RVaktuell - Fachzeitschrift und amtliche Mitteilungen
RVaktuell - Fachzeitschrift und amtliche Mitteilungen der Deutschen Rentenversicherung
Zahlen aktuell

Zahl der Rentenempfänger steigt auf 22,5 Millionen

RVaktuell 3/2026

Rd. 22,5 Millionen Menschen haben vergangenes Jahr in Deutschland Leistungen aus der gesetzlichen, privaten oder betrieblichen Rente erhalten. Das waren 0,8 % mehr als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Ausgezahlt wurden den Angaben zufolge insgesamt rd. 423 Mrd. EUR. Im Vorjahresvergleich entspricht das einem Anstieg von 5,1 % (20,7 Mrd. EUR). Zu den steuerpflichtigen Einkünften zählten im Jahr 2025 demnach 72 % der Leistungen – also insgesamt 304 Mrd. EUR. Seit dem Jahr 2015 erhöhte sich der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um 16,4 Prozentpunkte. Grund ist die Neuregelung der Besteuerung im Alterseinkünftegesetz von 2005, das den Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung regelte. Das bedeutet, dass Rentenbeiträge während der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und erst die Auszahlungen besteuert werden. Dieser Übergang dauert bis zum Jahr 2058. 2022 zahlten rd. 42 % der Rentner Einkommensteuer.

„Bei vielen Rentnerinnen und Rentnern liegt der steuerpflichtige Teil ihrer Renten nach relevanten Abzügen unterhalb des jährlichen Grundfreibetrags. Daher bleiben viele Rentenzahlungen steuerfrei, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen“, erklärten die Statistiker. Genaue Zahlen für 2025 sind wegen der langen Fristen zur Steuerveranlagung noch nicht bekannt. Die neuesten Zahlen zur Frage, wie viele Rentnerinnen und Rentner Steuern bezahlten, liegen laut Bundesamt aus dem Jahr 2022 vor. Demnach mussten in dem Jahr rd. 42 % der damals insgesamt 22,03 Millionen Rentenempfänger Einkommensteuer zahlen. Im Vorjahresvergleich war das ein Anstieg um 1,8 Prozentpunkte. Bei rd. 80 % der steuerbelasteten Rentenempfängerinnen und -empfänger lagen laut den Daten zusätzlich noch andere Einkünfte wie Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen oder Mieteinnahmen vor. Zu den Rentenbeziehenden zählen auch hinterbliebene Eheleute und Kinder.

Politik aktuell

RVaktuell 3/2026

Jetzt lesen