Die Höchstdauer beim Einsatz von Zeitarbeitern in einem Unternehmen kann nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts per Tarifvertrag über die gesetzliche Vorgabe von 18 Monaten hinaus ausgedehnt werden. Eine solche Regelung könnten Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche treffen, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem Fall aus Baden-Württemberg (4 AZR 83/21). Das BAG bezog sich bei seiner Entscheidung auf einen Passus im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Geklagt hat ein Zeitarbeiter, der über einen Zeitraum von mehreren Jahren beim Autohersteller Mercedes-Benz eingesetzt war. Der Kläger vertrat die Auffassung, wegen Überschreitens der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten sei zwischen ihm und dem Unternehmen ein Arbeitsverhältnis zustandegekommen. Mit seiner Klage hatte er keinen Erfolg in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz.
Rechtsprechung Urteil aktuell
Verleihdauer von Zeitarbeitern kann ausgeweitet werden
RVaktuell 4/2022