Entwicklung rentenversicherungsbezogener Anwendungen
1. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung (DRV) greifen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben auch auf innerhalb der DRV entwickelte Softwareanwendungen zurück. Dies erfordert die Festlegung verbindlicher Handlungsweisen und Strukturen zur Entwicklung dieser Anwendungen.
2. Rentenversicherungsbezogene Anwendungen im Sinne dieser verbindlichen Entscheidung sind diejenigen Anwendungen, die von allen Trägern verbindlich genutzt werden müssen. Die aktuell hierzu zählenden Anwendungen sind in der Anlage zu dieser verbindlichen Entscheidung verzeichnet. Sie umfasst im Wesentlichen das Kernverfahren rvSystem mit den fachlichen Domänen Versicherung, Rehabilitation und Rente. Die Liste kann durch Beschluss des zuständigen Fachausschusses angepasst werden.
3. Alle Regionalträger und die beiden Bundesträger sowie der Grundsatz- und Querschnittsbereich der DRV Bund arbeiten auf Grundlage der rentenversicherungsweit abgestimmten Zuständigkeitsverteilung an einer öffentlich-rechtlich ausgestalteten Entwicklung rentenversicherungsbezogener Anwendungen mit. Die zentrale Steuerung der Entwicklung ist eine Grundsatz- und Querschnittsaufgabe.
4. Zuständigkeiten
4.1 Als Arbeitsgruppe des zuständigen Fachausschusses verantwortet die Arbeitsgruppe Informationstechnologie (AGIT) den Gesamtprozess. Die AGIT kann bei Bedarf Fragen zur Entscheidung an den zuständigen Fachausschuss herantragen.
4.2 Die AGIT setzt ein Gremium zur Steuerung und Kontrolle der Entwicklung rentenversicherungsbezogener Anwendungen ein. Die Zusammensetzung erfolgt nach dem Regionalprinzip. Zusätzlich nimmt der/die Leiter/in des zuständigen Grundsatz- und Querschnittsbereichs für rvSystem stimmberechtigt teil.
4.3 Die operative zentrale Steuerung der Entwicklung erfolgt im Grundsatz- und Querschnittsbereich der DRV Bund. Der Leiter/die Leiterin des zuständigen Grundsatz- und Querschnittsbereichs für rvSystem erhält ein fachliches Zugriffs- und Weisungsrecht gegenüber allen Mitwirkenden an der Entwicklung. Dieses Recht umfasst insbesondere die Befugnis, Mitarbeitenden im Rahmen einer übergeordneten Einsatzplanung andere Aufgaben zuzuweisen.
4.4 Zum Herbeiführen einer einheitlichen Willensbildung insbesondere in den Bereichen Anforderungsmanagement, Architekturmanagement und Betrieb können rentenversicherungsweit Fachgremien eingesetzt werden.
5. Verfahren
Der Grundsatz- und Querschnittsbereich führt die rentenversicherungsbezogenen Anwendungen in einer einheitlichen Version zusammen und legt Richtlinien für die Geschäftsprozesse fest. Dies erfolgt jeweils mit Beteiligung der Gremien.
5.1 Anforderungsmanagement
Der Grundsatz- und Querschnittsbereich nimmt die Anforderungen an die Entwicklung rentenversicherungsbezogener Anwendungen auf, führt sie zusammen, konsolidiert sie und priorisiert ihre Umsetzung.
5.2 Entwicklung
a) Die Entwicklung der Anwendungen erfolgt nach einheitlich definierten Prozessen. Die Prozesse berücksichtigen die Anforderungen der IT-Sicherheit.
b) Für alle Mitwirkenden an der Entwicklung gelten grundsätzlich einheitliche Anforderungsprofile und es steht ein definierter Standardarbeitsplatz zur Verfügung.
c) Die Mitwirkenden an der Entwicklung sind grundsätzlich in vollem Umfang für die Entwicklung verfügbar; andere Tätigkeiten werden nur ausnahmsweise und im Einvernehmen mit dem Leiter/der Leiterin des zuständigen Grundsatz- und Querschnittsbereichs für rvSystem wahrgenommen.
d) Soweit ein trägerübergreifender Personaleinsatz erfolgt, werden die Führungskräfte auf der produktverantwortlichen Ebene mit umfassenden Kompetenzen ausgestattet, um Mitarbeitende mehrerer Träger steuern zu können.
e) Die DRV Bund stellt als Grundsatz- und Querschnittsaufgabe nach Maßgabe des Gemeinsamen Konzepts zur sicheren Entwicklungsumgebung eine einheitliche zentrale Entwicklungsumgebung zur Verfügung.
5.3 Test und Freigabe
a) Die DRV Bund stellt als Grundsatz- und Querschnittsaufgabe eine einheitliche Testumgebung für alle rentenversicherungsbezogenen Anwendungen zur Verfügung.
b) Es erfolgt ein gemeinsamer Test, der notwendige regionale und trägerbezogene Besonderheiten berücksichtigt.
c) Die zentrale Freigabe der einheitlichen Version erfolgt durch den Leiter/die Leiterin des zuständigen Grundsatz- und Querschnittsbereichs für rvSystem.
5.4 Auslieferung
Die Auslieferung der rentenversicherungsbezogenen Anwendungen an die nutzenden Träger erfolgt durch den Grundsatz- und Querschnittsbereich.
5.5 Betrieb
Der Betrieb rentenversicherungsbezogener Anwendungen erfolgt im Gemeinsamen Rechenzentrum.
Aufzählung der rentenversicherungsbezogenen Anwendungen
- rvSystem
Komponenten von rvSystem | |
rvDialog | Dialoganwendung zur Bearbeitung der Kernverfahren (Rente, Reha, Beitrag) einschl. Statistik und GUI |
rvPuR | Dialoganwendung zur Bearbeitung der digitalen Akte/des Postkorbs einschl. rvArchivschnittstelle und Schnittstelle zum Scanverfahren |
rvText | Einheitliches Textsystem |
rvSMD | Dialoganwendung für den sozialmedizinischen Dienst |
rvRegress | Dialoganwendung zur Bearbeitung der Regress-Sachverhalte |
Online-Dienste der DRV | Online-Dienste der DRV* |
*Hinweis: Das Präventionsportal rvFit ist bei den Online-Diensten beinhaltet.
Datum der Veröffentlichung: 9.10.2024
*Nichtamtliche fortlaufende Nummerierung