Eine „chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren“ kann eine Berufsunfähigkeit bedeuten. Die Berufsunfähigkeitsversicherung muss in diesem Fall eine monatliche Rente zahlen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (AZ 7 U 199/12). Dem Betroffenen mit untypischen Beschwerden wurde zunächst Simulation vorgeworfen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlte nicht. Eine Klage vor dem Landgericht Wiesbaden scheiterte. Die Beschwerden entsprächen nicht den objektiven Befunden, urteilte das Gericht auf der Grundlage mehrerer Gutachten. Auf psychiatrischem Gebiet blieb demnach unklar, ob ein bewusstseinsnaher, willentlicher Prozess vorliege oder aber unbewusste Mechanismen die Schmerzverarbeitung bestimmten. Das OLG Frankfurt am Main verurteilte die Berufsunfähigkeitsversicherung schließlich dennoch zur Zahlung einer monatlichen Rente. Ein neues Gutachten zeigte, dass durchaus körperlich objektiv nachweisbare Beeinträchtigungen im Umfang von 40 % feststellbar sind. Es liege eine „chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren“ vor, mit Leistungseinbußen von mehr als 50 % im zuletzt ausgeübten Beruf.
Rechtsprechung Urteil aktuell
Urteil: Chronische Schmerzstörung kann Berufsunfähigkeit bedeuten
RVaktuell 3/2022