Mitentscheiden, wer die eigenen Interessen von Versicherten, Rentnerinnen und Rentnern in der Selbstverwaltung der Sozialversicherung vertreten soll – das ist ein wichtiges Prinzip der Sozialversicherung. Jährlich am 18. Mai, dem „Tag der Selbstverwaltung“, wird daran erinnert. Darauf hat die Deutsche Rentenversicherung hingewiesen. „In unserer Rentenversicherung treffen die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter Entscheidungen, die sich unmittelbar auf die Versicherten und Arbeitgeber auswirken. Die im nächsten Jahr stattfindende Sozialwahl ist eine große Chance mitzubestimmen, wer im Sozialparlament die Interessen der Versicherten vertritt. Das ist gelebte Demokratie“, sagte Rüdiger Herrmann, Vorsitzender der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund. „Die Selbstverwaltung ist ein tragendes Element der Rentenversicherung. Die Selbstverwaltung gibt der Rentenversicherung die Spielräume, sich politisch einzumischen und sich für die Interessen der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler sowie der Rentnerinnen und Rentner einzusetzen“, betont Jens Dirk Wohlfeil, alternierender Vorsitzender. Zudem erbringt die Selbstverwaltung Leistungen, die Beitragszahlern und Rentnern unmittelbar zugutekommen: Mehrere Tausend ehrenamtliche Versichertenberaterinnen und Versichertenberater „in der Nachbarschaft“ beraten zu allen Fragen rund um die Rentenversicherung und unterstützen Ratsuchende vor allem beim Ausfüllen von Anträgen. In Widerspruchsausschüssen überprüfen zudem gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber bei Bedarf noch einmal Entscheidungen der Verwaltung im Einzelfall.
Die nächste Sozialwahl findet am 31.5.2023 statt. Rd. 51 Millionen wahlberechtigte Versicherte, Rentnerinnen und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Ersatzkassen sind dann aufgerufen, ihre ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter zu wählen.