Nach dem Beschluss des neuen Bürgergelds in Bundestag und Bundesrat hat die BA eine pünktliche Auszahlung ab Januar zugesichert. „Wir haben nun Klarheit und können loslegen. Die erhöhten Regelsätze werden wir pünktlich zum Jahreswechsel auszahlen“, sagte die zuständige Vorständin der Bundesagentur, Vanessa Ahuja.
Für das Bürgergeld sei kein neuer Antrag notwendig, betonte Ahuja. „Wer über den Jahreswechsel hinaus Leistungen des Jobcenters bezieht, bekommt automatisch den höheren Regelsatz ausgezahlt.“
Das Bürgergeld sei eine wichtige Reform, in die auch die Erfahrungen der Bundesagentur aus den vergangenen 17 Jahren eingeflossen seien. „Bei den Fördermöglichkeiten wird unser Instrumentenkasten größer“, erklärte die BA-Vorständin. „Mehr Fördermöglichkeiten bei Weiterbildungen, mehr Motivation durch das neue Weiterbildungsgeld und der Wegfall des Vermittlungsvorrangs stehen für einen klaren Fokus auf Bildung und Nachhaltigkeit der Vermittlung.“
Zum 1.1.2023 steigen die Bezüge in der Grundsicherung um mehr als 50 EUR. So erhalten Alleinstehende künftig 502 EUR. Weitere wesentliche Teile der Reform treten zum 1.7.2023 in Kraft. Die Jobcenter sollen sich stärker um Arbeitslose kümmern können. Besser als bisher soll die Vermittlung in dauerhafte Arbeit anstatt in einfache Helferjobs gelingen. Dazu sollen die Betroffenen verstärkt weiterqualifiziert werden oder eine Ausbildung oder Umschulung antreten.