Die „Anlagerichtlinie und Grundsätze für Arbeitsanweisungen der Träger der allgemeinen Rentenversicherung“ (Anlage) ist die maßgebliche Grundlage für das Liquiditäts- und Anlagemanagement der Träger der allgemeinen Rentenversicherung.
Gleichzeitig tritt die bisherige verbindliche Entscheidung über die Anlagenrichtlinie und Grundsätze für Arbeitsanweisungen der Träger der allgemeinen Rentenversicherung vom Februar 2022, veröffentlicht am 20. April 2022, außer Kraft.
Die Entscheidung beruht auf § 138 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7, Absatz 2 Satz 1 SGB VI, § 51 Absatz 2 Nummer 7 der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Zuständigkeit des Bundesvorstandes ergibt sich aus § 138 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 SGB VI, § 53 Absatz 2 der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Bund in Verbindung mit dem Beschluss der Vertreterversammlung (heute: Bundesvertreterversammlung) über die Delegation von Aufgaben vom 1. Oktober 2005.
Die Entscheidung wird mit der Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Deutschen Rentenversicherung Bund rückwirkend zum 1. Januar 2023 verbindlich.
Berlin, im März 2023
Anja Piel
Alexander Gunkel
Datum der Veröffentlichung: 11.4.2023
*Nichtamtliche fortlaufende Nummerierung