RVaktuell - Fachzeitschrift und amtliche Mitteilungen
RVaktuell - Fachzeitschrift und amtliche Mitteilungen der Deutschen Rentenversicherung
Minijobs Trend aktuell

Zahl der Minijobber seit Jahreswechsel leicht zurückgegangen

RVaktuell 3/2022

Die Zahl der Minijobber in Deutschland ist im ersten Quartal 2022 auf 6,47 Millionen gesunken. Im gewerblichen Bereich ging sie bis Ende März im Vergleich zum Jahresende 2021 um ein Prozent auf knapp 6,2 Millionen zurück, wie die Minijob-Zentrale berichtete. In den Privathaushalten ging die Zahl noch deutlicher zurück. Ende März waren in diesem Bereich knapp 274 000 Minijobber angemeldet, 3,7 % weniger als drei Monate zuvor. Die Minijob-Zentrale geht im gewerblichen Bereich von einem saisonal bedingten Rückgang aus. So seien u.a. die Beschäftigungen aus dem Weihnachtsgeschäft weggefallen, sagte eine Sprecherin. Auch seien die Beschäftigungen etwa aus der Landwirtschaft oder dem Gaststättengewerbe im März noch nicht aktiviert worden. Der Rückgang falle in diesem Jahr allerdings deutlich geringer aus als in den beiden Vorjahren. Bei dem Rückgang im Bereich Haushalte vermutet die Minijob-Zentrale u.a. Auswirkungen aus einem veränderten Bedarf aufgrund von häufigerem Home-Office. „Denkbar sind aber auch wirtschaftliche Gründe: Vielleicht können sich momentan nicht mehr so viele Haushalte eine Hilfe finanziell leisten“, sagte die Sprecherin weiter. Mehr als 98 % aller gewerblichen Minijobber üben den Angaben zufolge genau einen Minijob aus. In den Privathaushalten arbeiteten rd. 88 % der Beschäftigten in genau einem Minijob. In einer Sonderauswertung ermittelte die Minijob-Zentrale, in welchen Bundesländern die meisten Minijobberinnen und Minijobber in der RV voll abgesichert sind. Mit fast 27 % gibt es demnach in Berlin die meisten rentenversicherungspflichtigen Minijobber. Es folgen das Saarland, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mit jeweils mehr als 21 %. Am geringsten fällt dieser Anteil mit jeweils etwas mehr als 17 % in Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern aus. Grundsätzlich fallen für 450-Euro-Minijobs Pflichtbeiträge zur RV an. Arbeitgeber müssen immer Beiträge entrichten. Minijobber können sich auf Antrag von der Zahlung ihres Beitrags befreien lassen. Fast die Hälfte aller Minijobberinnen und Minijobber üben ihre Beschäftigung als Nebenjob aus, erklärte die Minijob-Zentrale. „Sie sind somit ebenfalls in der Rentenversicherung voll abgesichert“, sagte der Geschäftsführer der Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

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