RVaktuell - Fachzeitschrift und amtliche Mitteilungen
RVaktuell - Fachzeitschrift und amtliche Mitteilungen der Deutschen Rentenversicherung
Aus der Selbstverwaltung Veranstaltungen

Bundesvertreterversammlung tagte in Freiburg

RVaktuell 4/2022
Am 22.6.2022 tagte die Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund in Freiburg und führte ihre 11. Sitzung in der 12. Amtsperiode durch. Uwe Hildebrandt eröffnete die Sitzung als Vorsitzender und hieß die Mitglieder und Gäste herzlich willkommen. Die Sitzung konnte zusätzlich per Livestream verfolgt werden. Inhaltlich befasste sich das höchste Selbstverwaltungsorgan der Rentenversicherung (RV) u. a. mit den Berichten des Bundesvorstandes und des Direktoriums zur Lage und Entwicklung der Rentenversicherung, der Abnahme der Anlage zur Jahresrechnung 2020 sowie der Billigung der Anlage zum Geschäftsbericht 2021. Ebenso stand die Wahl des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund auf der Tagesordnung.

Rentenversicherung hat Menschen aus der Ukraine schnell geholfen

Das Thema Krieg in der Ukraine zog sich durch viele Beiträge auf der Bundesvertreterversammlung. „Die schnelle Hilfe und tiefe Verantwortung für die soziale Sicherheit geflüchteter Menschen aus der Ukraine resultiert nicht nur aus unserer gesetzlichen Aufgabenstellung. Die Sorge für die Menschen ist Teil des Selbstverständnisses der Deutschen Rentenversicherung“, führte Hildebrandt bereits am Anfang der Sitzung aus. Die Deutsche Rentenversicherung habe sich schnell den Notwendigkeiten, Herausforderungen und Aufgaben im Zusammenhang mit den Fluchtbewegungen nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine gestellt, sei es auf karitativem Gebiet oder bezogen auf Fragestellungen zur Sozialversicherung.

Oberbürgermeister Martin Horn und Bundeswahlbeauftragter Peter Weiß sprachen Grußworte

Martin Horn, Oberbürgermeister der Stadt Freiburg, und Peter Weiß, Bundeswahlbeauftragter der Bundesregierung für die Sozialversicherungswahlen, richteten zum Sitzungsbeginn ein Grußwort an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Horn begrüßte sie und bedankte sich ausdrücklich für das klare Zeichen der Solidarität mit der Ukraine. Weiter ging er in seiner Rede auf Herausforderungen im kommunalen Bereich ein, etwa bezahlbares Wohnen, Nachhaltigkeit und Klimaneutralität. Er hob in diesem Zusammenhang die Bedeutung eines starken, stabilen und gerechten Rentensystems hervor. Weiß rief in seinem Grußwort dazu auf, die Sozialwahl 2023 auch dazu zu nutzen, das System Sozialversicherung mit Selbstverwaltung stärker im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger zu verankern. Er betonte die Wichtigkeit einer funktionierenden Sozialpartnerschaft und dankte den Selbstverwalterinnen und Selbstverwaltern für ihr Engagement.

 

Bundesvorstandsvorsitzender Alexander Gunkel berichtete zur Lage und Entwicklung der Rentenversicherung

