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Freiwilligendienst bringt Pluspunkte für die Rente

RVaktuell 3/2026

Altenpflege, Kinderbetreuung, Naturschutz: Die Möglichkeiten in einem Freiwilligendienst sind breitgefächert. Wichtig zu wissen: Leistet man ein Freiwilliges Soziales (FSJ) oder Ökologisches Jahr (FÖJ) oder engagiert sich beim Bundesfreiwilligendienst, zahlt der Arbeitgeber in die RV ein. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin.

Wer einen solchen Dienst leistet, ist in der Zeit in allen Zweigen der Sozialversicherung pflichtversichert, also auch in der Rentenversicherung. Gut zu wissen: Die Beiträge zahlt allein die Einsatzstelle. Sie meldet die FSJler oder FÖJler auch beim zuständigen Rentenversicherungsträger an und übermittelt die Zeiten und Entgelte. Wer einen Freiwilligendienst leistet, muss also keinen eigenen Anteil abführen. Der Einsatz wird mit einem Taschengeld honoriert, bei Vollzeit sind das aktuell maximal 676 EUR im Monat. Zusätzlich kann der Arbeitgeber Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung anbieten.

Der Einsatz für andere lohnt sich somit auch für die spätere Rente. Denn das freiwillige Jahr zählt zum einen zu den Mindestversicherungszeiten, die Voraussetzung sind, um überhaupt eine gesetzliche Rente zu erhalten. Zum anderen fällt diese Rente umso höher aus, je mehr Beiträge eingezahlt werden. Auch wenn ein Freiwilligendienst sich nicht mit großen Beträgen niederschlägt, summiert es sich am Ende. Die RV nennt in ihrer Broschüre ein Rechenbeispiel: Ein FSJler hat im Jahr 2025 monatlich 490 EUR Taschengeld einschließlich Sachbezügen bekommen. Der Arbeitgeber hat monatlich 91,14 EUR Beiträge eingezahlt. Das erhöht die spätere monatliche Rente des FSJlers um 4,75 EUR.

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