Die verbindliche Entscheidung über den Rechtscharakter von Mitteilungen über die Abrechnung einer Rentennachzahlung bei gleichzeitiger Abrechnung eines Erstattungsanspruchs nach §§ 102 ff. SGB X vom Juli 2007, veröffentlicht am 21. September 2007, wird aufgehoben. Sie tritt mit Wirkung vom 13. Oktober 2022 außer Kraft.
Die verbindliche Entscheidung beruht auf § 138 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe f, Absatz 2 Satz 1 SGB VI in Verbindung mit § 51 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe f der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Für die Entscheidung ist nach § 138 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 SGB VI, § 53 der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Bund in Verbindung mit den Beschlüssen der Vertreterversammlung (heute: Bundesvertreterversammlung) und des Vorstandes (heute: Bundesvorstand) der Deutschen Rentenversicherung Bund über die Delegation von Aufgaben vom 1. Oktober 2005 der Besondere Erledigungsausschuss des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund zuständig.
Die Entscheidung wird mit der Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Deutschen Rentenversicherung Bund verbindlich.
Berlin, im Januar 2023
Anja Piel
Alexander Gunkel
Datum der Veröffentlichung: 11.4.2023
*Nichtamtliche fortlaufende Nummerierung