Der Bundesvorstandsvorsitzende, Alexander Gunkel, begann seinen Bericht mit der derzeitigen Finanzlage der gesetzlichen RV. Er schilderte die Entwicklungen am Arbeitsmarkt sowie bei den Beiträgen und führte aus, dass das Rechnungsergebnis aus Einnahmen minus Ausgaben 2021 mit einem Plus von 1,2 Mrd. EUR positiv ausfiel. „Insgesamt ist die Finanzlage der Rentenversicherung auch in der Pandemie stabil geblieben“ konstatierte Gunkel. Bevor er mit den Projektionen zur mittelfristigen Finanzentwicklung fortfuhr, wandte er sich den aktuellen Herausforderungen für die Arbeit der Rentenversicherungsträger zu. Dazu gehöre die Zahlung von Renten in die Ukraine, nach Russland und Weißrussland, die aufgrund von Sanktionen gegen russische Banken in einigen Fällen unterbrochen sei. Eine weitere Herausforderung sei die Umsetzung des Grundrentengesetzes. Hier stellte Gunkel fest, dass es allen Beteiligten mit viel Engagement gelungen sei, das Vorhaben auf den Weg zu bringen. Bislang seien fast die Hälfte von rd. 26 Mio. Bestandsrenten überprüft worden. Insgesamt liege die RV damit im Zeitplan. Das Aufrufen aller Bestandsrenten werde bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Gunkel ging dann auf die aktuelle Rentenanpassung ein. Zum 1.7.2022 betrage die Anpassung +5,35 % im Westen und +6,12 % im Osten. Erst kürzlich sei die gesetzliche Grundlage für diese Rentenanpassung, das Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand, im Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Das Gesetz enthalte mehrere Änderungen bei den Regeln zur Rentenpassung sowie weiterer Maßnahmen. Gunkel nannte folgende Punkte: die Veränderungen an der Rentenanpassungsformel, die Leistungsausweitung im Erwerbsminderungsrentenbestand, die Sonderzahlungen des Bundes für die Einhaltung der Beitragssatzobergrenze und den Einstieg in die teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen RV. Erneut bekräftigte Gunkel die Position der Rentenversicherung zur Anhebung der Mindestnachhaltigkeitsrücklage. „Wir sehen die finanziellen Folgen der Streichung der Sonderzahlungen mit Sorge, weil dadurch der Abbau der Nachhaltigkeitsrücklage nochmal beschleunigt wird und die unterjährigen Liquiditätsrisiken der Rentenversicherung in den nächsten Jahren wachsen“, so der Bundesvorstandsvorsitzende. Abschließend wandte sich Gunkel der weiteren Finanzentwicklung zu und der Frage, welche Entwicklungen 2022 und mittelfristig unter Berücksichtigung der verabschiedeten Maßnahmen zu erwarten seien. Er ging auf zu erwartende Entwicklungen bei den Pflichtbeiträgen aus Erwerbstätigkeit, den Bundeszuschüssen sowie den Rentenausgaben ein, ferner auf den Verlauf von Beitragssatz und Rentenniveau. „Für die Rentenversicherung ist es in den kommenden Debatten essenziell, dass sie ihre 1957 vorgesehene Funktion als grundlegender Pfeiler der Alterssicherung Erwerbstätiger auch in Zukunft ausüben kann und weiterhin Akzeptanz bei den Beitragszahlenden und Rentenbeziehenden findet. Wir bleiben zuversichtlich, dass dies gelingt, da sich die Rentenversicherung immer wieder als äußerst anpassungsfähig erwiesen hat“, beendete Gunkel seinen Bericht.

Präsidentin Gundula Roßbach gab Rückblick zu 65 Jahren umlagefinanzierter Rentenversicherung

