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Rente Verbrauchernachrichten aktuell

Kasse zahlt: Pflege von Angehörigen kann die Rente erhöhen

RVaktuell 3/2022

In Deutschland leben laut Statistischem Bundesamt rd. 4,1 Millionen pflegebedürftige Menschen. Mehr als drei Millionen von ihnen werden zu Hause gepflegt – oftmals von Angehörigen. Weil diese vor allem durch den Zeitaufwand weniger arbeiten können, erwerben sie geringere Rentenansprüche. Doch das muss nicht sein, teilte die Deutsche Rentenversicherung anlässlich des Internationalen Tages der Pflegenden am 12. Mai mit. Um die Nachteile von pflegenden Angehörigen auszugleichen, zählt der Gesetzgeber die ehrenamtliche Pflege bei der Rente wie eine Erwerbsarbeit. Die dafür zu leistenden Rentenbeiträge muss allein die Pflegekasse des Gepflegten tragen, heißt es von der Deutschen Rentenversicherung. Die Rentenversicherungspflicht trete schon dann ein, wenn eine Pflegeperson eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad zwei ohne Vergütung pflegt. Dafür müsse sich die Pflege insgesamt über mindestens zehn Stunden und wenigstens zwei Tage pro Woche verteilen. Wer nebenher weiter arbeitet, darf zudem 30 Wochenstunden bei der erwerbsmäßigen Tätigkeit nicht überschreiten. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, prüft die Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Je nachdem welche Leistungen vom Pflegebedürftigen bezogen werden und in Abhängigkeit vom Grad seiner Pflegebedürftigkeit, würden für den Pflegenden Beiträge zwischen 116 und 612 EUR im Monat gezahlt. Nach einem Jahr Pflege erhöhe sich dadurch die monatliche Rente zwischen 7 und 35 EUR, so die Deutsche Rentenversicherung.

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