Projekt UE35 an ein bereits etabliertes Verfahren in der Gesetzlichen Krankenversicherung – den Ü35-Check – an und ergänzt diesen mit einer Prüfung der Arbeitsfähigkeit anhand eines etabliertes Prüfinstrumentes (Work-Ability-Index – kurz WAI). Die Versicherten ab dem 35. Lebensjahr werden durch die Ärzte angehalten, einen umfangreichen medizinischen Check-Up durchzuführen. Durch eine Anbindung an dieses Verfahren entsteht kein zusätzlicher Aufwand und der Arzt und der Versicherte erhalten sehr frühzeitig Hinweise auf mögliche künftige gesundheitliche Probleme für die spätere Erwerbsfähigkeit.

Wie sich ein vereinfachter Zugang in die Rehabilitation oder anderen notwendigen Leistungen im beruflichen Kontext auswirkt und welche Rolle dabei der Arbeitgeber spielen kann, bildet den Kern des Vorhabens GIBI der Deutschen Rentenversicherung Nord. Hier wird aufbauend auf den Erfahrungen aus einem Vorläuferprojekt geprüft, wie gut der Mitarbeitende, die Vorgesetzten und die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte eine gemeinsame Strategie erarbeiten und verfolgen können, um bereits bei ersten Anzeichen einer komplexen Erkrankung dem Risiko einer Chronifizierung und einer länger anhaltenden Arbeitsabstinenz entgegenzuwirken.

Der betriebliche Kontext spielt ebenfalls im Projekt BEM-Intensiv der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover eine große Rolle. Durch die Etablierung eines Lotsen im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements wird für die Beschäftigten die Möglichkeit geschaffen, sich sehr frühzeitig über die unterschiedlichen Leistungen der Sozialversicherungsträger zu informieren und diese bei Bedarf auch in Anspruch zu nehmen. Durch einen vereinfachten und vor allem einen rechtzeitigen Zugang zu den notwendigen Leistungen kann vielen späteren gesundheitlichen wie beruflichen Problemen vorgebeugt werden.

3.4 Bevor ein Reha-Bedarf entsteht – Prävention der Deutsche Rentenversicherung als Chance

Seit dem Inkrafttreten des Flexirentengesetzes im Dezember 2016 gehören die Präventionsleistungen zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV) 7 7 Vgl. §14 SGB VI. . Sie sollen dazu beitragen, dass die Versicherten die Anforderungen des Arbeits- und Berufslebens während ihrer ganzen Erwerbsbiographie bewältigen können (vgl. das Portal „Sozialversicherung kompetent“). Der positive Einfluss von Präventionsleistungen auf die Gesundheit ist nachgewiesen. Um die Inanspruchnahme der Präventionsangebote der RV in der Bevölkerung weiter bekannt zu machen, hat die Deutsche Rentenversicherung das neue Präventionsportal „RV Fit“ aufgestellt. Nachdem dieses neue Portal eingerichtet wurde, ist eine Zunahme der Inanspruchnahme dieser Leistung zu verzeichnen. Dennoch wäre es wünschenswert, wenn diese Leistungen noch mehr Zuspruch in der Bevölkerung finden würden. Der vertiefenden Frage nach den möglichen Gründen für die zurückhaltende Inanspruchnahme und nach denkbaren Lösungsstrategien geht in einem rehapro-Projekt die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg nach. Im Projekt PINA wird versucht, die Präventionsangebote „näher“ an den Lebens- und Arbeitswelten der Menschen zu orientieren und die Vereinbarkeit von Prävention und Beruf bzw. Familie voranzubringen.