Für das Direktorium sprach Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund. „Zeiten wie diese – wofür diese drei Wörter stehen, haben meine Vorredner bereits deutlich gemacht: Pandemie, Angriffskrieg auf die Ukraine, steigende Inflationsraten, wirtschaftliche Unsicherheiten – aktuelle Krisen, die die Nachrichten und die Diskussionen in den Medien prägen. All diesen Themen schenken wir zu Recht höchste Aufmerksamkeit, denn ihre Auswirkungen betreffen uns alle – beruflich wie privat“, leitete Roßbach ihren Beitrag ein. In ihrer Rede ging sie auf das Finanzierungsverfahren der gesetzlichen RV ein. Vor 65 Jahren habe der Bundestag mit der großen Rentenreform von 1957 die Basis für die Einführung des Umlageverfahrens in der gesetzlichen RV geschaffen. Dadurch sei die gesetzliche RV neu ausgerichtet worden. Zum einen wurde das Leistungsniveau mit Inkrafttreten der Reform um rd. 60 % angehoben. Zum anderen wurde die Entwicklung der Renten an die der Löhne gekoppelt. Durch diese „dynamische Rente“ nehmen die Rentenbezieherinnen und -bezieher seither regelmäßig an der allgemeinen Lohn- und Wohlstandsentwicklung teil, so Roßbach. Der durch die Rentenreform vorgenommenen Wechsel vom Kapitaldeckungsverfahren zum Umlageverfahren habe die RV verlässlicher gemacht. Der Beitragssatz zeigte in den vergangenen sechs Jahrzehnten eine bemerkenswerte Stabilität. Auch der Anteil des Bundeszuschusses an den Ausgaben der RV liege heute deutlich niedriger als zum Zeitpunkt der Rentenreform von 1957. Die Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ habe in ihrem Abschlussbericht aus dem Jahr 2020 zu Recht festgehalten: „Das Umlageverfahren gestaltet die Rentenversicherung durch seine Anpassungsfähigkeit zukunftsfest“. „Ein guter Leitsatz für die Zukunft“, betonte Roßbach.

Gundula Roßbach als Präsidentin und Brigitte Gross als Mitglied des Direktoriums einstimmig wiedergewählt

Die Mitglieder der Bundesvertreterversammlung wählten Gundula Roßbach erneut zur Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie Brigitte Gross als Mitglied des Direktoriums. Die Amtsdauer der Mitglieder des Direktoriums beträgt sechs Jahre. Roßbach und Gross waren 2017 von der Bundesvertreterversammlung bis Ende Dezember 2022 gewählt worden.

Abnahme der Anlage zur Jahresrechnung 2020 und Billigung der Anlage zum Geschäftsbericht 2021 beschlossen sowie weitere Tagungsergebnisse

Beschlossen wurde die Abnahme der Anlage zur Jahresrechnung 2020 der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie die Billigung der Anlage zum Geschäftsbericht 2021. Zum Tagesordnungspunkt zur Abnahme der Anlage zur Jahresrechnung 2020 hörten die Teilnehmenden zuvor einen Bericht des alternierenden Vorsitzenden des Ausschusses für Rechnungsprüfung der Bundesvertreterversammlung, Christian Hoßbach, der den Mitgliedern der Bundesvertreterversammlung die Abnahme empfahl sowie die diesbezügliche Entlastung des Bundesvorstandes und des Direktoriums. Die Bundesvertreterversammlung befasste sich ferner mit einer geplanten Satzungsänderung zum Kontroll- und Steuerungsgremium für das Gemeinsame Rechenzentrum. Sie beschloss, der Ergänzung des § 49 Absatz 1 der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Bund zuzustimmen. Ebenfalls erfolgten die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds der Regionalträger für das Erweiterte Direktorium sowie die Feststellung der Zusammensetzung des Gremiums.

Abschluss

Die Sitzung endete mit dem Dank des Vorsitzenden an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die nächsten Sitzungen sind für den 2.12.2022 in Berlin und den 22.6.2023 in Lübeck vorgesehen.

Forschung Veranstaltungen

RVaktuell 4/2022
Die diesjährige Jahrestagung des Forschungsdatenzentrums der Rentenversicherung (FDZ-RV) am 23. und 24.6.2022 wurde als Präsenzveranstaltung im „Spiegelsaal“ der Deutschen Rentenversicherung Bund in der Ruhrstraße in Berlin durchgeführt. Parallel hierzu wurde ein Livestream der Tagung via Internet angeboten. Auf der gut besuchten Tagung gab es insgesamt neun Fachvorträge, die zu intensiven Diskussionen anregten und die allesamt (zumindest teilweise) auf Daten des FDZ-RV rekurrierten.

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