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DGB-Rentenkommission legt Empfehlungen für gerechte Alterssicherung vor

RVaktuell 3/2026

Die vom DGB einberufene Rentenkommission hat ihre Empfehlungen für eine Reform der Rente vorgelegt. Im Mittelpunkt stehen die Sicherung des Lebensstandards im Alter, eine flächendeckende betriebliche Altersversorgung und bessere Übergänge für alle, die es nicht schaffen, bis zur Regelaltersgrenze vollumfänglich zu arbeiten. Die Kommission richtet ihre Empfehlungen daran aus, dass Beschäftigte, die ein Leben lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, im Alter den erreichten Lebensstandard halten können. Für alle müsse das Rentenalter gesund zu erreichen sein. Ziel müsse es zudem sein, eine Netto-Versorgung von 70 % des Durchschnittsverdiensts des eigenen Arbeitslebens zu erreichen. Die Kommission empfiehlt daher, das derzeitige Nettorentenniveau vor Steuern auf mindestens 50 % und perspektivisch auf 53 % anzuheben. Zur solidarischen Finanzierung einer nachhaltigen Altersversorgung für alle macht die Kommission eine Reihe von Vorschlägen. Hohe Einkommen, große Vermögen und Kapitalerträge müssen stärker zur Finanzierung gemeinsamer Aufgaben herangezogen werden. Zur Bewältigung der demographischen Folgekosten empfiehlt die Kommission die Einführung eines Demographiezuschusses des Bundes aus Steuermitteln. Eine Finanzierung über Kürzungen bei Sozialleistungen oder höhere Verbrauchssteuern lehnt die Kommission ausdrücklich ab. Die Kommission fordert eine Pflicht für alle Arbeitgebenden, ihren Beschäftigten eine betriebliche Altersvorsorge auf tariflicher Basis zu bezahlen. Sie ist bereits heute – auf sozialpartnerschaftlicher Grundlage – ein eigenständiges, kollektiv geregeltes System. Ziel ist es, neben der gesicherten Zusage aus der gesetzlichen Umlagerente eine zusätzliche und kapitalgedeckte Versorgung anzubieten, so dass ein Gesamtversorgungsniveau von 70 bis 90 % Nettoersatzquote erreicht werden kann. Ein weiterer zentraler Befund der Kommission: Viele Beschäftigte schaffen es schon heute gesundheitlich nicht bis zur Regelaltersgrenze. Eine Anhebung des Rentenalters lehnt die Kommission daher entschieden ab – sie sei nichts anderes als ein verdecktes Rentenkürzungsprogramm. Stattdessen fordert die Kommission konkrete Brückenlösungen: Die Altersrente für Schwerbehinderte ab dem 62. Lebensjahr soll für Beschäftigte mit gesundheitlichen Einschränkungen geöffnet und ab dem gleichen Lebensalter eine abschlagsfreie Teilrente für alle eingeführt werden, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch Teilzeit arbeiten können. Prävention, Rehabilitation und Wiedereingliederung sollen systematisch ausgebaut, der Reha-Deckel abgeschafft werden.

Der Grundrentenzuschlag soll künftig ohne Einkommensanrechnung bei allen ankommen, die ein Leben lang wenig verdient haben. Zudem soll eine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage verhindern, dass jahrzehntelange Arbeit im Niedriglohnsektor trotzdem in einer Armutsrente endet.

Die gesetzliche Rentenversicherung (RV) soll schrittweise zu einer Erwerbstätigenversicherung weiterentwickelt werden. Zuerst sollen Selbständige und Abgeordnete einbezogen werden.

Rentenansprüche aus Kindererziehung sollen auf beide Elternteile aufteilbar sein. Pflegezeiten werden vollständig angerechnet – auch im Rentenbezug.

Die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern führt direkt zu einer Rentenlücke – die Kommission betont: Die Überwindung des Gender Pay Gap ist integraler Bestandteil einer armutsfesten Alterssicherung.

Ungenutzte Erwerbspotenziale sollen durch Investitionen in Bildung, Qualifizierung und lebenslanges Lernen sowie eine bessere Erwerbsintegration von Menschen mit Behinderung, Migrantinnen und Migranten und Jugendlichen ohne Berufsabschluss erschlossen werden.

Die Zielrichtung für diese vom DGB im Januar 2026 eingesetzte unabhängige Rentenkommission ist, ein überzeugendes Gesamtkonzept zur Zukunft der Alterssicherung im Austausch mit Expertinnen und Experten zu erarbeiten. Die Kommission bündelt dabei insbesondere gewerkschaftliche, wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Perspektiven. Ihr gehören daher Vertreterinnen und Vertreter der DGB-Mitgliedsgewerkschaften sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wohlfahrtspflege und Politik an. In vier thematischen Laboren – zu Versorgungsniveau, Finanzierung, Renteneintritt und sozialer Absicherung – wurden die zentralen Reformfragen analysiert und die Empfehlungen erarbeitet.

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RVaktuell 3/2026

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