RVaktuell 4/2021
Die Corona-Pandemie hat auf die durch die Rentenversicherungsträger (RV-Träger) durchzuführenden Betriebsprüfungen nach § 28p Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV), Einzugsstellenprüfungen nach § 28q SGB IV und Prüfung der unmittelbaren Beitragszahler nach § 212a Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) unmittelbaren Einfluss. Die sich daraus ergebenden unterschiedlichen Auswirkungen auf die Prüfungen in der Praxis und die weiteren Arbeitsbedingungen werden im Folgenden dargestellt.