Und doch sind die Präventionsleistungen der Deutschen Rentenversicherung nicht allen Gruppen zugänglich. Nach der aktuellen Rechtslage (vgl. § 22 Drittes Buch Sozialgesetzbuch – SGB III) haben z. B. Arbeitslose im ALG I- oder ALG II-Bezug trotz bestehender Risikofaktoren oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen nur eingeschränkt Anspruch auf die Leistungen zu Lasten der gesetzlichen RV. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg testet im Rahmen des Projektes „PrävAlo“, inwieweit sich ein erweiterter Zugang zu präventiven Leistungen positiv auf die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe dieser Zielgruppe auswirkt.

3.5 So früh wie möglich… Kinder-Reha

In ihrem Vorhaben KidS² beabsichtigt die Deutsche Rentenversicherung Rheinland gemeinsam mit den in der Region agierenden Schulen eine gemeinsame Strategie zur frühzeitigen Identifikation von Kindern mit motorischen Auffälligkeiten und sich anbahnenden gesundheitlichen Problemen zu entwickeln und zu erproben. Das Verfahren ist so konzipiert, dass anschließend eine Beratung für Eltern/Erziehungsberechtigte stattfindet und ggf. eine Einleitung der regulären Kinder-Reha erfolgen soll.

3.6 Wenn das Versorgungssystem zu unübersichtlich wird – Fallmanagement

Menschen mit komplexen Bedarfen – d.h., Menschen, die häufig neben einer diagnostizierten Erkrankung noch weitere Schwierigkeiten in Form von familiären, sozialen oder beruflichen Problemen haben – sind häufig auf unterschiedliche Leistungen ggf. von verschiedenen Trägern angewiesen. Oft mangelt es nicht an passenden Angeboten, aber Betroffene kennen sie nicht oder können sie aufgrund hemmender Faktoren nicht in Anspruch nehmen. Eine Möglichkeit, die Menschen mit Reha-Bedarfen in dieser Situation zu unterstützen, ist die Einbeziehung von Fall- bzw. Case-Managerinnen und -Managern. Einige rehapro-Modellprojekte erproben genau diesen Weg mit verschiedenen Ausgestaltungen.

Einen Anstoß zum weiteren Ausbau des Fallmanagements der Deutschen Rentenversicherung möchte die Deutsche Rentenversicherung Bund mit dem Projekt KiT geben. Die Fallmanagerinnen und -manager sollen als Lotsen im Gesundheits- und Reha-System fungieren und den Betroffenen dabei unterstützen, passgenauere Angebote als bisher zu finden, unabhängig davon, gegenüber welchem Reha-Träger die Ansprüche bestehen. Um die Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und weiteren Problemlagen gemäß der Zielsetzung „Leistung wie aus einer Hand“ beraten und betreuen zu können, bedarf es neuer Curricula für die künftigen Fallmanagerinnen und -manager. Auch dieser Aspekt findet in dem bundesweit zu untersuchenden Modellvorhaben Berücksichtigung. Eine individuelle Betreuung der Versicherten vor, während und nach der Reha stellt einen Baustein auch weiterer rehapro-Projekte dar: Die Deutsche Rentenversicherung Nord möchte in ihren beiden Projekten AktiFame und IPS-ZIB überprüfen, wie das Fallmanagement erfolgreich eingesetzt werden kann. Während der Fallmanager oder die Fallmanagerin im Projekt AktiFAME die Versicherten mit einem beginnenden Reha-Bedarf beim Zugang zu passenden Angeboten und Leistungen unterstützt, wird im Projekt IPS-ZIB ein längerfristiges jobbezogenes Coaching für Menschen nach einer Behandlung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeboten. Die Idee des arbeitsplatzbezogenen Coachings verfolgt auch die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg in ihrem Projekt START. Hier stellt das Angebot eine Ergänzung zu einer flexibilisierten Rehabilitationsleistung für Menschen mit neurologischen Störungsbildern dar.

Das Fallmanagement kann sehr vielseitig genutzt werden. Eine andere Möglichkeit wird z. B. im Laufe des Projektes FREEMI der Deutsche Rentenversicherung Rheinland eruiert. Die speziell geschulten Fallmanagerinnen und -manager beraten Personen, die erstmalig eine Erwerbsminderungsrente beziehen und erarbeiten gemeinsam mit ihnen Optionen und Wege, ins Erwerbsleben zurückzukehren.

