Etwa 180 000 bis 190 000 bedürftige Rentner können nach Angaben der Bundesregierung Hilfen von mindestens 2 500 EUR aus einem neuen Härtefallfonds erwarten. Dazu zählen Ostdeutsche mit Ansprüchen aus DDR-Zeiten sowie jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler an der Armutsgrenze. Das Bundeskabinett brachte die für den Fonds vorgesehene Stiftung auf den Weg.
Zuvor hatte der Haushaltsausschuss im Bundestag dafür 500 Mio. EUR bereitgestellt. Die Bundesländer sollen bis 31.3.2023 die Möglichkeit haben, sich finanziell am Fonds zu beteiligen. Geschieht das, können Antragsteller in den beteiligten Ländern auf 5 000 EUR statt auf 2 500 EUR hoffen.
Hintergrund ist vor allem ein jahrzehntelanger Streit über bestimmte Rentenansprüche aus DDR-Zeiten, die 1991 nicht ins bundesdeutsche System übernommen wurden. Betroffen sind zum Beispiel Zusatzrenten für ehemalige Beschäftigte von Reichsbahn oder Post sowie Ansprüche von zu DDR-Zeiten geschiedenen Frauen.
Zum Empfängerkreis der Zahlungen aus dem Fonds erklärte das Bundessozialministerium: „Die Stiftung richtet sich an Personen, die einen erheblichen Teil ihrer Erwerbsbiographie in der ehemaligen DDR beziehungsweise im ausländischen Herkunftsgebiet zurückgelegt haben und deren Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung in der Nähe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung liegen.“ Sie könnten „zur Abmilderung ihrer empfundenen Härten und zur selbstbestimmten Verwendung“ die Einmalzahlung bekommen.
Die Gründung der Stiftung soll Anfang 2023 abgeschlossen sein. Dann könne das Antragsverfahren beginnen, teilte das Ministerium weiter mit. Die Anträge seien bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu stellen. Wann das Geld ausgezahlt werde, müsse „aktuell noch abgewartet werden“.