3.7 Return to Work – unterschiedliche RTW-Strategien auf dem Prüfstand

Die Erwerbsfähigkeit erhalten oder wiederherzustellen, ist das vordringlichste Ziel der Rehabilitation. Gut ein Drittel der Projekte richtet das Augenmerk verstärkt auf diese Dimension des Reha-Prozesses. Häufig bedarf es der Beteiligung mehrerer Akteure und einer übergreifenden Strategie, bestehend aus mehreren aufeinanderfolgenden Schritten, um dieses Ziel zu erreichen. Strukturen, Maßnahmen und Aktivitäten, die eine frühzeitige Rückkehr zur Arbeit nach einer längeren Erkrankung ermöglichen, werden als „Return-to-Work“ (RTW) oder eben als eine „Return-to-Work-Strategie“ (RTW-Strategie) bezeichnet.

Eine solche Strategie verfolgt z. B. die Deutsche Rentenversicherung Hessen im Projekt SERVE. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bereits längere Arbeitsunfähigkeitszeiten aufweisen und bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit erste gesundheitliche Einschränkungen bestehen, bietet das Projekt eine verstärkte Betreuung und auf die individuellen Bedarfe abgestimmte Behandlung an. Im Mittelpunkt der Intervention steht das sozialmedizinische Kolloquium – ein (digitales) Forum für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte und die bei den Sozialträgern verantwortlichen Betreuerinnen und Betreuer – bei dem die Situation, die Bedarfe und weitere Handlungsoptionen erörtert werden. Die vorgesehenen Maßnahmen, unerheblich von welchem Sozialversicherungsträger veranlasst, werden mit Unterstützung eines Fallmanagers/einer Fallmanagerin eingeleitet und umgesetzt. Die Betroffenen werden dabei von der Bedarfsfeststellung bis zur (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt begleitet.

Besonders knifflig gestaltet sich der „Zurück zur Arbeit – Schritt“ für diejenigen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die keinen Arbeitsplatz innehaben, auf den sie zurückgehen können. Einen interessanten Ansatz dazu liefert die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover. Im Modellprojekt ESP soll z. B. eine Alternative zum bereits etablierten Instrument des Eingliederungszuschusses an den Arbeitgeber erprobt werden. Durch die Zahlung einer Einstiegsprämie an den Arbeitnehmer soll die Motivation des Betroffenen, einer regulären Erwerbstätigkeit (wieder) nachzugehen, gestärkt werden. Für arbeitslose Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder bereits bestehenden Behinderungen kann dieser finanzielle Anreiz letztlich ausschlaggebend sein.

Für (Langzeit-)Arbeitslose sind häufig die Jobcenter und die Arbeitsagenturen die ersten Ansprechpartner, wenn es sich um berufliche Problemlagen handelt. Haben die Versicherten darüber hinaus gesundheitliche Einschränkungen, ist die Frage der Zuständigkeit zu klären. Die Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach dem SGB VI und zur beruflichen Rehabilitation nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder nach dem SGB III zur gleichen Zeit ist im bestehenden Recht nur eingeschränkt möglich. Das führt häufig zu einer Unter- bzw. Fehlversorgung von (Langzeit-)Arbeitslosen oder arbeitsuchenden Menschen mit Reha-Bedarf. Für diese Zielgruppe möchte die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz im Projekt Wabe-Net erproben, inwiefern ein gemeinsames Leistungsportfolio der RV und der Jobcenter dem Versicherten bei der beruflichen Reintegration hilft. Im Projekt ELAN der Deutsche Rentenversicherung Nordbayern stehen die Langzeitarbeitslosen im Mittelpunkt. Den Betroffenen ist häufig nicht mit einzelnen Leistungsangeboten geholfen. Vielmehr bedarf es in solchen Fällen eines Leistungspaketes, das auf die individuelle Situation zugeschnitten ist. Um dem zu begegnen, sollen die Betroffenen gemeinsam mit Fallmanagerinnen und -managern ihre persönlichen Bedarfen und Ziele feststellen und ebenso persönliche „Aktionspläne“ entwickeln. Von besonderer Bedeutung ist hier neben einer intensiven Zusammenarbeit der Leistungsträger ein flexibler Umgang mit den Qualifizierungs- und/oder Fördermaßnahmen.

3.8 Erfolge sichern – Nachsorge optimieren

Nach einer mehrwöchigen Rehabilitation müssen die während der Rehabilitation erlernten Übungen und Strategien in den Alltag integriert werden. Häufig ist deshalb eine strukturierte Nachsorge, ebenfalls eine Leistung der gesetzlichen RV, indiziert. In bestimmten Situationen, z. B. aufgrund familiärer Verpflichtungen oder wegen einer zu großen Entfernung zu einem Nachsorge-Zentrum, können diese Leistungen jedoch nicht in Anspruch genommen werden. Für Menschen nach einer orthopädischen Rehabilitation möchte die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See deshalb im Projekt digIRENA austesten, wie gut die Nachsorgeleistungen auch mithilfe einer digitalen Plattform und daher auch auf Entfernung angeboten werden können. Mit diesem Ansatz könnte die Behandlungskette für viele Versicherte erfolgreich optimiert werden.

4. Schlusswort: rehapro – innovative Projekte zur Stärkung und Weiterentwicklung der Rehabilitation

Die Ausrichtung der einzelnen rehapro-Projekte der RV-Träger orientiert sich an den Zielvorgaben des Bundesprogramms. Es wird aber auch deutlich, mit wie vielen kreativen und innovativen Ideen sich die einzelnen RV-Träger mit ihren spezifischen Vorhaben an dem Bundesprogramm beteiligt haben. Alle rehapro-Projekte verbindet die Suche nach Lösungen für Aufgaben wie Sicherung eines rechtzeitigen Zugangs, Optimierung der Nachsorgeleistungen oder Stärkung des Berufsbezuges in der Rehabilitation. Durch unterschiedliche Herangehensweisen im Rahmen der Modellvorhaben können zudem viele weitere Aspekte berücksichtigt werden. Mit dem Bundesprogramm rehapro besteht nun die Möglichkeit, viele Lösungsansätze auszuprobieren und bei nachgewiesener Wirksamkeit in die Regelversorgung zu übertragen.

Das gesamte Bundesprogramm rehapro wird durch das BMAS umfassend evaluiert. Untersuchungen zur Wirksamkeit der zu erprobenden Maßnahmen und Strukturen sind schließlich unerlässlich, um später Gesetzesänderungen anzustoßen. Die wissenschaftliche Evaluation der Effekte von neuartigen Ansätzen im Rahmen von rehapro-Projekten übernimmt ein Konsortium aus sechs Forschungsinstituten. Während die Programmevaluation projekt- und rechtskreisübergreifende Analysen durchführen wird, konzentrieren sich die wissenschaftlichen Begleitforschungen der einzelnen Projekte auf die spezifischen Forschungsfragen.

Die Umsetzung der Projekte wird durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erschwert. Die Auswirkungen können derzeit noch nicht abschließend abgeschätzt werden.

U.a. führt das auch dazu, dass sich im Rahmen des zweiten Förderaufrufes nicht mehr alle 16 RV-Träger beteiligen konnten. Nichtsdestotrotz sind bei den eingereichten Projektanträgen weitere interessante Ansätze aufgegriffen worden. Es bleibt zu hoffen, dass diese Konzepte trotz der Corona-Pandemie erfolgreich umgesetzt werden können und so für den Gesetzgeber eine Basis geschaffen wird, die Rehabilitation weiter zu optimieren.

 

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